Beruf & Karriere

Am 14. Februar ist Valentinstag. (Foto: dpa/Boris Roessler)

11.02.2022

Verliebt im Job

Unternehmen dürfen Dates unter Angestellten nicht verbieten. Aber lässt sich Berufliches und Privates immer strikt trennen?

Einen Großteil des Tages verbringen Berufstätige bei der Arbeit. Immer umgeben von denselben Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam mit ihnen bearbeitet man Aufgaben, erreicht Ziele oder scheitert an ihnen. Das schweißt zusammen. Aber was, wenn aus dem professionellen Verhältnis irgendwann ein romantisches Knistern wird? Behält man seine Gefühle dann lieber für sich? Oder offenbart man seiner Kollegin oder seinem Kollegen die Schwärmerei? Das kommt darauf an, sagt Madeleine Leitner, Diplom-Psychologin und Karrierecoach aus München.

Und zwar zum einen auf die Ausgangssituation: Sind die Beteiligten Single, ist die Konstellation erst einmal unproblematisch. Ist einer von beiden oder sind sogar beide verheiratet, wird die Situation schnell ziemlich heikel. Erst recht, wenn es hierarchische Abhängigkeiten gibt. Zum anderen kommt es laut Leitner darauf an, wie man selbst Gefühle entwickelt: Ver- und entliebt man sich schnell? Oder sind die Gefühle sehr ernst zu nehmen, wenn sie aufkommen?

Ein Rosenkrieg im Büro? Das will keiner

Wer das Thema offen anspricht, muss sich dessen bewusst sein, dass das Gesagte anschließend schwer zurückzunehmen ist. Madeleine Leitner rät daher dazu, erst mal mit einem Scherz unverbindlich vorzufühlen, wie die Kollegin oder der Kollege darauf reagiert. Treffen die Gefühle auf Gegenliebe? Oder lehnt der andere subtil ab? Das ermögliche beiden die Chance, ihr Gesicht zu wahren.

Christoph Burger, Diplom-Psychologe und Karriereberater aus Herrenberg, rät bei Unsicherheit zum Mittelweg: Zeit vergehen lassen, klare Kommunikationssignale definieren und die Reaktion der oder des Auserwählten abwarten. Und erst dann entscheiden, ob man die Person darauf anspricht. „Ob die Folgen die erwünschten sein werden? Dafür gibt es leider keine Garantie.“ Doch die Prüfzeit und die Reaktionstests erhöhen die Wahrscheinlichkeit für den richtigen Entschluss.

Dass die Gefühle nicht erwidert werden, kann trotzdem passieren. Dann braucht es laut Burger klare Absprachen, wie es weitergehen soll. Sind gemeinsame Projekte noch vorstellbar? Und wenn ja, welche Regeln sollten dabei eingehalten werden? Genießt es zum Beispiel einer der Beteiligten, unverbindlich zu flirten und kam es dadurch erst zu dem unglücklichen Missverständnis? Dann muss klar sein: Damit ist jetzt Schluss.

Was aber, wenn die Gefühle auf Gegenseitigkeit beruhen? Hält man eine Partnerschaft besser geheim oder geht man offen damit um? Das hänge von der Firmenkultur und den Beteiligten ab, sagt Madeleine Leitner. Die Diplom-Psychologin kennt Unternehmen, in denen Beziehungen zwischen Mitarbeiter*innen offiziell unerwünscht sind. Immerhin verändern Beziehungen einiges innerhalb des Teamgefüges. Es gibt aber auch Firmen, die Partnerschaften am Arbeitsplatz unterstützen.

 Wichtig sei eine klare gemeinsame Haltung, sagt Burger. Außerdem sollten vor der Bekanntmachung mögliche Szenarien durchgespielt werden. Wer wird wie reagieren? Gibt es möglicherweise verschnupfte Nebenbuhler? Oder gibt es Personen im beruflichen Machtspiel, die den Beziehungsstatus als Schwäche erkennen und gnadenlos ausnutzen?

Ist klar, wie es für alle Beteiligten gut weitergehen kann, kann die Beziehung laut Christoph Burger öffentlich gemacht werden. Geht es um eine Affäre, rät Madeline Leitner, das besser unter Verschluss zu halten.
Das Paar kann sich darauf einstellen, dass es nach Offenlegung des Beziehungsstatus mit Argusaugen beobachtet wird. Deshalb sei es besser, vor allem zu Beginn überkorrekt zu sein, sagt Leitner. Das bedeutet: keine vertraulichen beruflichen Dinge mit dem Partner oder der Partnerin besprechen. Und anders herum auch keine privaten Dinge in der Firma ausfechten.

„Was keiner braucht: Verliebte, die meinen, alle Welt müsse den erfreulichen, schwierigen oder gar intimen Aspekten ihres Privatlebens beiwohnen“, sagt Christoph Burger. Idealerweise sollte eine offen existierende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und -kollegen keinerlei negative Auswirkungen auf den Job haben.

Rein rechtlich sind Beziehungen oder Affären am Arbeitsplatz nicht verboten. „Der Chef kauft die Arbeitskraft, nicht das Liebesleben seiner Mitarbeiter“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Nur wenn die Qualität der Arbeitsleistung leidet oder sittliche Gebräuche verletzt werden, könne der Arbeitgeber mit Abmahnung oder Kündigung reagieren.

 Trotzdem sind intime Beziehungen zwischen Mitarbeitenden seiner Erfahrung nach nicht gerne gesehen. Ärger folge dann oft indirekt, zum Beispiel über berufliche Nachteile. Es gebe Unternehmen, die zum Beispiel mit Anzeigepflichten oder Dateverboten Beziehungen unter Angestellten unterbinden wollen, sagt Bredereck. Das sei zwar unwirksam, führe aber trotzdem zu großem Druck auf die Betroffenen. „Kein schönes Bild, wenn man bedenkt, dass sich fast ein Drittel aller Paare über die Arbeit kennenlernen.“
Richtig kompliziert werden Flirts, Affären oder Beziehungen über Hierarchieebenen hinweg. Job und Privatleben vermischen sich dabei laut Burger fast zwangsläufig.

Wer mit seiner Chefin oder seinem Chef anbandelt, muss Madeline Leitner zufolge damit rechnen, dass Teammitglieder einem ab diesem Zeitpunkt mit der gebotenen Vorsicht begegnen. Bahnt sich ein solches Verhältnis an, ist oberste Vorsicht geboten: Schon ein loser Flirt könne die Karriere fatal ins Aus katapultieren, sagt Burger.

Vor dem Scheitern ist am Ende keine Beziehung gefeit. Auch nicht die am Arbeitsplatz. Doch was, wenn das Verhältnis irgendwann in die Brüche geht? Dann gelte es, professionell damit umzugehen, sagt Karriereberater Burger: „Offener Streit, vergiftete Atmosphäre zwischen den Expartnern, komplizierte Kommunikation mit doppeltem Boden – all derlei ist tabu.“

 „Es gibt faire Trennungen und sogar geschiedene Paare, die weiter gut miteinander arbeiten oder gemeinsam erfolgreich Unternehmen führen“, sagt Madeline Leitner. Einen Rosenkrieg in der Firma auszutragen könne hingegen nicht im Sinne der Beteiligten sein. Das gehe nicht gut. Stattdessen könne es dann sinnvoll sein, sich gemäß dem Sprichwort „der Klügere gibt nach“ zu verhalten. (dpa)

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