Beruf & Karriere

Viele Betriebsausflüge führen in eine prominente Kochschule – in diesem Fall zu Johann Lafer. (Foto: dpa)

15.09.2017

Vom Wanderausflug zum Exklusivevent

Betriebsausflüge werden immer größer und pompöser – was Mitarbeiter unbedingt beachten sollten

Kochschulen, Wildnisseminare oder Teamevents zur Bombenentschärfung: Unternehmen wollen ihren Beschäftigten immer außergewöhnlichere Betriebsausflüge bieten. Welche Fettnäpfchen Mitarbeiter unbedingt vermeiden sollten.
Er gilt als einer der ersten Betriebsausflüge: Nachdem der tausendste Magnetzünder gefertigt war, lud Robert Bosch im September 1896 seine damals 16 Mitarbeiter zu einer Wanderung nach Geradstetten im Remstal mit anschließendem Wirtshausbesuch ein. Jahrzehntelang verliefen Betriebsausflüge nach diesem Muster – bis es in den Sechzigerjahren von der Kaffeefahrt abgelöst wurde. In den folgenden Jahrzehnten fuhren Firmen mit ihren Mitarbeitern lieber mit dem Reisebus in den Nachbarort, besichtigten die Stadt oder das örtliche Museum und machten sich nach einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen wieder auf den Heimweg. Mittlerweile wäre so etwas unvorstellbar.

Heute wollen moderne Unternehmen ihren Beschäftigten außergewöhnliche Ideen und exklusive Programme für den Firmenausflug bieten. Ein Besuch in der Kochschule von Steffen Henssler, ein Wildnisseminar im Wald, ein Abend bei Alfons Schuhbecks Varietétheater, Hüttenabende, Klettergärten, Cocktailkurse, Oktoberfestbesuche, Karaoke oder Teamevents zum Floßbau, zur Bombenentschärfung oder für Action Painting. Manche Firmen wollen sich auch sozial engagieren. So haben beispielsweise auf Einladung der Münchner Wirtschaftskanzlei Noerr 400 Anwälte Luxushotel mit Pension, Anzug mit Blaumann und Füllhalter mit Kettensäge getauscht, um im österreichischen St. Wolfgang ein Feriendorf für sozial benachteilige Kinder zu bauen.

Die Vorteile von Betriebsausflügen liegen auf der Hand: Sie verbessern Motivation und den Teamgeist der Belegschaft. Die finanzielle Spaßbremse liegt bei 110 Euro – mehr sollte der Tag pro Mitarbeiter nicht kosten. Ansonsten darf die Firma die Mehrwertsteuer dafür nicht abziehen, urteilten die Richter vom Bundesfinanzhof. Auch sind nicht mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr drin. Da sie betrieblicher Natur sind, sind die Mitarbeiter übrigens über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Unternehmen lassen sich solche Events im Schnitt rund 8000 Euro kosten. Entweder werden sie vollständig vom Arbeitgeber finanziert oder die Mitarbeiter beteiligen sich an den Kosten – dann müssen sie allerdings keinen Zeitausgleich oder Urlaub dafür nehmen. Anbieter von Betriebsausflügen sind aber immer wieder starken Schwankungen ausgesetzt. Da Motivation und Teamgeist nicht konkret in wirtschaftlichen Zahlen messbar sind, sparen viele Unternehmen in Krisenzeiten zuerst am Budget für Mitarbeiterveranstaltungen.

Duz-Angebote unter Alkoholeinfluss müssen am nächsten Tag nicht mehr gelten

Manche Arbeitnehmer lehnen Betriebsausflüge ab. Sie kritisieren solche Events als verdecktes Machtinstrument, haben keine Lust auf Klatsch und Tratsch oder viel Alkohol. Zwar wird in der Regel die Teilnahme erwartet – es kann aber kein Mitarbeiter dazu gezwungen werden. Wer beispielsweise zu einem Kletterevent eingeladen ist, obwohl er unter Höhenangst leidet, dürfte wohl auf Verständnis für seine Absage stoßen. Fällt die Veranstaltung in die Arbeitszeit, muss er allerdings stattdessen arbeiten gehen. Wenn der Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verlangt, braucht er diese dann auch bei einer Krankmeldung am Tag des Betriebsausflugs.

Nicht selten enden Betriebsausflüge feucht-fröhlich. Schon so mancher, der zu tief ins Glas geschaut hat, hat sich dabei um Kopf und Karriere geredet. Knigge-Experten empfehlen daher, mitzutrinken, aber grundsätzlich nie die Grenze zur Fahruntauglichkeit zu überschreiten. Gespräche über Kollegen, Gehälter und Vorgesetzte kommen selten gut an. Noch schlechter eignen sich private Sorgen, Politik, Religion oder Finanzprobleme als Small-Talk-Themen. Tabu sind zotige Witze oder sexuelle Annäherungsversuche – sonst droht die Kündigung. Wer vor dem Vorgesetzten am Buffet ist, erhält auch keine Bonuspunkte. Und wer den Chef am nächsten Tag mit „Du“ auf dem Flur begrüßen möchte, sollte wissen, dass Duz-Angebote unter Alkoholeinfluss am nächsten Morgen nicht mehr zwingend gelten müssen. Sich am nächsten Tag krankzumelden, ist ebenfalls keine gute Idee: „Man muss auch halb tot erscheinen“, mahnt die Hamburger Karriereberaterin Svenja Hofert.

Die Kleidung wird auf Betriebsausflügen erst gelockert, wenn der Chef das Signal dazu gibt. Einen richtigen Dresscode für solche Events gibt es im Prinzip nicht – es sei denn, der Betriebsausflug führt zum Beispiel in die Oper. Dennoch sind bei diesem Thema schon viele Angestellte ins Fettnäpfchen getreten. Steht Sport auf dem Programm, sollte funktionale Kleidung angezogen werden. „Der Rock sollte nicht zu kurz, das Dekolleté nicht zu tief und das Kleid nicht zu eng sein“, sagt Modeberater Andreas Rose aus Frankfurt. Eine gute Idee ist es auch, ein paar frische Sachen mitzunehmen. Männer haben bei solchen Veranstaltungen ebenfalls schon danebengegriffen. Daher gilt: Bitte keine Socken in Sandalen, Stachelbeerbeine unter Jeans-Shorts oder Batikhemden. Das Jobportal Karrierebibel warnt in diesem Fall vor einem „akuten Augenkrebsrisiko“. (BSZ)

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