Beruf & Karriere

Wer Urlaub will, muss gut planen: Brückentage sind 2020 rar. (Grafik: dpa)

18.10.2019

Wie aus 34 Urlaubstagen 72 werden

Die Brückentage 2020 geschickt nutzen

Aus 34 Urlaubstagen insgesamt 72 freie Tage machen? Die Brückentage 2020 machen es möglich. Der Januar beginnt vielversprechend: Wer sich nach dem Weihnachtsstress und der Silvesterfeier noch ein wenig erholen möchte, kann sich freuen. Mit nur zwei Urlaubstagen lassen sich fünf freie Tage am Stück gewinnen, denn Neujahr fällt diesmal auf einen Mittwoch. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt lebt, kann am 6. Januar (Heilige Drei Könige) noch einen zusätzlichen Tag lang ausspannen.

Ein beliebter Brückentag ist jedes Jahr nach Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020). Das Fest fällt 39 Tage nach dem Ostersonntag immer auf einen Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag erhalten Arbeitnehmer vier freie Tage.

Während in Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Niedersachsen die Möglichkeiten für Brückentage damit bereits ausgeschöpft sind, dürfen sich Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz freuen. Denn für sie bietet sich traditionell auch nach dem katholischen Feiertag Fronleichnam (11. Juni) die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende. Fronleichnam liegt jedes Jahr an einem Donnerstag.

Auch in Sachsen geht noch mehr: Dort haben Beschäftigte am Buß- und Bettag (18. November) frei. Weil der evangelische Feiertag immer an einem Mittwoch begangen wird, lässt sich in dem östlichen Bundesland mit nur zwei Urlaubstagen eine weitere Fünf-Tage-Auszeit einlegen.

Weil es 2020 nur wenige Brückentage gibt, könnte es in manchen Betrieben Zwist geben

Ansonsten liegen die Feiertage 2020 aber eher ungünstig. Der Tag der Deutschen Einheit fällt diesmal auf einen Samstag (3. Oktober). Gleiches gilt für den Reformationstag (31. Oktober), der in den nord- und ostdeutschen Bundesländern - außer in Berlin - arbeitsfrei ist.

Die Hauptstadt hat dafür den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag ernannt, er fällt im kommenden Jahr allerdings auf einen Sonntag. Einmalig ist in Berlin 2020 aber der 8. Mai Feiertag, der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus.

Auch Allerheiligen lässt keine Möglichkeit für eine Auszeit, denn der in manchen west- und süddeutschen Bundesländern gesetzlich verankerte Feiertag fällt ausgerechnet auf einen Sonntag (1.11.), ebenso der in Thüringen gefeierte Weltkindertag (20. September). Mariä Himmelfahrt (Bayern und Saarland) hingegen liegt an einem Samstag (15. August). Gleiches gilt für den 2. Weihnachtstag (26. Dezember).

Für viele Beschäftigte erfreulich: Der Tag der Arbeit (1. Mai) fällt diesmal auf einen Freitag. Die traditionellen Demonstrationen der Gewerkschaften läuten also ein verlängertes Frühlingswochenende ein.

Weil es im kommenden Jahr also nur sehr wenige Brückentage gibt, könnte es in manchen Betrieben Zwist geben: Wer darf frei haben und wer nicht? Grundsätzlich heißt es im Bundesurlaubsgesetz, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss - es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Bei Streit treffe grundsätzlich der Arbeitgeber die letzte Entscheidung, erklärt Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dabei müsse er den Urlaub aber möglichst gerecht verteilen. Auch soziale Gesichtspunkte spielen dann eine Rolle. So können Mitarbeiter den Vorrang verdienen, die etwa ihre Kinder betreuen müssen, weil die Kita an einem bestimmten Brückentag schließt. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.