Kommunales

Ein grüner Pfeil erlaubt das Abbiegen trotz roter Ampel an einer Kreuzung. (Foto: DPA/Jan Woitas)

11.01.2019

Grüner Pfeil für Radler

Bamberg und München nehmen an Pilotversuch teil

Der grüne Pfeil, der Autofahrern das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel erlaubt, ist seit Langem bekannt. Nun beginnt in einigen Städten ein Test mit einem grünen Pfeil, der nur für Radfahrer gilt. Während die Autos warten müssen, dürfen Radler entweder auf der Straße oder auf dem Radweg abbiegen. In Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart würden dafür an bestimmten Knotenpunkten Verkehrszeichen angebracht, die unter dem grünen Pfeil das Wort „nur“ und dann ein Fahrrad zeigen, teilte die Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach mit. Je nach Ergebnis könnte der grüne Pfeil nur für Radfahrer ab 2020 bundesweit eingeführt werden.

Das Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil rechts neben einer Ampel erlaubt bei Rotlicht das Rechtsabbiegen nach vorherigem Anhalten. Die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung enthält diese Regelung seit 1994. In Ostdeutschland hat das Schild anders als im Westen Tradition. In der DDR wurde der grüne Pfeil bereits 1978 eingeführt.

Einer Umfrage der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zufolge befinden sich die Hochburgen des Grünpfeils in Ostdeutschland. Damals waren etwa in Dresden an 62 Prozent aller Ampelkreuzungen Grünpfeile angebracht. Doch auch in Bayern hat er Fans. In Ingolstadt fand sich der Pfeil laut UDV 2011 an 29 Prozent aller Ampelkreuzungen. Andere westdeutsche Städte sind jedoch viel zurückhaltender.

Die bisherige Regelung ist nicht unumstritten. Es herrsche an Kreuzungen mit Grünpfeil erhöhte Unfallgefahr, kritisierte etwa der Fußgängerfachverband „Fuss e.V.“. Die Organisation berief sich auf eine Studie. Die Auswertung von 505 Kreuzungen hierzulande habe ergeben, dass es an den 169 untersuchten Kreuzungen mit grünem Pfeil in drei Jahren 20 Unfälle gab, bei denen Menschen verletzt worden seien. An Kreuzungen ohne Pfeil seien es nur 14 gewesen. Für Autofahrer ist der Nutzen des Pfeils einer Studie der UDV zufolge ebenfalls überschaubar. Denn der Effekt des Rechtsabbiegens bei Rot verpuffe oft an der nächsten Ampel. Der UDV hält das Schild schlicht für „überflüssig“.

Der Pilotversuch des Bundesamts für Straßenwesen soll nun untersuchen, ob eine Beschränkung der Regelung auf den Radverkehr die Verkehrssicherheit erhöht. Vergleichbare Regelungen, die Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglichen, gibt es etwa in den Niederlanden. (BSZ, dpa)

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