Kommunales

Am schlimmsten wütet das Virus derzeit im Landkreis Passau. (Foto: dpa/Armin Weigel)

11.01.2021

28 Landkreise und Städte von 15-Kilometer-Regel betroffen

Eine Ausnahme von der Bewegungsbeschränkung ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen.

28 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern sind nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) von der Beschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen. Nach der seit Montag, 11. Januar 2021, geltenden Regelung dürfen Menschen sich nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort wegbewegen, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200 beträgt.

Den höchsten Wert in Bayern verzeichnete am Montag der Landkreis Passau mit 341,5, gefolgt von den Landkreisen Berchtesgadener Land (338,0) und Wunsiedel im Fichtelgebirge (331,7). Betroffen sind laut RKI auch die Kreise Kulmbach, Deggendorf, Coburg, Kronach, Rottal-Inn, Bayreuth, Regen, Roth, Donau-Ries, Cham, Tirschenreuth, Lichtenfels, Weißenburg-Gunzenhausen, Miesbach, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau und Haßberge. Ebenfalls über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 liegen demnach die Städte Coburg, Passau, Landshut, Hof, Fürth, Weiden in der Oberpfalz, Rosenheim sowie Ingolstadt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vergangene Woche beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zurückzudrängen. Eine Entfernung von mehr als 15 Kilometer vom Wohnort ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen, nicht aber touristische Tagesausflüge. (dpa)

So funktioniert die 15-Kilometer-Regel
Wie erfahre ich, ob ich davon betroffen bin?
Die Regel gilt für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen es mehr als 200 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Maßgeblich dafür sind die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), erstmalig ab Montag (00.00 Uhr). Das Bayerische Innenministerium veröffentlicht die betroffenen Regionen im Internet unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/.

Wie werden die 15 Kilometer gemessen?
Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort, nicht auf die genaue Anschrift. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Wie wirkt sich diese Regel aus?
Für touristische Tagesausflüge wird der Aktionsradius beschränkt. Wandern, Rodeln, Skifahren oder Spazierengehen ist dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich, ebenso der Besuch kultureller Stätten. Nicht betroffen sind Menschen, die etwa zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen unterwegs sind oder zum Beispiel ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule bringen wollen. Auch Gottesdienste gelten als triftiger Grund, den 15-Kilometer-Radius zu verlassen.

Wie kann ich beweisen, dass ich einen triftigen Grund habe?
Wer von der Polizei kontrolliert wird, muss glaubhaft machen, dass bei ihm ein besonderer Grund vorliegt. Schriftliche Bescheinigungen etwa des Arbeitgebers sind zwar nicht zwingend, können aber laut Innenministerium hilfreich sein.

Darf ich Besuch von Leuten bekommen, die nicht in einem Hotspot leben?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings können betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte touristische Tagesausflüge in ihre Regeion untersagen.

Wann wird die 15-Kilometer-Regel in meiner Region wieder aufgehoben?
Dazu muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche sinken. Liegt dieser Wert seit mindestens sieben Tagen in Folge unter 200, kann die Kreisverwaltungsbehörde die Regel aufheben.
Was passiert, wenn ich gegen die 15-Kilometer-Regel verstoße?
Dann wird ein Bußgeld fällig, zum Beispiel mit 500 Euro. Von den Regelsätzen kann abgewichen werden.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.