Kommunales

So gut versorgt wollen alle Mamas den Nachwuchs wissen. (Foto: DPA)

19.07.2013

Ab 1. August steht allen Eltern mit einem Kind im Alter von einem Jahr ein Betreuungsplatz zu – für die Gemeinden bedeutet das viele rechtliche Fallstricke

Kommunen wappnen sich für den Anspruchs-Ernstfall

Der Ausbau der Kinderbetreuung scheint bei den kommunalen Spitzenverbänden nicht durchgehend auf Zustimmung zu stoßen. Gerhard Dix, beim Bayerischen Gemeindetag zuständiger Referent für Bildung und Soziales, sieht die aktuelle Entwicklung eher skeptisch: „In den 80ern wurden unsere Kinder mit vier Jahren zur Betreuung in die Obhut von Kindergärten gegeben, nun frage ich mich, was ist in zehn Jahren? Müssen wir da pränatale Betreuung anbieten?“
Bei einer Informationsveranstaltung des Verlags Hüthig Jehle Rehm in München referierten Experten zum Thema „Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz“ vor rund 130 Praktikern aus Städten und Gemeinden über die juristischen Fallstricke, die sich aus der neuen Gesetzeslage zum 1. August dieses Jahres ergeben. Einige Bürgermeister bangen ja schon, von enttäuschten Eltern mit Klagen überzogen zu werden, wenn sie deren Anspruch nicht erfüllen können.
Gerhard Dix etwa riet, den Schriftwechsel der Verwaltungen mit den Eltern „detailliert festzuhalten um gewappnet zu sein, falls es tatsächlich vor Gericht gehen sollte“. Darüber hinaus müsse spätestens alle drei Jahre eine Bedarfsplanung durchgeführt werden. Wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann, seien die Verantwortlichen gut beraten sofort mit dem Jugendamt ein Tagespflegenetz auszuarbeiten.
Bruno Didrichsons, Amtsleiter der Stadt Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) hatte Beispiele für schnelle, innovative Raumlösungen parat. In der Großen Kreisstadt wurde kurzerhand ein ehemaliger Getränkemarkt zur Kinderkrippe mit Bewegungsraum umfunktioniert. Didrichsons wies auf den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Neuaufnahmen hin „das Personal ist durch die Dauereingewöhnungszeit stark angespannt, meines Erachtens wäre es sowohl planerisch als auch für die praktische Umsetzung erforderlich Stichtage für den Krippenstart einzuführen“.

Reform der Erzieherausbildung gefordert


Klaus Schulenburg, Bildungsreferent beim Bayerischen Landkreistag, plädierte für eine enge Zusammenarbeit von Gemeinden und Landkreisen, um ein „bedarfsgerechtes Betreuungsangebot“ auszubauen und ermahnte zur „deutlichen Erhöhung der Tagespflegepauschale“. Auch eine aktive Mitwirkung der Eltern und Gemeinden bei der und Auswahl eines alternativen Betreuungsangebots müsse beachtet werden.
Julius Forster, Sozialreferent beim Bayerischen Städtetag machte deutlich: „Die Fördermittel für den Krippenbau müssen so lange verlängert werden wie Bedarf da ist! Betriebsgenehmigungen sollen kurzfristig generiert werden können und es ist in großen Städten nicht möglich, überall innerhalb von 30 Minuten zu einer Krippe zu gelangen, hier besteht dringender Anpassungsbedarf“. Forster forderte eine Reform der Erzieherausbildung. „Wir suchen noch Schulen, die mitmachen möchten, Ziel sei es, die Ausbildungszeit zu verkürzen und ein Ausbildungsentgelt zu entrichten das über dem Meister-BAföG liegt. Gerade in München beispielsweise ist nämlich neben Unsicherheiten im Baufortschritt und pünktlicher Fertigstellung das größtes Problem der Personalmangel, wie von Susanne Herrmann, der Chefin der Kitas in der Landeshauptstadt, zu erfahren war. (Katharina Hipp)

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