Kommunales

Ein Schuppenkarpfen wird aus einem Weiher gefischt. (Foto: dpa/David Ebener)

20.11.2020

Abfischen in Corona-Zeiten

Die oberfränkische Teichwirtschaft reagiert mit Schutzmaßnahmen auf die Pandemie

Derzeit laufen die Abfischungen von Karpfenteichen in Oberfranken auf Hochtouren. Man informiere über die Vorgehensweise in der Teichwirtschaft während der aktuellen Situation regelmäßig, so Oberfrankens Bezirkstagspräsident Henry Schramm. Oberstes Ziel sei es – wie bereits im Frühjahr –, für einen Schutz der Bevölkerung zu sorgen und die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

„Jedes Jahr im September beginnt die Karpfensaison und bringt umfangreiche Arbeiten an den Teichen mit sich, wie Abfischen, Sortieren, Umsetzen in die Winterungen und die Abgabe beziehungsweise Verwertung der Speisefische. Es wächst die Unsicherheit, wie Abfischungen unter den geforderten Vorgaben richtigerweise durchzuführen sind“, erläutert Thomas Speierl, Leiter der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken. Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise die vom Gesundheitsministerium aktuell verfügten Bestimmungen, eventuell weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden zu beachten. Dabei sind die jeweils allgemeingültigen Hygienemaßnahmen stets zu berücksichtigen.

Demnach sollte das Abfischen wie folgt durchgeführt werden: Es wird empfohlen, mit so wenig Personen wie möglich zu arbeiten. Die Helfer sollten möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft stammen. In jedem Fall ist der Helferkreis auf ein Minimum zu beschränken. Wo immer möglich, ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, andernfalls sind Gesichtsmasken zu tragen. Nicht am Abfischen beteiligte Personen sind aufzufordern, den notwendigen Mindestabstand einzuhalten beziehungsweise bei beengten Verhältnissen dem Arbeitsbereich fern zu bleiben.

Nach Möglichkeit bargeldloser Zahlungsverkehr


Auch beim Fischverkauf gibt es einiges zu beachten: Beim Fischverkauf sollten die Kunden nach Möglichkeit zeitlich getrennt bedient werden und örtlich getrennt voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten. Die Kunden sollten nach Möglichkeit am Teich beziehungsweise an den Hälterungsanlagen in den jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben. Ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht einzuhalten, sind Gesichtsmasken zu tragen. Bei Kontakt zwischen Kunden und Verkäufern besteht Maskenpflicht. Nach Möglichkeit ist auch ein bargeldloser Zahlungsverkehr anzustreben. Sollten Barzahlungen notwendig sein, ist direkter menschlicher Kontakt nach Möglichkeit zu vermeiden.

Aufgrund der aktuellen Verschärfung der Krise ist gegebenenfalls bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen, ob weitere Auflagen gefordert sind beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. „Wir bitten alle Teichwirte darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Zeit gut meistern werden, wie es uns bereits im Frühjahr gelungen ist“, so Schramm. (Sophie Zeuß)


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