Kommunales

Viele der Sicherungsverwahrten, die jetzt entlassen werden müssen, bleiben weiterhin gefährlich. (Foto: DAPD)

04.03.2011

Angst vor dem Restrisiko

Sozialministerin Haderthauer will den Bezirken gegen deren Willen die Verantwortung für ehemalige Sicherungsverwahrte aufbürden

Sie müssen aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden, viele von ihnen bleiben potenziell gefährlich, keiner weiß so recht, wohin mit ihnen. Bayerns Sozialministerin möchte die so genannten ThUG-Klienten in den psychiatrischen Kliniken der Bezirke unterbringen. Doch die haben Angst davor und wollen sich wehren.
Die mutmaßlich von einem weltfremden Bürokratenhirn ersonnene Abkürzung ThUG-Klienten steht für Therapieunterbringungsgesetzklienten. Das klingt relativ harmlos, tatsächlich verbergen sich dahinter hochgefährliche Verbrecher, Kinderschänder und Vergewaltiger. Formal haben sie ihre Strafe abgesessen, auch wenn bei vielen von wirklicher Reue oder gar Besserung keine Rede sein kann. Genau deshalb saßen sie ja auch in anschließender Sicherungsverwahrung. Nach dem Willen von EU-Richtern sollen diese Männer (Frauen sind zumindest in Bayern nicht darunter) jetzt trotzdem wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden. Reintegration nennt sich das euphemistisch, beziehungsweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Mit dem Therapieunterbringungsgesetz reagierte der Bundestag im Dezember 2009 auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese regelt die weitere Unterbringung von Straftätern, die nach dem Willen des Gerichtshofes nicht länger in Sicherungsverwahrung bleiben dürfen. Diese Verlängerungen wurden rückwirkend, das heißt, nach der eigentlichen Urteilsverkündung, ausgesprochen. Das Therapieunterbringungsgesetz trat zum 1. Januar 2011 in Kraft. Es besagt, dass diese erneute Unterbringung räumlich und organisatorisch von den Einrichtungen des Strafvollzugs getrennt sein muss. Konkretere Handlungsanweisungen werden wohlweislich vermieden, da vertraut der Gesetzgeber ganz auf die Kreativität vor Ort.
Deshalb droht nun mächtig Ärger. Denn Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) möchte die Verantwortung für besagte Gruppe auf die Bezirke abwälzen. Bei der Suche nach einem scheinbar geeigneten Ort für diese zu erbringende Integrationsleistung fiel der Blick der CSU-Politikerin auf die Forensiken der sieben bayerischen Bezirke. Dort werden auch psychisch kranke Menschen behandelt, prima, passt ja zusammen, sagte sich Haderthauer, das sei „sinnvoll und praxisgerecht“, die Bezirke hätten „die meisten Erfahrungen“.
Nur leider passt das überhaupt nicht, denn Gewaltverbrecher aus der Sicherungsverwahrung sind eine ganz andere Klientel als die derzeitigen Insassen der Bezirkskliniken. Manfred Hölzlein, Präsident des Verbands der Bezirke, befürchtet obendrein, „dass jenes über Jahrzehnte mühsam aufgebaute positive Image unserer Kliniken zerstört wird“. Noch bis in die 1980er Jahre hinein wurden die Bezirkskrankenhäuser im Volksmund als „Irrenanstalten“ oder „Klapsmühlen“ diffamiert, Ängste und Vorurteile kursierten. Das hat sich inzwischen gottlob geändert, die Häuser sind gesellschaftlich akzeptiert. Rücken dort aber demnächst beispielsweise pädophile Verbrecher ein, dürfte sich das bald wieder ändern, bangt Hölzlein.


Zirka 40 Betroffene


„Unsere Einrichtungen sind auf solche Menschen nicht vorbereitet“, schimpft Fritz Körber, Vizepräsident des Verbandes. „Hier arbeiten normale Ärzte und Schwestern, die haben keine Erfahrung im Umgang mit solchen Menschen.“ Körber mag sich nicht ausmalen, was geschehen würde, sollte einer der neuen Bewohner entweichen. „Ich garantiere, dass die Öffentlichkeit uns die Schuld gibt.“
Einem Vergewaltiger beispielsweise, der schon zum 30. Juni entlassen werden soll, attestieren die Experten eine Rückfallgefahr von 20 Prozent. „Zynisch gesprochen: Für jede fünfte Frau, die ihm über den Weg läuft, wird es eng“, kritisiert Körber. Obendrein habe man kein Recht zu disziplinarischen Maßnahmen gegenüber den ThUG-Klienten. „Wenn da einer sein Temperament behalten möchte, sind wir machtlos.“ Über die Kosten sei obendrein nicht genügend geredet worden, murrt der Verbandsvize. Körber plädiert deshalb dafür, sich Haderthauer zu verweigern („die Ministerin wollte nur die bequemste Lösung“) und die Verantwortung abzulehnen – zur Not durch einen Rechtsstreit mit dem Freistaat.
Im Sozialministerium reagiert man leicht verstimmt mit der Feststellung, dass seitens der Bezirke „bis heute keine alternativen Vorschläge, die der Gesetzeslage auf Bundesebene und den Anforderungen der Gerichte entsprechen, auf dem Tisch liegen“. Man sei aber bereit, so Haderthauers Ministeriale, „den Dialog fortzuführen“. So konfliktbereit wie sein sozialdemokratischer Stellvertreter ist der Christsoziale Hölzlein nicht und baut seiner Parteifreundin Haderthauer eine Brücke. Er glaubt, dass sich die Kommunen einer entsprechenden Aufgabenübertragung gar nicht verweigern könnten. Man habe sich „vorübergehend“ auf eine Unterbringung in der besonders gesicherten Einrichtung in Straubing geeinigt, hier sitzen bereits Maßregelvollzugspatienten ein. Anschließend müsse aber eine dauerhafte Lösung gefunden werden.
Hier denkt Hölzlein an eine völlig neue Einrichtung für die rund 40 bayerischen ThUG-Klienten an einem neuen Standort in Bayern, der allerdings noch gefunden werden muss. Wie man das dann allerdings dem dortigen Bürgermeister schmackhaft machen will und wie dieser anschließend seine Gemeinde überzeugen soll, darüber hat sich auch bei den Bezirken noch niemand so recht Gedanken gemacht.
Nach einer ersten Lesung im Landtag wird das Thema derzeit in den Ausschüssen behandelt. Für eine komplett neue Einrichtung wäre allerdings auch ein neues Gesetz notwendig. Bis das auf dem Weg ist, kann viel Zeit vergehen. Sollte man derweil Straubing offerieren, dann könnte „die Übergangs- rasch zur Dauerlösung werden“, stellt sich Vizepräsident Körber erneut in Widerspruch zu seinem Präsidenten.
Der altgediente Sozialpolitiker ärgert sich auch an anderer Stelle über den in seinen Augen grenzenlosen Idealismus einiger Bezirkspolitiker. „Bei uns daheim im mittelfränkischen Bezirkstag hat ein Grüner gefordert, dass wir diese Leute dauerhaft in den Forensiken aufnehmen sollen“, berichtet der Sozialdemokrat beinahe fassungslos. „Dabei ist der Mann doch selber Arzt. Aber er wurde natürlich überstimmt.“ (André Paul)

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