Kommunales

Oswald Rumpel vom Würzburger Landratsamt sammelt die Waffen ein. (Foto: Christ)

12.04.2013

Bayern rüstet ab

Die Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz und auch die Zahl der Halter geht im Freistaat schneller zurück als erwartet

Nach jedem Amoklauf wird erneut über die Gefährlichkeit von privatem Waffenbesitz diskutiert – und oft auch das Waffenrecht verschärft. So traten 2009 neue Vorschriften zur Aufbewahrung in Kraft. Dadurch sinken in Bayern der Schusswaffenbesitz und die Zahl der privaten Eigner. Aber für die Kommunen bedeutet das viel Arbeit.
Allein zwischen 2010 und 2012 ging die Zahl der Privatpersonen, die daheim eine Waffe besitzen, um 7000, die Zahl der Waffen selbst sank um 5000 Stück. Im Freistaat sind aktuell noch 288 000 Waffenbesitzer mit 1,15 Millionen Waffen registriert. Seit Januar 2013 werden sie in einem nationalen Waffenregister erfasst. Das vor Ort zu führen ist Aufgabe der Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte – eine ziemlich aufwändig.
Wer eine Schusswaffe führen will, benötigt einen Waffenschein. Dabei müsse zwischen dem „Großen“ und dem „Kleinen Waffenschein“ unterschieden werden, erläutert Christoph Liebert vom Landratsamt des Landkreises Augsburg. Große Waffenscheine kann es bei guter Begründung etwa für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen geben. Liebert: „Wir hatten in den letzten Jahren hierzu zwei Anträge, die jedoch beide abgelehnt wurden.“ Die Anfrage nach Kleinen Waffenscheinen sei mäßig: „Das sind pro Jahr zwischen 30 und 40.“ Zirka 5200 Menschen besitzen im Landkreis Augsburg derzeit im Durchschnitt „mindestens eine Kurzwaffe und rund fünf Langwaffen“. In Augsburg ist man mit den gesetzlichen Regelungen zum Waffenrecht „sehr zufrieden“.

"Meist handelt es sich um Erbstücke"


Gleiches gilt für den Landkreis Freising. Auch die dortigen Bürger würden die Vorschriften akzeptieren, sagt Eva Dörpinghaus, die Sprecherin des Landratsamts: „Das sind ja überwiegend Fachleute wie Jäger oder Sportschützen.“ In Freising geht die Zahl der Besitzer von Schusswaffen entsprechend dem bayernweiten Trend ebenfalls zurück. Aktuell besitzen rund 3300 Personen eine oder mehrere Waffen. 2008 waren es noch 4300, im Jahr 2001 sogar 4600. Im vergangenen Jahr wurden 120 Waffenbesitzkarten neu ausgestellt. Diese berechtigen, anders als der Waffenschein, allerdings nur zum Erwerb und Besitz einer Waffe.
Zu den waffenscheinfreien Waffen zählen unter anderem Messer. „Ist deren Klinge länger als zwölf Zentimeter, darf sie laut Waffengesetz nur mit einer plausiblen Begründung in der Öffentlichkeit geführt werden“, erklärt Oswald Rumpel vom Fachbereich Sicherheit und Jagdrecht im Landratsamt Würzburg. Im Waffenschrank seines Büros lagern derzeit mehrere Einhandmesser, die von der Polizei weggenommen wurden. Außerdem diverse Schusswaffen. Die meisten wurden freiwillig abgegeben: „Meist handelt es sich um Erbstücke.“ Aktuell gibt es im Landkreis Würzburg noch rund 3450 Menschen, die insgesamt zirka 16 000 Waffen besitzen.
Weil naturgemäß nur legale Waffen erfasst werden, steht Rumpel dem neuen Nationalen Waffenregister skeptisch gegenüber. „Wegen der akribischen Dokumentation macht das sehr viel Arbeit“, so der passionierte Jäger. Dass damit Straftaten verhindert werden, bezweifelt Rumpel – mit Verweis auf Zahlen der Gewerkschaft der Polizei: „Zwei Drittel der Waffen in Privatbesitz sind wahrscheinlich illegal.“ Bundesweit sollen sich rund 20 Millionen nicht legal erworbene Revolver, Maschinenpistolen und Gewehre in den Händen von Bürgern befinden.
In Bezug auf diese Waffen nützen auch die jährlich rund 100 Kontrollbesuche von Rumpel wenig. Denn die können sich selbstredend nur an legale Waffenbesitzer richten. Nach wie vor existierten zum Beispiel Pistolen aus dem Ersten Weltkrieg. Anders als nach dem Zweiten Weltkrieg kümmerte sich niemand um die Entwaffnung der besiegten kaiserlichen Truppen.
Doch das ist nur eine von vielen Quellen für illegalen Waffenbesitz. Nicht wenige Waffen stammen aus dem Ausland. Bei über 95 Prozent aller mit Waffen begangenen Straftaten werden illegale Knarren benutzt, so Rumpel mit Verweis auf eine Erhebung der Projektgruppe der Innenministerkonferenz der Länder. Auch die Bundesregierung ging bei den Debatten im Vorfeld der Verschärfung des Waffenrechts 2009 von diesen Fakten aus. Bis Ende 2009 durften illegale Waffen straffrei abgegeben werden.
Dass es viel Arbeit macht, sämtliche Waffen für das Waffenregister zu codieren, bestätigt Dagmar Bauer vom Ordnungsamt des Landkreises Dachau: „Der Mehraufwand wird noch für einige Jahre beträchtlich sein.“ Alle derzeit 14 625 Waffen im Landkreis müssten nach den Regeln des Nationalen Waffenregisters überarbeitet werden. Trotz des zusätzlichen Arbeitspensums steht man in Dachau hinter dem Ziel, alle Waffenbehörden zu vernetzen. Bauer: „Inzwischen lassen sich auch die Vorteile bei der täglichen Arbeit nutzen.“ Zum Beispiel, wenn Waffenbesitzer wegziehen, wenn Waffen außerhalb des Landkreises gekauft oder wenn sie verkauft werden. (Pat Christ)

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