Kommunales

07.05.2010

Beschränkte Einblicke

Immer mehr Städte legen die Gehälter der Chefs kommunaler Eigenbetriebe offen: ein Überblick

Die meisten bayerischen Städte stehen finanziell derzeit nicht besonders gut da. Für viele freiwillige Leistungen gibt es wohl bald kein Geld mehr. Kosten lassen sich die Städte aber die Gehälter der Geschäftsführer von kommunalen Eigenbetrieben – manchmal mehr, als für den Rathauschef selbst. Die genaue Höhe verrät manche Stadt eher ungern.
Schaut man in den Geschäftsbericht der Stadtwerke Augsburg, einer GmbH-Holding im 100-prozentigen Eigentum der Stadt, so gewinnt man den Eindruck, aus den Gehältern der Geschäftsführer werde ein Geheimnis gemacht. Auf eine Nennung der Gesamtbezüge werde gemäß Paragraph 286, Absatz 4, HGB „verzichtet, da sich hierdurch die Bezüge eines einzelnen Mitglieds dieses Organs feststellen ließen“, heißt es im neuesten Bericht 2008. In der Pressestelle wird jedoch bereitwillig darauf hingewiesen, dass diese Informationen dem Beteiligungsbericht 2008 der Stadt zu entnehmen seien, der auch im Internet veröffentlicht ist. Tatsächlich werden dort die Jahresbezüge 2007 der beiden Holding-Geschäftsführer Norbert Walter und Claus Gebhardt auf den Cent genau ausgewiesen. Das sei in deren Verträgen so geregelt, sagte der Stadtsprecher Ulrich Müllegger. Bei anderen Betrieben wie der Localbahn oder der Messegesellschaft fehlen entsprechende Angaben. Stadtwerke-Sprecher Jürgen Dillmann begründete die fehlende Nennung der Bezüge im Geschäftsbericht damit, dass das „laut den maßgeblichen Personen des Hauses nie ein Thema“ gewesen sei. (ANA)
„Ohne genaue Zahlen zu nennen, kann ich eines verraten: Bei der Stadt Landshut verdient der Stadtwerkeleiter nicht mehr als der Oberbürgermeister“, informiert Walter Blaschke, stellvertretender Hauptamtsleiter im Rathaus. Zur Offenlegung der Gehälter habe „bislang noch kein Anlass bestanden“. Es gäbe einen Stellenplan für alle Beschäftigten, der im Haushaltsplan veröffentlicht wird – zwar ohne Namen, aber die leitenden Positionen können natürlich den entsprechenden Posten zugeordnet werden. Auch, wenn jemand gezielt nachfrage, erhalte er gerne telefonisch Auskunft über die Gehälter der leitenden Beschäftigten kommunaler Eigenbetriebe. Jedoch werden keine Zahlen angegeben, sondern die jeweilige Besoldungsgruppe. Das Grundgehalt könne dann jeder in einer Tabelle nachlesen, „aber eventuelle Zulagen werden nicht offen gelegt, diese sind eine persönliche Angelegenheit.“ Die Gehälter werden im Stellenplan der Stadt festgesetzt und richten sich nach den Richtlinien der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). (MEL)
In Regensburg ist man nach eigenen Angaben gerade dabei, die Gehälter im Bereich der städtischen Beteiligungsgesellschaften „transparent zu machen“. „Wenn jetzt ein neuer Geschäftsführer eingestellt wird, dann muss dessen Einverständnis mit der Bekanntgabe des Gehalts im Vertrag geregelt sein“, sagt Elisabeth Knott von der Pressestelle der Stadt. Jedes Jahr gibt Regensburg einen so genannten Beteiligungsbericht mit den Eckdaten aller städtischen Beteiligungsgesellschaften heraus. In der Auflistung, die auch im Internet abrufbar ist, sind bereits jetzt die Gehälter einiger Geschäftsführer enthalten – „allerdings noch nicht alle“, so Knott. „Wir bemühen uns in allen Bereichen um eine größtmögliche Transparenz“, begründet die Pressesprecherin den momentan laufenden Prozess der Offenlegung. Die Höhe der Gehälter ist in Regensburg allerdings Verhandlungssache. „Das hängt unter anderem von der Zahl der Mitarbeiter, den Umsätzen, den Jahresergebnissen und der Bilanzsumme ab“, erklärt Knott. „Der Leiter eines Trägers von zwei Altenheimen gehört natürlich zu einer anderen Größenordnung als der Leiter der Stadtwerke, die an sich schon eine Dachgesellschaft sind.“ (SWO)

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