Kommunales

Wildschweine breiten sich rasant im Freistaat aus. (Foto: dpa)

07.09.2015

BKA verbietet Nachtzielgerät für Jagd auf Wildschweine

45 bayerische Jäger hatten die Freigabe beantragt, weil sich das Schwarwild immer weiter vermehrt

Die Jagd auf Schwarzwild (Jägersprachlich für Wildschweine) wird auch künftig ohne Nachtzielgeräte erfolgen. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden, das über die Anträge von rund 45 Jägern aus Bayern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Verwendung verbotener Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild entscheiden musste, hat diese abgelehnt. Die Entscheidung des BKA findet auch die Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Das bayerische Landwirtschaftsministerium hatte das Nachtzielgerät in die Diskussion um die Schwarzwild-Bejagung eingebracht.
Jürgen Vocke, der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, begrüßt die Entscheidung des BKA: „Mit seiner klaren Entscheidung hat das Bundeskriminalamt für Rechtssicherheit gesorgt und nicht den Privatinteressen Einzelner nachgegeben.“ Das Nachtzielgerät, so Vocke weiter, widerspreche im Übrigen auch den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, weil dadurch die Intensivierung der Nachtjagd keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen werde.

Bei Zuwiderhandlung droht sogar eine Freiheitsstrafe



Bereits beim Bayerischen Landesjägertag im April 2015 legte Johannes Dietlein,Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sein im Auftrag des Jagdverbands erstelltes Rechtsgutachten vor. Darin kam er zu dem Schluss, dass "eine Freigabe von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildbejagung auf der Basis des geltenden Waffen- und Jagdrechts nicht möglich ist". Die 45 Jäger wiederum hatten argumentiert, dass sie anders der dramatischen Ausbreitung der Wildschweine nicht mehr Herr werden würden.
Ein Gewehr mit Nachtzielgerät oder einem Nachtsichtvorsatzgerät für das Zielfernrohr bleibt damit nach wie vor eine in Deutschland verbotene Waffe. Besitz und Einsatz können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Darüber hinaus kann ein Bußgeld bis zu 5000 Euro ausgesprochen werden. Bei einer Strafe in dieser Größenordnung ist fast immer mit dem Verlust des Jagdscheines und damit des Reviers zu rechnen. (BSZ)

Kommentare (1)

  1. Hauck am 07.10.2015
    Das ist wieder mal sehr schade, dass seitens des BKA in der Summe derart widersprüchliche Informationen kommen, die notwendige Sachentscheidungen blockieren. Die kriminalistische Gefahr eines Nachtzielgerätes für Jäger würde ich gerne mal detailliert erörtert bekommen. Im BKA Bericht geht hervor, dass im Bereich der Schusswaffen 4,x Prozent mit legalen Waffen in Schusswaffendelikten erfolgen. Damit gehen Delikte also bei über 95 % mit illegalen Waffen hervor. Jäger haben entgegen Sportschützen noch ungleich härtere Prüfungen hinsichtlich Zuverlässigkeit zu meistern, so dass deren krminalistische Quote innerhalb der 4,x Prozent noch kleiner sein dürfte. Besonders bezeichnend dann, dass ewig Gestrige wie Kollege Vocke dies noch begrüssen. Das ist ein klarer Grund nicht in dem BJV Mitglied zu sein, zumindest solange nicht bis dort eine adäquate und angemessene Interessenvertretung möglich. Wer es weidgerechter findet bei Dämmerung das eher nachtaktive Schwarzwild ggf. schlechter ansprechen und beschiessen zu müssen, der hat im Vorstand eines Landesjagdverbandes aber überhaupt nichts verloren. Bei Revieren wie dem von mir genutzten, umschließen Autobahnen und ICE Strecken sowie schnell befahrene Bundesstraßen den Wald, dort eine Bewegungsjagd oder Drückjagd durchzuführen, wäre absolut unverantwortlich. Insofern bleibt nur zu hoffen, dass frischer Geist und Intelligenz bei BKA und BJV einkehrt. BJV bleibt daher keine Alternative in Bayern, solange ein Hr. Vocke dort sein Unwesen treibt.
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