Kommunales

Vorerst gestoppt: Bürgermeisterin Monika Herrmann möchte den Verkauf von Rauschgift in ihrem Zuständigkeitsbereich erleichtern. (Foto: dpa)

05.10.2015

Bundesbehörde stoppt Drogen-Verkaufspläne von grüner Bürgermeisterin

Monika Herrmann wollte in Berlin-Kreuzberg legal Haschisch und Marihuana feilbieten

Monika Herrmann (Grüne), die Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Kreuzberg-Friedrichshain, ist mit ihrem Plan gescheitert, den kontrollierten Verkauf von Rauschgift zu erlauben, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Die von der Politikerin als "weiche Drogen" eingestuften Substanzen Haschisch und Marihuana sollten demnach im Stadtviertel legal zum Erwerb angeboten werden. Doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte Herrmanns Antrag ab. Dieser sei "weder zulässig noch begründet". Als wichtigste Argumente führte die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde den Jugend- und Verbraucherschutz ins Feld.

Vier Geschäfte geplant


Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Verkauf von Cannabis und erlaubt diesen nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen, etwa bei der Schmerzbehandlung von Palliativ-Patienten. Befürworter einer Legalisierung führen als Argument gern an, dass Cannabis Lungen und Blutgefäße weniger schädige als normale Zigaretten. Zwar gibt es dafür Indikatoren, gleichzeitig kann Cannabis-Konsum zu teils schweren psychischen Erkrankungen (Depressionen, Halluzinationen) führen, wofür es bei normalen Tabakprodukten wie Zigaretten oder Zigarren keinerlei Hinweise gibt.
Die Grünen-Politikerin ist sauer über die Entscheidung und will ihre Drogen-Pläne weiter verfolgen. Das Bezirksamt (im Stadtstaat Berlin entsprechen die Bezirksämter den Landratsämtern in den Flächen-Bundesländern) werde auf ihre Anweisung prüfen, ob es binnen einen Monats Einspruch einlegen werde, teilte Monika Herrmann mit. Sie möchte zunächst vier Geschäfte in ihrem Stadtbezirk zulassen, in dem sich alle volljährigen Personen mit monatlich bis zu 60 Gramm des Rauschgifts eindecken können. (BSZ)

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