Kommunales

Auch wenn es hart klingt: Wessen Antrag abgelehnt wurde – auf den trifft das deutsche Asylrecht eben nicht zu. Die geplante Reform der Ampel zielt darauf ab, diese juristische Praxis faktisch auszuhebeln. (Foto: dpa/Jens Büttner)

22.07.2022

Die Gefahren der Ampel-Asylrechtsreform

Der aktuelle Shitstorm gegen den Dachauer Landrat zeigt: Abschiebungen sollen bereits jetzt unmöglich gemacht werden

Der aktuelle Fall der fünfköpfigen Familie Esiovwa aus Karlsfeld im Landkreis Dachau bewegt viele Menschen in Oberbayern: Quasi über Nacht wurden Vater, Mutter und drei Kinder vergangene Woche nach Nigeria abgeschoben. Vermutlich hätte Dachaus Landrat Stefan Löwl (CSU) hier auch mit etwas mehr Sensibilität vorgehen können. Und vermutlich ist der Fall auch Wasser auf die Mühlen aller, welche die geplante Asylrechtsänderung der Ampel in Berlin für dringend notwendig halten.

So besagen die wichtigsten Vorstellungen der rot-grün-gelben Koalitionäre unter anderem, dass alle Menschen, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebten und nicht straffällig geworden sind, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen - insbesondere die Sicherheit ihres Lebensunterhalts und den Nachweis ihrer Identität. Das betrifft explizit auch alle bisher abgelehnten Asylbewerber.

Das klingt beim ersten Lesen hilfreich und human. Und fast alles davon traf auf die Esiovwas aus Karlsfeld zu. Aber eben nur fast. Doch wenn man näher hinschaut - dann offenbarten sich auch die Risiken dieser Pläne, meint der Pfaffenhofener Abgeordnete Karl Straub (CSU). Er ist als Berichterstatter für Asyl und Migration im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags und als Mitglied im Petitionsausschuss – wo auch abgelehnte Asylsuchende ihre Anliegen vorbringen können – nah dran an der Thematik.

Zehn Jahre oder weniger in Deutschland arbeiten reicht nicht für eine auskömmliche Rente

Straub nennt ein konkretes Beispiel: Wenn etwa jemand im Alter von Mitte bis Ende 50 nach Deutschland komme und dann nach einiger Zeit eine Arbeit findet – dann reichten die Arbeitsjahre bis 67 eben doch nicht aus, um mit der späteren Rente den Lebensunterhalt zu bestreiten. „Dann lebt so jemand für den Rest seines Lebens von der Sozialhilfe. Das ist vielen deutschen Rentnern, die selbst kaum noch über die Runden kommen aufgrund der aktuellen Inflation, nicht zu vermitteln.“

Und dass jemand über fünf Jahre lang angeblich selbst nicht fähig war, an der Feststellung seiner Identität durch die deutschen Behörden mitzuhelfen – dann aber erneut wieder die Gelegenheit dazu bekomme –: das sei für ihn absolut nicht nachvollziehbar, meint Straub. Denn ja: Es gäbe eben doch Fälle, wo man die eigene Identität bewusst verschleiere, um unter das Asylrecht zu fallen.

Einige Münchner Zeitungen hatten zwar die dramatischen Umstände der Familie aus Nigeria sehr emotional geschildert - aber Aspekte, die das gewünschte Bild beim Leser vom angeblich kaltherzigen Landrat trüben könnten, nicht weiter mit erwähnt. Statt dessen wurde der Dachauer CSU-Politiker – der, wie erwähnt, zwar alles andere als einfühlsam vorging, aber am Ende eben doch nur als Kommunalbehörde das Bundesrecht exekutierte – besonders von einer der Münchner Zeitungen förmlich an den Pranger gestellt. Sogar die Titulierung „Unmensch“ fiel da im Text in Bezug auf seine Person. Detaillierte Angaben zum genauen Asylgrund und warum dieser endgültig negativ beschieden wurde – all das fehlte dagegen in der Darstellung.
„Die Strategie dahinter ist klar“, meint ein Vertreter des Bayerischen Landkreistags zur Staatszeitung: „Die Landräte sollen gezielt unter Druck gesetzt werden, um fortan schon maximale Großzügigkeit zu zeigen – sonst bekommen sie eben einen medialen Shitstorm an den Hals.“

„Ausnahmen für einzelne Härtefälle: ja. Mehr nicht.“

So hatte der 49-jährige Vater aus Nigeria zwar früher mal eine Arbeit – zuletzt aber bestritt die Familie ihren Lebensunterhalt mit staatlichen Transferleistungen. Greift die geplante Neuregelung der Ampel, dann würde das in Zukunft keine Rolle mehr spielen: Eine Beschäftigung zum Zeitpunkt der Bewilligung des Verbleibs reicht aus – auch wenn später langjährige Alimentierungen nötig werden sollten. Doch dann ist eine Abschiebung so gut wie für immer ausgeschlossen.
„Das kann man als Politik wollen“, meint der Vertreter des Landkreistags. „Aber dann sollte man der Bevölkerung ehrlich sagen, dass dies eine große weltweite Signalwirkung haben wird, sich nach Deutschland aufzumachen und es nur irgendwie zu schaffen, fünf Jahre da zu bleiben.“ Was die hohen Kosten für die Kommunen schon jetzt bedeuten, werde ja ohnehin kaum noch öffentlich debattiert – eben aus Angst vor schlechter Presse wie beim Landrat von Dachau.

 

Hoffen auf „Vernünftige“ inner halb der SPD



„Was man auch nicht vergessen darf“, ergänzt Karl Straub: „Eine Abschiebung ist kein Willkürakt. Sondern dieser gingen immer zunächst eine Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge voraus, später sehr häufig noch juristische Klagen gegen den Bescheid und darauf folgend wieder ablehnende Entscheidungen vor Gericht.“
Zusammengefasst: Wer abgeschoben wird – auf den trifft das bundesdeutsche Asylrecht eben nicht zu. „Und trotzdem kämpfe auch ich dafür, hier immer wieder in begründeten Fällen Ausnahmen zu machen und soziale Härten zu mildern“, versichert der Abgeordnete. Aber das geltende Asylrecht so zu ändern, wie es die Ampel plane - das ginge schon aus finanziellen Erwägungen heraus nicht.

Doch wie nun weiter? Union und AfD haben im Bundestag bereits klar gemacht, dass sie die geplanten Änderungen nicht mittragen werden. Zwar gibt es seitens der Linkspartei auch Unterstützung aus der Opposition - aber wiederum innerhalb der Koalition zeigen sich einige Vertreter der FDP skeptisch. Die Realisierung der Pläne steht und fällt wohl mit der Haltung der SPD, mutmaßt Straub. Ein Genosse im Landtag habe ihm beim Gespräch über das Thema bezüglich seiner Parteifreunde in Berlin versichert: „ Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es rein kommt.“ Er hoffe nun sehr, meint der CSUler, dass sich die „Vernünftigen“ bei der SPD am Ende durchsetzen. (André Paul)

 

Kommentare (1)

  1. M. Weissig am 22.07.2022
    Ich finde, der Landrat Löwl hat richtig und nachvollziehbar gehandelt, letztlich ist das Asylrecht ein Bundesrecht und die Länder sollten nicht einfach die Entscheidungen abändern können. Das ist nämlich der Grund, warum jeder meint, dass derjenige, der ihnen am Herzen liegt, bleiben können MUSS und leider haben sich in der Vergangenheit Politiker und auch Landräte dazu entschlossen, Abschiebungen nicht vorzunehmen. Das betraf und betrifft sogar Menschen aus sicheren Herkunftsländern wie dem Balkan. Wir haben Asylgesetze und derjenige, der unseres Schutzes bedarf, bekommt zurecht alle Hilfen und Unterstützungen, derjenige, der keinen Schutz benötigt, hat genau darauf keinen Anspruch und muss wieder gehen. Niemand denkt daran, dass Menschen, die ein Bleiberecht erhalten, auch einen Anspruch auf soziale Unterstützung haben und das auf Dauer. Und niemand denkt daran, dass diese Menschen oft kaum in der Lage sind, eine auskömmliche Rente zu erwirtschaften und letztlich wieder in den Bezug öffenticher Gelder fallen. Meinen tatsächlich diejenigen, die für ein uneingeschränktes Bleiberecht sind, dass die Sozialkassen sich niemals leeren? So dumm kann doch niemand sein! Aber sei es drum: diejenigen, die bei jeder Abschiebung lauthals ihre Stimme erheben, sind immer die Gleichen, die machen halt viel Lärm und erregen Aufmerksamkeit, die von einigen Medien auch noch unterstützt wird, insbesondere z.B. in dem man wichtige Informationen einfach weglässt oder schönt. Das ist mir selbst bei seriösen Zeitungen aufgefallen, leider! Trotzdem: für die nigerianische Familie haben ca. 250 Leute, trotz der Werbetrommel der Seebrücke, demonstriert, in Dachau leben aber ca. 46000 Menschen. Das solte doch zeigen, wie die Allgemeinheit darüber denkt!
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