Kommunales

Die befürchtete Klagewelle blieb aus. (Foto: dpa)

30.07.2014

Ein Jahr Rechtsanspruch: Städte ziehen positive Bilanz

Fast alle Eltern haben einen Betreuungsplatz für ihr Kind unter drei Jahren erhalten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige fällt die Bilanz der Städte positiv aus: "Die Städte haben sich mächtig ins Zeug gelegt und viel erreicht. Die allermeisten Kinder, für die Eltern einen Betreuungsplatz brauchen, sind mit Plätzen in Kindertagesstätten oder der Tagespflege versorgt, und eine Klagewelle ist – wie vom Deutschen Städtetag erwartet – ausgeblieben. Dabei war der Ansatz der Städte sinnvoll, bei Engpässen und Problemen in gemeinsamen Gesprächen mit Eltern individuelle Lösungen zu finden", so der Präsident des Deutschen Städtetags, der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD).

Bedarf primär in Großstädten


Der Ausbau der Betreuungsangebote geht weiter, weil die Nachfrage besonders in größeren und großen Städten nach wie vor zunimmt. Wo der Betreuungsbedarf sehr hoch ist, konnten die Städte noch nicht alle Elternwünsche für wohnortnahe Plätze erfüllen. Vielerorts werden daher Ausbauprogramme für die nächsten Jahre angegangen. 
In vielen Groß- und Universitätsstädten liegt der Bedarf für Betreuung von Kindern unter drei Jahren über 50 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind es laut jüngster Umfrage des Deutschen Jugendinstituts 41,7 Prozent und damit deutlich mehr als die 35 Prozent, von denen der Bund im Jahr 2007 bei seinen Planungen ausgegangen war.

Keine bundeseinheitlichen Standards


Die Städte legen großen Wert auf eine gute Qualität in der frühkindlichen Bildung. Um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern, sind weitere Anstrengungen nötig. Der Deutsche Städtetag versteht darunter nicht bundeseinheitliche Standards, sondern Maßnahmen, die zu den unterschiedlichen Konzepten der Kitas vor Ort passen. Zum Beispiel unterscheiden sich Krippen für Kinder unter drei Jahren deutlich von Kitas mit altersgemischten Gruppen für Kinder bis zu sechs Jahren.
Die Kommunen brauchen für Qualitätsverbesserungen dauerhafte finanzielle Unterstützung, fordert Maly. Deshalb sei es richtig, dass die Länder vom Bund aufgrund früherer Zusagen jährliche Finanzmittel für die Betriebskosten der Kitas erhalten, die sich ab dem Jahr 2015 auf 845 Millionen Euro belaufen. Hinzukommen sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils Mittel von 100 Millionen Euro durch die Verabredung der Großen Koalition zu den ‚Bildungsmilliarden‘. Es kommt darauf an, dass die Länder diese Summen vollständig an die Kommunen weiterleiten, damit auch tatsächlich ein Beitrag zum dauerhaften Betrieb der zusätzlichen Betreuungsplätze und zur Qualitätsverbesserung erreicht wird.“(BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.