Kommunales

Angestellte in einer Behinderteneinrichtung. (Foto: dpa/Bernd Settnik)

12.07.2019

„Ein riesiger Flop“

Das Budget für Arbeit soll Behinderte in den ersten Arbeitsmarkt integrieren – doch die erste Bilanz fällt mies aus

Die Bundesregierung hatte immense Erwartungen an das sogenannte Budget für Arbeit. Es sollte Behinderten in der freien Wirtschaft eine Chance geben, wie auch die Kanzlerin zuletzt betonte. Doch nach mehr als einem Jahr fällt eine erste Bilanz im Freistaat äußerst dürftig aus. Das geht aus Zahlen hervor, die der Staatszeitung vorliegen. Gerade einmal 18 Menschen verließen im Rahmen des Projekts eine bayerische Behindertenwerkstätte in Richtung des ersten Arbeitsmarkts. Schuld sind offenbar handwerkliche Mängel auf Bundesebene.

Als die schwarz-rote Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz verabschiedete, verfolgte sie damit ein wichtiges Ziel: Sie wollte es Menschen mit Behinderung erleichtern, am regulären Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Denn viele der acht Millionen Schwerbehinderten in Deutschland arbeiten entweder gar nicht oder in Behindertenwerkstätten.

Alleine im Freistaat waren zuletzt mehr als 40.000 Menschen mit verschiedensten Handicaps in den bayernweit etwa 110 Werkstätten angestellt. Nicht wenige, die dort arbeiten, sind dort auch glücklich. Doch sie bleiben unter sich, sind aus Sicht von Kritikern in einem zentralen Bereich von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Keine Chance auf Anstellung


Mancher von ihnen würde gerne auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Doch dort haben viele – von geistig Behinderten über Autisten bis hin zu Menschen mit schweren körperlichen Handicaps – oft keine Chance auf eine Anstellung. Die Bundesregierung will dies nach eigenem Bekunden ändern. Deshalb sieht das Anfang Januar 2018 in Kraft getretene Teilhabegesetz ein Budget für Arbeit vor. Um möglicherweise beruflich geringere Leistungen der Behinderten auszugleichen, zahlt der Bund den Firmen bis zu 75 Prozent der Brutto-Lohnkosten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) freute sich im April dieses Jahres: „Mit dem Budget für Arbeit verbessern wir die Chancen von Menschen mit Behinderungen.“ Die Erwartungen an die Maßnahme waren nicht nur in Berlin groß. Der Zuschuss ist zwar vom Bund auf fast 1250 Euro pro Monat gedeckelt, die Länder dürfen diesen jedoch erhöhen. Einzelne Bundesländer bewilligten tatsächlich zusätzliche Mittel – zum Teil wie in Bremen in beträchtlicher Höhe. Und auch der Freistaat zahlt mit fast 1500 Euro pro Monat einen größeren Zuschuss als die meisten anderen Länder.

Im südlichsten Bundesland setzt der Bezirketag in enger Abstimmung mit dem bayerischen Sozialministerium und dem Inklusionsamt die Verteilung der Budgets um. Die Zahlen, die der Bayerische Bezirketag bei seiner Vollversammlung am vergangenen Freitag vorstellte, ohne, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis nahm, sind aus Sicht von Behindertenvertretern niederschmetternd. Gerade einmal 18 Budgets wurden seit der Einführung in Bayern vor über einem Jahr bis Mitte Mai 2019 in Anspruch genommen.

Teilnehmer stehen später bei der Rente schlechter da


Oswald Utz, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt München, spricht im Gespräch mit der Staatszeitung von „einem riesigen Flopp, der erwartbar war“. Natürlich sei das Ansinnen des Bundes gut. „Doch die Maßnahme ist die falsche.“ Der Grünen-Stadtrat fragt: „Welchen Anreiz gibt es für den Arbeitgeber?“ Für ihn ist klar: „Firmen und Werkstätten haben kein Interesse, das Budget für Arbeit zu nutzen.“ Die Werkstätte verdient ja im bisherigen System an den bei ihr angestellten Behinderten, wenn diese etwa Briefe für Firmen frankierten. Und auch die Unternehmen profitieren. So könnten sie die Leistungen der Werkstätten billig in Anspruch nehmen. „Oder sie leihen die Leute direkt aus und können sie schnell wieder loswerden.“

Warum sollten sie sich trotz Zuschuss Arbeitnehmer mit Behinderung „ans Bein binden?“, fragt er. Utz schimpft: „Wir leben in einem neoliberalen Wirtschaftssystem. Warum soll ich meine soziale Ader entdecken und Menschen mit Behinderung einstellen?“ Er fordert, „als wirksame Maßnahme, die Strafabgabe für Konzerne, die keine Schwerbehinderten einstellen, so zu erhöhen, dass „es Unternehmen künftig auch wehtut“. Derzeit zahlen große Firmen die oft geringen Summen aus der Portokasse.

Franz Löffler. Präsident des Bayerischen Bezirketags (CSU), hat dagegen eine ganz andere Erklärung für die sehr geringe Teilnehmerzahl. Die Menschen in den Werkstätten würden bei einem Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt schlicht „Nachteile bei der Rente befürchten“. Denn Fakt ist: Werkstattbeschäftigte sind rentenrechtlich besser abgesichert als viele Behinderte, die in der freien Wirtschaft arbeiten. So haben sie nach 20 Jahren Werkstattbeschäftigung einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

„In Punkto Rentenversicherung müsste die Bundesregierung nachjustieren“, sagt auch Christa Naaß (SPD) der Staatszeitung. Alles in allem hält sie das Budget für Arbeit aber durchaus für sinnvoll. Wie bei anderen Maßnahmen in diesem Bereich dauere es eben, bis diese angenommen würden, sagt die dritte Vizepräsidentin des Bayerischen Bezirketags und Vizepräsidentin des Bezirkstags von Mittelfranken. Auch eine Sprecherin des CSU-geführten bayerischen Sozialministeriums hält Löfflers Erklärung für „plausibel“. „Werkstattbeschäftigte haben bereits nach 20 Jahren den vollen Rentenanspruch erworben. Mit der Aufnahme einer Beschäftigung auch im Rahmen des Budgets für Arbeit ist dies jedoch nicht (mehr) der Fall“, sagt sie.

Bundessozialministerium wiegelt derzeit noch ab


Tamara Bischof, Bezirksrätin für die Freien Wähler und Kitzinger Landrätin wünscht sich dagegen mehr Werbung für die Maßnahme. CSU-Bezirketagschef Löffler sagt derweil: „Um die Zahl der Budgets für Arbeit zu erhöhen, bedarf es genauer Analysen der Hemmnisse und gezielter Aktionen zu deren Behebung.“

So weit ist man im SPD-geführten Bundessozialministerium offenbar noch nicht. Dort verweist man darauf, dass es bislang keine bundesweiten Zahlen gebe. „Diese liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor“, so eine Sprecherin. Es sei noch zu früh, um über die Auswirkungen des Budgets „zu spekulieren“. Einstweilen werden auch künftig Tausende Menschen mit Handicap in von den Nicht-Behinderten getrennten Einrichtungen arbeiten müssen. Der Weg zur Inklusion ist trotz Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention noch weit.
(Tobias Lill)

Kommentare (2)

  1. ZORRO am 19.02.2020
    Eine bundesweite Übersicht mit Fallzahlen von 15 Ländern zum Budget für Arbeit wurde veröffentlicht im Fachbeitrag D5-2020 auf reha-recht
  2. ZORRO am 19.02.2020
    BMAS: „Dort verweist man darauf, dass es bislang keine bundesweiten Zahlen gebe.“

    Diese pauschale Aussage des Bun­des­sozial­ministeriums erscheint, mal zurückhaltend ausgedrückt, „zweifelhaft“. Den bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit in Nürnberg, die dem BMAS ja nachgeordnet ist, werden diese „Zahlen“ seit jeher akribisch erfasst.
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