Kommunales

Warm, sauber und gemütlich - so wünscht sich wohl jede Familie ihre Wohnung. In München zumindest bekommt man das nur für sehr viel Geld. (Foto: dpa)

09.01.2015

Gemeindetag gegen neues Wohnraumaufsichtsgesetz

Einige extreme Einzelfälle rechtfertigen aus Sicht des Verbands keine neuen bürokratischen Maßnahmen, wie von der SPD gefordert

Der Bayerische Gemeindetag lehnt den Entwurf eines Wohnraumaufsichtsgesetzes der SPD-Landtagsfraktion ab. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl kritisiert: „Gesetze sollten nicht wegen eines Einzelfalls gemacht werden. So bedauerlich der Extremfall aus München-Kirchtrudering auch sein mag – er rechtfertigt keinesfalls, allen bayerischen Städten und Gemeinden die Verpflichtung aufzuerlegen, gewissen- und verantwortungslosen Hauseigentümern auf die Füße zu steigen. Das bürgerlich-rechtliche Mietrecht hält genügend Instrumentarien bereit, den Vermieter zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Wir brauchen kein neues Gesetz, das letztlich die Vermieter aus ihrer Verantwortung entlässt.“
Hintergrund: In einem Miethaus in Kirchtrudering hatten die Mieter unter katastrophalen Bedingungen gehaus: Keine Heizung, kein warmes Wasser und Strom gab es nur über provisorisch verlegte Verlängerungskabel. Die 30 Bewohner wurden schließlich auf Anweisung des Sozialamts ausquartiert.
Brandl wies darauf hin, dass auf Vorschlag des Gemeindetags, der damals auch von anderen kommunalen Spitzenverbänden und dem damaligen Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) ausdrücklich begrüßt wurde, Ende 2004 das damalige Wohnungsaufsichtsgesetz aufgehoben wurde. Das Gesetz hatte sich als „stumpfes Schwert“ gegenüber gewissenlosen Vermietern herausgestellt. Gemeindliche Anordnungen nach diesem Gesetz waren in der Praxis nicht durchsetzbar. Sicherheitsrechtliche Anordnungen nach dem Bau-, Gesundheits-, Seuchen- beziehungsweise Infektionsschutz- und allgemeinen Sicherheitsrecht bieten wesentlich bessere Durchsetzungskraft. „Vor zehn Jahren wurde die Abschaffung des Wohnungsaufsichtsgesetzes als Meilenstein zur Lichtung des Vorschriftendschungels gefeiert. Es wäre grotesk, wenn das alte Gesetz nun wieder aus der Versenkung geholt würde. Und dies nur wegen eines Einzelfalls in der Großstadt München.“ (BSZ)

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