Kommunales

Dass der soziale Wohnungsbau ausgeweitet werden soll, finden die beiden Spitzenverbände besonders toll. (Foto: dpa)

08.02.2018

Gemeindetag und Städtetag insgesamt zufrieden mit Koalitionsvertrag

Große Angst vor einem teuren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Im Großen und Ganzen ist der Bayerische Gemeindetag zufrieden mit den Verhandlungsergebnissen der künftigen GroKo in Berlin. Was der Verband nach eigenen Worten besonders toll findet: CDU/CSU und SPD bekennen sich eindeutig und ausdrücklich zur Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse und damit zu einer eigenständigen Bedeutung der ländlichen Räume. Dazu Gemeindetagspräsident Uwe Brandl: „Dass hier Zuständigkeiten gebündelt werden sollen und – nach bayerischem Vorbild – ein eigenes Ministerium für Heimat entstehen soll, ist ein wichtiges Signal für ein neues Miteinander von Stadt und Land. Den Ankündigungen müssen aber jetzt auch entsprechende Taten folgen!“ Die Einsetzung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist ein richtiger Schritt, entscheidend wird aber sein, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich in Angriff genommen und welche finanziellen Mittel letztendlich zur Verfügung gestellt werden sollen.  Uneingeschränkt begrüßt wird vom Gemeindetag auch, dass sich die Koalition des  Problems der Wohnungsnot noch stärker als bisher annehmen will. Ob die für den sozialen Wohnungsbau angedachten zwei Milliarden Euro reichen werden, sei aber "mehr als fraglich". „In den letzten 20 Jahren hat Bayern 50 Prozent seiner Sozialwohnungen verloren. Wir brauchen hier dringend kräftige Impulse und zusätzliches Engagement des Staates“, findet Brandl. Äußerst positiv zu werten sei im Übrigen die Ankündigung im Koalitionsvertrag, solche Eigentümer höher besteuern zu wollen, die bebaubare Grundstücke zu Spekulationszwecken horten. "Das ist eine Forderung, die der Bayerische Gemeindetag seit Jahren erhebt." Aufgegriffen würden auch die Vorschläge des Gemeindetags für steuerliche Erleichterungen zugunsten von Landwirten, die ihre Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen.

Freistaat soll Asyl-Integrationshilfen zu 100 Prozent an Kommunen weiterreichen


Gut findet man beim Gemeindetag auch, dass der Bund sich weiterhin bei den Integrationskosten der Kommunen mit zwei Milliarden Euro pro Jahr beteiligen wird. Das reicht allerdings bei Weitem nicht aus. Dazu randl: „Die Gemeinden stehen bei der Integration von Flüchtlingen vor einer Herkulesaufgabe. Der Staat darf die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen. Ich erwarte, dass der Freistaat diese Mittel zu hundert Prozent an die Gemeinden weiterreicht, die die Belastungen zu tragen haben.“
Enorme Schwierigkeiten sieht der Bayerische Gemeindetag allerdings dort, wo der Koalitionsvertrag Rechtsansprüche für den Bürger auf kommunale Leistungen vorsieht. Das gilt in besonderer Weise für die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. as ist sicherlich ein begrüßenswertes Ziel", kommentiert Brandl. "Verspricht man dem Bürger allerdings etwas, was schlicht nicht erreichbar ist, führt dies nur zu erheblicher Enttäuschung und zu Politikverdrossenheit.“ Bayerns Gemeinden verfügten weder über die nötigen Finanzmittel, noch über die dafür erforderlichen Flächen, um entsprechende Betreuungseinrichtungen zu bauen. Im Übrigen werde auch bis zu dem anvisierten Termin 2025 qualifiziertes Fachpersonal im notwendigen Umfang einfach nicht zur Verfügung stehen. Abgelehnt wird in diesem Zusammenhang auch der geplante Rechtsanspruch auf Breitbandanschluss. Insoweit müssen die Betreiber in die Pflicht genommen werden und nicht die Gemeinden.

Nach Lösungen suchen für hohe Altschulden in vielen Städten


"Schmerzlich" vermisst der Bayerische Gemeindetag im Koalitionsvertrag ein ausdrückliches Bekenntnis dazu, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage und die Solidarpaktumlage mit dem 31.Dezember 2019 enden. Der Verbandschef: „Diese Frage wurde während der Koalitionsverhandlungen diskutiert. Umso verdächtiger ist es, wenn die Koalitionäre dazu jetzt schweigen. Wir fordern, dass der Bund bei den gegebenen Zusagen bleibt und die Gemeinden hier nachhaltig entlastet.“ Der Deutsche Städtetag sieht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „zahlreiche positive Signale zugunsten der Kommunen“. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) aus Münster, und der Vizepräsident, Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) aus Nürnberg, erklärten: „Zu wichtigen Zukunftsaufgaben erkennen wir im Koalitionsvertrag eine kommunalfreundliche Handschrift. Mehr Investitionen in die Schulen, den Wohnungsbau, die kommunale Verkehrsinfrastruktur und die Digitalisierung sind dringend notwendig und erfreulicher-weise verabredet worden. Der Bund beteiligt sich weiter finanziell an den Flüchtlingskosten. Ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen soll kommen, eine Kommission ´Gleichwertige Lebensverhältnisse´ ebenso. Dort soll auch nach Lösungen für hohe Altschulden in Städten gesucht werden. Das für die Kommunen zentrale Prinzip ´Wer bestellt, bezahlt´ wollen die Parteien auch auf Bundesebene beachten.“ Im Koalitions­vertrag seien mehrere Forderungen des Deutschen Städtetages aufgegriffen worden. Lewe und Maly sagten weiter: „Die Städte sind bereit, gemeinsam mit Bund und Ländern an wichtigen Zukunftsaufgaben zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen zugunsten der Kommunen können dabei helfen, die Lösung drängender Probleme in den Städten voranzubringen. Sie können dazu beitragen, Städte handlungsfähiger zu machen und gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen in verschiedenen Regionen zu fördern.“

Leider keine weitere Entlastung bei den kontinuierlich steigenden Sozialausgaben

Noch offene Fragen sieht der Städtetag bei dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. „Es ist gut, nachmittags mehr Betreuung und Förderung für Grundschulkinder anzubieten. Sinnvoll ist auch, dass der Bund den Ausbau der Ganztagsschulen fördern können soll und Geld dafür eingeplant wird. Ein Rechts­anspruch darf allerdings nicht bei den Kommunen angesiedelt werden. Ganztagsbetreuung für Schulkinder ist Sache der für Bildung zuständigen Länder“, betonten Lewe und Maly. Der Koalitionsvertrag nennt zwei Milliarden Euro des Bundes für die Ganztagsbetreuung. Die Städte sehen daher die Länder gefordert, die verbleibende erhebliche Finanzierungslücke zu schließen. Sollte der Bund tatsächlich einen Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) regeln, müssten die Länder den Kommunen ihre Kosten nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ ersetzen.  Der Städtetag bedauert, dass die Parteien keine weitere Entlastung der Kommunen bei stetig wachsenden Sozialausgaben vereinbart haben. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass die geplanten Maßnahmen bei den sozialen Ausgaben, wie zum Beispiel die bessere Qualität in der Kinderbetreuung, sich finanziell nicht zu Lasten der Kommunen auswirken. (BSZ)

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