Kommunales

Symbolbild. Foto: dpa

30.04.2019

Gericht: Kommune muss Berufsschüler Autofahrt zur Schule nicht bezahlen

Vor dem Verwaltungsgericht München streitet ein junger Mann um den Weg zur Schule. Ein paar Tausend Euro will er vom Landkreis Eichstätt - weil er keine vier Stunden am Tag im Zug sitzen wollte. Im Prozess geht es um Minuten.

Mindestens vier Stunden im Zug - oder gut zwei Stunden im Auto? Die Entscheidung war für den jungen Mann aus Kösching im Landkreis Eichstätt ziemlich klar. Der Berufsschüler wählte für die Fahrt zur Fachoberschule in Fürstenfeldbruck das Auto. Das wird ihm nun zum Verhängnis. Denn der Landkreis will für die Fahrt nicht zahlen - und laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in München muss er das auch nicht. Die Begründung: Mit der Bahn hätte er zwar deutlich länger gebraucht - aber nicht lange genug.

Der damalige Berufsschüler hätte also für eine Erstattung der Fahrtkosten mit dem Zug zur Schule fahren müssen, auch wenn er mit dem Auto knapp zehn Stunden in der Woche gespart hätte, urteilte das Gericht.

Sieben Monate lang legte der heute 21-Jährige, der inzwischen an der renommierten University of Oxford in England studiert, die gut 100 Kilometer lange Strecke zwischen seinem Wohnort und der Fachoberschule zurück. "Es gab für diese spezielle Mechatroniker-Ausbildung keine andere Möglichkeit", sagt er.

Es geht um 6000 bis 8000 Euro

In Fürstenfeldbruck machte er im Rahmen einer dualen Ausbildung sein Fachabitur - nach eigenen Angaben mit der sensationellen Note von 0,8. "Das hätte ich nicht geschafft, wenn ich pro Tag viereinhalb Stunden in der Bahn gesessen hätte", sagt der junge Mann, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will. "Ich habe wirklich gelernt und alles gegeben. Da braucht man jede Minute." Sein Ziel sei ein Stipendium gewesen, um an der ausländischen Elite-Uni studieren zu können.

Er verlangte das Geld für die Fahrt im Privatauto vom Landkreis zurück. Insgesamt geht es seinen Angaben zufolge um zwischen 6000 und 8000 Euro. Der Landkreis wollte aber nur die Fahrt vom Wohnort zum nächsten Bahnhof in Ingolstadt erstatten. Von dort hätte der Schüler den Zug nehmen können. "Das macht doch keinen Sinn", sagt er. "Ich hätte um 5.30 Uhr losfahren müssen." Erst am frühen Abend wäre er wieder zu Hause gewesen.

In dem Münchner Prozess ging es um Minuten. Je nach Berechnung des Gerichtes vom Dienstag ergeben sich zwischen einer Stunde und 45 Minuten oder einer Stunde und 51 Minuten pro Tag, die der Schüler jeweils mit dem Auto gespart hätte. Bis zu zwei zusätzliche Stunden gelten in der bisherigen Rechtsprechung als zumutbar. Auf diese Grundlage stützt auch das Gericht seine Argumentation, wie ein Sprecher sagte.

In der Verhandlung ging es daher auch um Details wie die Frage, ob der Schüler es nicht auch rechtzeitig in die Schule geschafft hätte, wenn er den Zug um 6.15 Uhr genommen hätte - und nicht schon den um 5.30 Uhr.

Der junge Mann ging von einer zusätzlichen Fahrtzeit von mindestens zwei Stunden aus. Er gibt an, er hätte pro Tag zwischen viereinhalb und fünf Stunden im Zug sitzen müssen, während die Fahrt mit dem Auto ihn - Hin- und Rückfahrt inklusive - nur etwas über zwei Stunden gekostet habe. "Vor allem vor dem Abitur hat man wirklich zu lernen", sagt seine Anwältin Traute Ehlerding. "Und zwar nicht stehend im Zug." Ihrer Argumentation folgte das Gericht nicht.  (Britta Schultejans, dpa

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