Kommunales

Joachim Wolbergs, suspendierter Oberbürgermeister von Regensburg, ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. (Foto: Armin Weigel/dpa)

04.07.2019

Gestraft genug

Regensburgs suspendierter Rathaus-Chef Joachim Wolbergs wird für seine Verfehlungen nicht eigens bestraft. Die Richterin hat nun ausführlich erklärt, weshalb

Nach dem Urteil im Regensburger Korruptionsprozess hat die Vorsitzende Richterin Elke Escher ausführlich begründet, weshalb das Gericht beim suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs von einer Strafe abgesehen hat. Das Landgericht hatte den 48-jährigen Politiker am Mittwoch in lediglich zwei von zahlreichen Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Möglich mache den Verzicht auf eine Strafe der Paragraf 60 im Strafgesetzbuch. Dieser lautet: "Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat." Dieser Paragraf werde nur selten angewandt, so Escher. Er sei jedoch keine Ermessensfrage, sondern zwingend - sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt seien. Das sei bei Wolbergs der Fall.

Escher ging auf die gesundheitlichen, finanziellen und beruflichen Auswirkungen ein, die der Prozess für Wolbergs mit sich brachte: "Das Verfahren hat zum finanziellen Ruin geführt." So seien mit der Suspendierung vor zweieinhalb Jahren seine Bezüge als OB von der Landesanwaltschaft gekürzt worden. Um die Anwaltskosten zahlen zu können, habe er finanzielle Rücklagen und sein zu erwartendes Erbe aufgebraucht. Wolbergs selbst hatte im Laufe des Verfahrens gesagt, sich einen weiteren Prozess nicht mehr leisten zu können.

Richterin: Wolbergs' berufliche Existenz ist zerstört

Wolbergs' berufliche Existenz sei zerstört, so die Richterin. Es sei unklar, ob oder wann er in sein Amt zurückkehren und somit auch wieder seine Bezüge erhalten werde. Er sei Berufspolitiker und habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass er nicht ohne weiteres in einem anderen Bereich tätig werden könne. Angesichts weiterer Anklagen gegen Wolbergs sagte Escher: "Es ist nicht absehbar, wann er wieder einer geregelten Arbeit nachgehen und ein selbstbestimmtes Leben führen kann."

Die Ermittlungen und das Verfahren seien belastend gewesen, zumal monatelang über Vorwürfe verhandelt worden sei, die sich größtenteils nicht bestätigt hätten. Auch der Bruch mit der SPD, mit der sich Wolbergs seit 30 Jahren identifiziert habe, stelle einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Bis heute sei Wolbergs in psychologischer Behandlung, um die Erlebnisse seit Ermittlungsbeginn verarbeiten zu können, führte Escher aus.

Wolbergs musste sich seit Herbst wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz und Vorteilsannahme verantworten. Es ging in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob Spenden des mitangeklagten Bauunternehmers Volker Tretzel an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzels Firma eine Rolle spielten.
Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteilsspruch Revision an. Die Behörde hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Wolbergs bleibt vorerst suspendiert.
(dpa)

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