Kommunales

Wenn durch verpflichtende Gebühren finanzierte Sender nahezu alle wichtigen Nachrichten als Texte im Netz kostenfrei bringen, dann kauft kaum noch jemand eine Zeitung. Medienvielfalt ginge so verloren. (Foto: dpa/Candy Welz)

30.09.2022

Heimatzeitungen wütend auf ARD

Die Öffentlich-Rechtlichen bieten immer mehr kostenfreie Lokalnachrichten im Netz – was nicht ihrem Auftrag entspricht

Regionalzeitungen aus Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt kämpfen gegen die öffentlich-rechtlichen Sender SWR, MDR und Radio Bremen. Sie sehen durch das immer umfangreichere Textangebot auf den Internetseiten der ARD-Anstalten ihr Geschäftsmodell bedroht. Auch in Bayern wächst der Unmut der Heimatpresse über den BR.

„Beim digitalen Angebot ist der Mitteldeutsche Rundfunk unser Hauptwettbewerber“, verrät Alois Köster, Chefredakteur der Magdeburger Volksstimme. Die ARD-Anstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen habe in den vergangenen Jahren ihr Textangebot zu regionalen und lokalen Themen im Netz massiv ausgebaut. „Das ist faktisch ein vom Gebührenzahler finanzierter Wettbewerb mit den Heimatzeitungen und durch den gesetzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr gedeckt“, klagt der Zeitungsjournalist. Der Weser-Kurier vermisst bei Online-Texten von Radio Bremen einen konkreten Bezug zu vorherigen Sendungen. Teilweise würden da „sogar alte Archivvideos ins Netz gestellt, nur um der gesetzlichen Vorgabe irgendwie noch formal zu genügen“, ärgert sich Daniel Koopmann, Geschäftsführer des Weser-Kurier. Womöglich kommt es zum Prozess. 16 regionale Zeitungsverlage aus Baden-Württemberg haben den Sender SWR wegen seiner Nachrichten-App Newszone bereits verklagt. Diese sei presseähnlich, so der Vorwurf – und damit ein wettbewerbswidriges Angebot.

Drei Bundesländer, drei Fallbeispiele. Hintergrund: Die regionalen Tageszeitungen kämpfen deutschlandweit ums Überleben. Die Zahl der Abos geht aufgrund des demografischen Wandels zurück und der Kampf mit der Aktualität ist – zumindest in gedruckter Form – nicht zu gewinnen. Einzige Chance fürs Überleben: bezahlpflichtige Textnachrichten im Netz über Kreistags- und Gemeinderatssitzungen, über die kommunale Wirtschaft und das städtische Sport- und Kulturleben. Denn das bieten ARD und ZDF ja nicht – oder doch? Laut Medienstaatsvertrag müssen die Telemedienangebote der Rundfunkanstalten „mittels Bewegtbild oder Ton gestaltet sein, wobei Text nicht im Vordergrund stehen darf“. Dieser soll nur in einigen wenigen Sätzen aufs audiovisuelle Angebote hinweisen.

 

Erlaubt: kurze Hinweise auf das audiovisuelle Angebot


Ein Blick ins Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks am Freitag, 23. September 2022: Es ist übersichtlich nach Bezirken gegliedert, ganz oben steht – sicher nur ein Zufall – Markus Söders Heimatbezirk Mittelfranken. Dort findet der Lesende etwa eine große Textreportage über das Müllsammeln auf der Pegnitz, unter dem Link für Oberfranken einen Polizeibericht über einen gesprengten Geldautomaten in Töpen im Kreis Hof. Bei Niederbayern steht die Vorankündigung zu einer Auktion mit historischen Waffen und Rüstungen in Landshut, bei Schwaben wird man darüber informiert, dass die Stadt Donauwörth ein Energiesparprogramm beschlossen hat, und unter Oberbayern erfährt man, dass das Fußballstadion in Burghausen nun auch über eine Leichtathletikanlage verfügt.

Sind das tatsächlich Themen von bayernweiter Bedeutung, über die alle Menschen im Freistaat durch den BR mit langen Textbeiträgen zwingend informiert werden müssen? Oder nicht doch eher Nachrichten von lokaler Relevanz und damit ein Thema für die Heimatzeitungen? Aber warum sich besagte Zeitung dann noch täglich kaufen oder das E-Paper abonnieren, wenn man alles Wichtige aus der eigenen Kommune auch kostenfrei im Internet lesen kann?

„Die Expansion der digitalen Angebote vieler ARD-Sender entspricht einer allgemeinen Entwicklung, die auch wir in Bayern mit Sorge verfolgen. Und das betrifft eben vor allem zahllose lange Textstrecken, die pressemäßig gestaltet sind. Audiovisuelle Elemente fehlen zumeist, ein Sendungsbezug auch. Genau hier überschreitet so manches Angebot die rote Linie, die der Gesetzgeber gezogen hat“, kritisiert Markus Rick, Hauptgeschäftsführer des Verbands bayerischer Zeitungsverleger.



„Wollen neuen Rechtsstreit mit dem BR vermeiden“


Elf Mitgliedsverlage, berichtet Rick, hatten im Jahr 2015 eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die seinerzeit neue Nachrichten-App BR24 eingereicht. Vorwurf: presseähnliche Berichterstattung und ausufernde Lokalberichterstattung. Das Landgericht München I, so der Hauptgeschäftsführer, hätte dieser Klage, voraussichtlich auch stattgegeben – weshalb der Vertreter des BR noch im Gerichtssaal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab. „Inzwischen aber hat der BR sein Textangebot nach unserer Einschätzung wieder erheblich ausgebaut“, ärgert sich Rick. Er hoffe freilich, dass „eine neue gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden“ könne.

Der BR reagiert auf Nachfrage für ein Kommunikationsunternehmen ziemlich wortkarg. Zu den Auseinandersetzungen der Zeitungen mit den Schwestersendern in der ARD will Vize-Pressesprecher Christian Dück gar nichts sagen. Und auf die Frage, ob der Sender denn bangt, man könnte sich mit den Zeitungsverlegern bald erneut im Streit befinden, heißt es nur lapidar, dazu sehe man „keinen Anlass. Grundsätzlich pflegen wir mit den Verlegern in unserem Sendegebiet einen regelmäßigen, konstruktiven Austausch auf verschiedenen Ebenen.“

In der Reaktion von Bayerns Staatskanzleichef und Medienminister Florian Herrmann (CSU) wiederum spürt man, dass er in diesen Konflikt nur sehr ungern hineingezogen werden möchte. Das Verbot der Presseähnlichkeit der Sender sei ja erst vor zwei Jahren „nach sehr langen und äußerst schwierigen Verhandlungen neu geregelt worden“, erinnert der Ressortchef. Sollte es nun wiederum Zoff geben, möge man sich bitte an die Schlichtungsstelle wenden, rät Herrmann. Er hoffe, beide Seiten mögen „im Gespräch bleiben“ – und wird selbst bereits zum Vermittler: Das duale System habe sich bewährt, beide Seiten dürften nun nicht „das rechte Maß verlieren“, es brauche einen „vernünftigen Modus Vivendi und ein gemäßigtes Leben und leben lassen“. Immerhin – einen kleinen Seitenhieb setzt der Minister an den Schluss: Die Öffentlich-Rechtlichen mögen den Privaten doch bitte „nicht das Wasser abgraben“. (André Paul)

 

 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.