Kommunales

Weil Stroh zur Abdeckung benutzt wurde, kam es durch die Sprengung der Fliegerbombe zu zahlreichen Bränden. (Foto: dpa)

22.11.2018

Juristisches Nachspiel vertagt

Verhandlung über Folgen der Sprengung einer Fliegerbombe gehen im Feburar weiter

Das juristische Nachspiel um die Folgen der Sprengung einer Fliegerbombe in München zieht sich noch etwas hin. Ein für diesen Donnerstag angesetzter Verhandlungstermin am Oberlandesgericht (OLG) über die Frage, wer für die Schäden aufkommen muss, wurde kurzfristig aufgehoben. Es hätten noch nicht alle Betroffenen auf einen Vergleichsvorschlag des Senats reagiert, sagte eine Sprecherin zur Begründung. Nun könnte am 14. Februar verhandelt werden - wenn nicht alle dem Vergleich zustimmen. Die Parteien hätten Stillschweigen darüber vereinbart, wie dieser im Detail aussieht.

Im August 2012 war die 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing auf dem Gelände des legendären Lokals Schwabinger Sieben entdeckt worden. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle.

Eine Versicherung hat die Stadt wegen der angeblich fehlerhaften Sprengung verklagt, bei der eine Boutique völlig ausbrannte. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt. Die Versicherung hat insgesamt mehr als 400.000 Euro gezahlt, die sie von der Stadt ersetzt haben will.

Das Gericht hatte zuletzt im März in der Sache verhandelt. Damals waren sich die Richter einig, dass nicht die Stadt haftbar gemacht werden könne - sondern der Freistaat Bayern.
(Marco Krefting und Britta Schultejans, dpa)

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