Kommunales

Nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds ist das der erste bekannt gewordene Fall. (Foto: dpa)

03.02.2015

Kein Kita-Platz: Kommune muss Strafe zahlen

Weil sie für die Kleinkinder keine staatliche Betreuung zur Verfügung stellen konnte, muss die Stadt Leipzig drei Müttern den Verdienstausfall zahlen

Ein schleppender Kita-Ausbau kann Kommunen teuer zu stehen kommen: Das Landgericht Leipzig verurteilte die Stadt Leipzig zur Zahlung von Schadenersatz an drei Familien, die für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Die Mütter blieben deswegen länger als geplant zu Hause und klagten den Verdienstausfall ein. Die Kommune soll nun mehr als 15 000 Euro plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt könnte Berufung einlegen. (Az.: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14)
Der Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem eine Kommune zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde. Es habe einzelne Fälle gegeben, in denen sich Eltern und die Kommune außergerichtlich "gütlich im Sinne der Kinder" geeinigt hätten, sagte Sprecherin Ursula Krickel.
Dennoch ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht zugunsten von Eltern urteilt, die trotz Rechtsanspruchs ihre Kinder nicht wie gewünscht in einer Kita unterbringen konnten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied im vorigen November, dass die Stadt die Kosten für eine private - teurere - Kita übernehmen muss, nachdem Eltern für ihr Kind keinen Platz in einer städtischen Kita fanden.

Rechtsanspruch besteht seit August 2013


Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Doch der Ausbau der Plätze - entweder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter - hinkt hinter der gestiegenen Nachfrage der Eltern hinterher. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes wurden im März 2014 nur rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen in einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut.
Die Stadt Leipzig hatte angegeben, dass sie eine umfangreiche Kindertagesstättenplanung betrieben habe. Allerdings habe es bei den Freien Trägern und privaten Investoren bauliche und planerische Verzögerungen gegeben - so dass am Ende Kita-Plätze fehlten. Das Gericht hielt dem entgegen, es sei auch Vorsorge für einen unvorhergesehenen Bedarf zu treffen. (BSZ)

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