Kommunales

Hunderte Erntehelfer aus Geiselhöring hatten 2015 bei der Kreistagswahl per Briefwahl abgestimmt. Einige waren jedoch nicht wahlberechtigt, oder andere Personen hatten die Unterlagen für sie ausgefüllt. (Foto: dpa/Armin Weigel)

08.10.2019

Kein Schadenersatz für Kommunen nach mutmaßlicher Wahlfälschung

Landkreis kündigt Rechtsmittel an

Nach der mutmaßlichen Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring erhalten die Kommunen keinen Schadenersatz für die nötige Nachwahl. Unter anderem der Landkreis Straubing-Bogen hatte mehr als 100.000 Euro von einem Spargelbauern gefordert, der im Jahr 2014 die Kommunalwahl manipuliert haben soll. Das Landgericht Regensburg hat zwei Zivilklagen gegen den Mann abgewiesen, berichtete das Gericht am Dienstag. Die Klagen seien als "unschlüssig" eingestuft worden. Das Landratsamt kündigte umgehend eine Berufung gegen die Entscheidung an.

Der Spargelbauer muss sich wegen des Verdachts der Wahlfälschung auch noch in einem Strafverfahren verantworten. Er und einige Mitarbeiter sollen Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Damit sollte laut Anklage CSU-Kandidaten geholfen werden. Der Bauer bestreitet die Vorwürfe. Die Erntehelfer hätten als EU-Bürger an der Wahl teilnehmen dürfen, argumentierte er.

Der Prozess war heuer aber bereits zweimal verschoben worden. Einmal wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten, ein zweites Mal wegen Richtermangels bei dem Gericht. Nun ist geplant, dass er 2020 stattfindet. Die nun erfolgten Zivilentscheidungen bedeuteten keine Vorentscheidung für den Strafprozess, betonte Gerichtssprecher Thomas Polnik.

Nicht ausreichend begründet


Mit einer Schadenersatzklage wollte das Landratsamt Straubing-Bogen etwa 114.000 Euro bekommen, hauptsächlich Kosten für die Nachwahl im Februar 2015. Damals war nicht nur die Bürgermeisterwahl in Geiselhöring, sondern auch die Kreistagswahl wiederholt worden. Auch die Stadt Bogen verlangte 10.000 Euro, weil Bedienstete bei der neuen Wahl im Einsatz gewesen seien.

Wie der Gerichtssprecher ausführte, waren die beiden Klagen nach Ansicht der Richter jedoch nicht ausreichend begründet. Außerdem ging das Landgericht davon aus, dass eventuelle Ansprüche bereits seit Ende 2017 verjährt seien.

Die Kreisverwaltung kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Die rechtliche Beurteilung des Landgerichts werde von dem Landratsamt nicht geteilt. "Wir werden mit der Hoffnung in die Berufung gehen, dass uns das Oberlandesgericht recht gibt", sagte Landrat Josef Laumer (CSU).
(Ulf Vogler, dpa)

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