Kommunales

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat sollen Mandatsträger*innen ihre Kosten fürs Babysitting erstattet bekommen. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

08.03.2023

Kommunalpolitiker sollen Babysitter-Kosten erstattet bekommen dürfen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigt Novelle des Kommunalrechts zum 1. Januar 2024 an

Zur besseren Vereinbarkeit mit familiären Pflichten sollen Kommunen künftig ihren ehrenamtlichen Politikern mandatsbedingte Kosten zur Betreuung von Angehörigen erstatten. "Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen. Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München.

Dazu gehöre etwa, dass Kommunen ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können - sofern dies seitens der Kommune gewünscht ist. Eine Verpflichtung soll es nicht geben.

Bisher dürfen Kommunen Mandatsträgern derartige Entschädigungen wie die Kosten eines Babysitters nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Diese soll aber, so Herrmann, ab dem 1. Januar 2024 mit der Novelle des Kommunalrechts geschaffen werden.

"Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat", so Herrmann, der an die Kommunen appellierte, diese Möglichkeit als Ermunterung zu begreifen.

Das Kabinett hatte die Novelle des Kommunalrechts bereits am Dienstag beschlossen, diese würde auch eine Aufhebung der bisherigen Altersgrenze für Kommunalpolitiker beinhalten, wie es sie in anderen Bundesländern schon länger nicht mehr für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte gibt.

"Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll allein der Wählerwille zählen", sagte Herrmann. Bisher sieht das Kommunalwahlrecht eine Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte vor - bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein.

Herrmann betonte, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den vergangenen Jahren gestiegen seien. "Die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, senken wir daher von bisher 5000 auf 2500 Einwohner."

Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein. "Zudem passen wir auch die Entschädigung für Bezirkstagspräsidenten an, denn diese tragen eine immer größere Verantwortung."

Die Aufgaben der Bezirke seien vielfältig, hinzu komme ein Haushalt in Milliardenhöhe sowie riesige Personalkörper mit mehreren Tausend Mitarbeitern. "Die zunehmende Bedeutung der Bezirke muss sich daher auch in der angemessenen Entschädigung für dieses Ehrenamt widerspiegeln." (Marco Hadem, dpa)
 

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