Kommunales

Verfallende Städte sind längst kein Einzelfall mehr. (Foto: dpa)

10.12.2014

Kommunen wollen bei Finanz-Neuordnung mitreden

Am Donnerstag, 11. Dezember, trifft sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten zur Reform der förderalen Finanzbeziehungen. Gemeindebund, Städte- und Landkreistag sind nicht eingeladen und finden das ärgerlich.

Vor dem Hintergrund der morgigen Konferenz der Ministerpräsidenten und deren Treffen mit der Bundeskanzlerin haben die kommunalen Spitzenverbände Bund und Länder aufgefordert, Städte, Landkreise und Gemeinden in zentralen Bereichen zu stärken und deren finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Hierzu verabschiedeten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsame Positionen.
So erwarten die kommunalen Spitzenverbände von der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, dass diese zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzsituation führt. Darüber hinaus müsse das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Kommunen im Bereich der Sozialausgaben um 5,0 Milliarden Euro jährlich zu entlasten, zeitnah umgesetzt werden, und diese zusätzlichen Mittel müssten vollständig und unmittelbar in den kommu­nalen Haushalten aller Länder ankommen. Bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen müssten die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung gerecht werden.

Auf Soli kann nicht verzichtet werden

Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und des Deutscher Städte- und Gemeindebund erwarten, dass die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen mit den Kommunen abgestimmt wird und zu einer nachhaltigen Stärkung und Sicherung der kommunalen Finanzen und Handlungsfähigkeit führt. Spielraum für die öffentliche Hand, auf das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag in absehbarer Zukunft zu verzichten, sehen die Vertreter der Kommunen nicht. „Angesichts der stark wachsenden kommunalen Sozial­ausgaben und des erheblichen Investitionsbedarfs auch in den Kommunen muss im Rahmen der anstehenden Umgestaltung des Solidaritätszuschlages sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene direkt oder indirekt am Aufkommen beteiligt wird. Das könne durch Integration in den Steuertarif oder einen neuen Verwendungszweck geschehen, der zur Sicherung der kommunalen Investitionskraft beiträgt, so das gemeinsame Statement. Im Übrigen würden die kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass sie umgehend in die Gespräche zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen eingebunden werden. Nur auf diese Weise können die kommunalen Interessen und Kenntnisse wirksam berücksichtigt werden. (BSZ)

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