Kommunales

Eine vergleichbare Kuhglocke wie die abgebildete empfindet das Ehepaar lärmtechnisch als unzumutbar. (Foto: dpa)

14.12.2017

Landgericht München weist Klage gegen Kuhglocken ab

Unternehmer verliert gegen Gemeinde Holzkirchen

Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen im Landkreis Miesbach unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II am Donnerstag.

Der Anwalt des Klägers will Rechtsmittel einlegen

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 12 O 1303/17). Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht aber noch nicht fest. Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen.

Im aktuellen Fall hatte der Unternehmer das idyllisch gelegene Haus in einem Ortsteil von Holzkirchen vor rund vier Jahren gekauft. Etwa ein Jahr später pachtete die Landwirtin die Weide vor seinem Grundstück und ließ dort fünf bis sieben Kühe grasen. Sie zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.

Die Klägerseite konnte das Verhalten der Landwirtin nicht nachvollziehen. Der Unternehmer hatte ihr angeboten, die Kühe kostenlos mit GPS-Sendern auszustatten. Dass das Angebot ausgeschlagen wurde, bezeichnete der Anwalt des Paares als "irrational". Vielleicht liege es an der "prekären Bildungssituation der am Verfahren beteiligten bayerischen Landbevölkerung", sagte er. (dpa) Der Artikel wurde aktualisiert.

Kommentare (3)

  1. Was erlaube... am 15.12.2017
    Wie man auf die Schnapsidee kommen mag nach Abschluss eines Vergleiches doch noch zu klagen, tststs

    Der Unverfrorenheit des Herrn Rechtsanwaltes kann man eigentlich nur zu entgegnen, dass es wohl nicht an der prekären Bildungssituation der Landbevölkerung liegt, sondern vielleicht an der mangelhaften Einsichtsfähigkeit seiner Mandantschaft oder seinen eigenen Unzulänglichkeiten.

    Sich derart niveaulos über die gesamte Landbevölkerung zu äußern, ist auf jeden Fall auch kein Zeugnis von besonders hoher Intelligenz

    Ich bin vor Kurzem auch wieder auf´s Land gezogen, konnte jedoch nicht feststellen, nur von ungebildeten Menschen umgeben zu sein, sonst wäre ich nicht da hin gezogen, würde ich nie machen :-)
  2. Aus der Distanz am 13.12.2017
    Und der Anwalt erst, der sowas vertritt (wahrscheinlich kein Anwalt der was kann halt.............)
  3. Alexander P. am 12.12.2017
    Also, dass sowas überhaupt vor Gericht zugelassen wird. Die Kläger sollten, wie es unser verehrter Herr Polt in einem anderen Zusammenhang schon mal gesagt hat, "mit der Scheisshausbürschten" aus Bayern gejagt werden. Die sollten sich was schämen. Sind wahrscheinlich "gstudierte, zuagroaste Preissnschädl"?!?!
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