Kommunales

11.09.2014

Landkreis Fürth wählt neuen Kreistag am 16. November

Regierung von Mittelfranken beschließt: Amtszeit der künftigen Kreisräte endet trotzdem zur regulären nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2020.

Die Regierung von Mittelfranken hat als Termin für die Nachwahl des Kreistages Fürth Sonntag, den 16. November 2014, festgesetzt. Die Kreistagswahl Fürth vom 16. März 2014 wurde aufgrund einer Wahlanfechtung und darüber hinaus auch von Amts wegen seitens der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Fürth für ungültig erklärt. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich bestandskräftig geworden. Damit hat die Regierung den Termin für die notwendige Nachwahl festzusetzen.
Die ungültige Wahl vom 16. März 2014 ist im gesamten Landkreis Fürth zu wiederholen. Die Nachwahl wird von denjenigen Wahlorganen durchgeführt, die bereits bei der für ungültig erklärten Wahl im Amt waren.  Auch bei der Nachwahl besteht neben der Stimmabgabe im Wahllokal die Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlzeit des neuen Kreistages beginnt mit der Annahme der Wahl durch alle gewählten Kanditaten, spätestens aber am 29. Tag nach dem Wahltag. Die Wahlzeit endet am 30. April 2020.
Die Wahl des Kreistages Fürth wurde von der Regierung von Mittelfranken für ungültig erklärt, weil die beiden Bürgermeister der Stadt Langenzenn und der Gemeinde Großhabersdorf durch ihre aktive Wahlwerbung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern für die jeweils aus der eigenen Kommune stammenden Bewerber um ein Kreistagsmandat gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen haben (Staatszeitung berichtete). (BSZ)

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