Kommunales

10.06.2011

Leichter an Zuschüsse des Freistaats kommen

Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Landtags will Städten und Gemeinden helfen

Nachdem trotz diverser Kommissionen (Stichwort Henzler) der bayerischen Staatsregierung die Kommunen im Freistaat immer noch unter der Bürokratielast leiden, wirft sich jetzt der Landtag für Bayerns Städte und Gemeinden in die Bresche. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des bayerischen Landtags will sich dem Thema „Gewährung von Zuschüssen an kommunale Gebietskörperschaften“ annehmen.
Für Städte und Gemeinden soll es künftig leichter werden, entsprechende Zuschüsse für ihre Investitionstätigkeiten zu erhalten. So hat der Bayerische Städtetag jetzt sechs Punkte ausgearbeitet, die den Kommunen Erleichterung im Fördermitteldschungel bringen sollen.
Erstens sollten alle Fördermöglichkeiten bei der jeweiligen Bezirksregierung zu einer Projektförderung gebündelt werden. Diese solle dann über zusammengeführte, einheitliche Förderpauschalen und Anwendung der Verwendungsbestätigung abgewickelt werden. Zweitens sollten alle Förderungen weitgehend auf Festbetragsförderungen und auskömmliche Kostenrichtwerte umgestellt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen seien deutlich zu verringern. Die Verwendungsbestätigung sollte den Verwendungsnachweis weitgehend ersetzen. Zeitnah auszahlen
Drittens sollte eine schnelle kursorische Prüfung der reduzierten Antragsunterlagen genügen, um eine zügige Genehmigung und damit einen vorzeitigen Baubeginn von Maßnahmen realisieren zu können. Viertens sollten die Fördermittel zeitnah entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden. Die Schlussrate sollte von 20 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
Fünftens sollte der Zinssatz bei Zuwendungsrückforderungen von derzeit 6 Prozent deutlich reduziert werden. Der Zeitpunkt, ab dem die Verzinsung eintritt, sollte auf den Zeitpunkt des Eintritts des Rückforderungsgrundes gelegt werden. Und sechstens müssten die Baustandards in allen Bereichen reduziert werden. Zusätzlich sollte die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG gestärkt werden.
Nürnbergs Finanzreferent Harald Riedel (SPD) hat im Rahmen einer Expertenanhörung im Landtag seine volle Zustimmung zu den Vorschlägen des Bayerischen Städtetags zum Ausdruck gebracht: „Aus Sicht der Kommunen ist es quasi Pflichtaufgabe des Freistaats, wenn er seinen eigenen Zielen der Entbürokratisierung auch nur annähernd gerecht werden will.“
Wie lange sich eine Baumaßnahme hinzieht, illustrierte er am Beispiel der Generalsanierung des Nürnberger Schauspielhauses. So sei im November 2007 der Antrag gestellt worden, dem im Februar 2008 die Unbedenklichkeit bescheinigt wurde. Im Oktober 2010 war die Sanierung abgeschlossen, doch die Schlussrate in Höhe von rund 3,13 Millionen Euro sei noch nicht ausbezahlt. Hier laufe die Prüfung des Verwendungsnachweises. Die sowieso schon finanziell klamme Stadt müsse deshalb erhebliche Vorfinanzierungen leisten, bis die jeweiligen Schlussraten in Höhe von 20 Prozent der Gesamtzuwendungssumme ausbezahlt würde. Und die Sanierung des Schauspielhauses sei nur eine von vielen Investitionsmaßnahmen, die derzeit laufen.
(Ralph Schweinfurth)

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