Kommunales

Das Fachklinikum für junge Drogenabhängige und Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie des Bezirks Oberpfalz in Parsberg ist eine von 14 Einrichtungen des Maßregelvollzugs im Freistaat. Aktuell werden in den Einrichtungen fast 3000 Patient*innen behandelt. (Foto:dpa/Armin Weigel)

08.05.2023

Maßregelvollzug soll entlastet werden

Profitieren vom Plan des Bundesjustizministers würden auch Bayerns häufig überbelegte Bezirkskliniken

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Maßregelrecht reformieren. In Bayern sind von diesem Ansinnen auch die sieben Bezirke betroffen, denn sie betreiben die Einrichtungen für den Maßregelvollzug – mit aktuell fast 3000 Patient*innen in insgesamt 14 Einrichtungen. In den Maßregelvollzug werden Personen verbracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht oder eingeschränkt schuldfähig sind.

Grund von Buschmanns Vorhaben: In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Menschen drastisch zugenommen, die nach einer strafgerichtlichen Verurteilung in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Diese müsse reduziert werden, um sich dort auf Personen konzentrieren zu können, von denen aufgrund ihrer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit wirklich eine Gefahr ausgeht.



Teilweise müssen sogar Stockbetten errichter werden

 

Zum Sachverhalt angehört wurde vom Rechtsausschuss des Bundestags auch Peter Brieger, Professor für Psychiatrie und Ärztlicher Direktor des KBO-Isar-Amper-Klinikums in Haar, das vom Bezirk Oberbayern betrieben wird. Er begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen. Es bedürfe, so der Professor, „dringlich einer Neuregelung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB), da die entsprechenden Kliniken seit geraumer Zeit erhebliche Kapazitätsprobleme haben und durch die relevante Überbelegung die Behandlungsqualität, die Gewährleistung der Menschenrechte und auch das Erreichen des Ziels der Maßregel gefährdet sind“.

Brieger kann aus der Praxis berichten, dass die Überbelegung in vielen Kliniken sogar zum Aufstellen von Stockbetten führte. Regelmäßig werde sogenannte Organisationshaft über mehrere Wochen hinweg vollzogen, da Maßregelvollzugskliniken nicht zur zeitnahen Aufnahme befähigt sind. So verbleiben Gefangene, bei denen die Unterbringung gemäß Paragraf 64 StGB (Einweisung in eine Entzugsanstalt infolge von zu Straftaten führendem exzessivem Rauschmittelkonsum) angeordnet ist, in der JVA. Menschenrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien seien dadurch hier gefährdet, lautet die Einschätzung des Ärztlichen Direktors von Haar.

 

Zu wenig Zeit für wirklich Behandlungsbedürftige



Brieger empfiehlt ein gestuftes Vorgehen. In einer ersten Stufe soll als Übergangslösung zeitnah eine Entlastung der Maßregelvollzugskliniken erfolgen – jedoch nur als eine befristete Übergangsregelung für die Dauer von fünf Jahren. Zugleich sollte, gesetzlich verankert, eine Facharbeitsgruppe eingesetzt werden, die aus Expert*innen verschiedener Disziplinen besteht, Leute aus der Praxis einbezieht und die eine mittel- und langfristige Perspektive für den Umgang mit Menschen entwickelt, die im Zusammenhang mit einer Abhängigkeitserkrankung eine rechtswidrige Tat begangen haben.

Es müsse, so der Professor, vermieden werden, dass der Wille zu einer Behandlung vor Gericht nur dargestellt oder sogar vorgetäuscht wird, um aufgrund der Rahmenbedingungen eine vermeintlich leichter ertragbare Zeit im Maßregelvollzug statt in der Justizvollzugsanstalt verbringen zu können. Und es müsse sichergestellt werden, dass den tatsächlich suchtkranken Menschen ein Zeitraum eingeräumt wird, in dem versucht wird, sie zur Wahrnehmung einer Behandlung zu motivieren. Gerade von schwer abhängigkeitserkrankten Menschen – die aber kein Gesetz gebrochen haben – sei bekannt, dass nicht Wenige viel Zeit und Zuwendung benötigen, um die Bereitschaft zu einer Behandlung entwickeln zu können.
(André Paul)

 

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