Kommunales

Wohnen wird immer teurer. Foto: dpa

07.08.2019

Mietpreisbremse gilt ab heute in mehr bayerischen Kommunen

In 162 statt wie bislang 137 Städten und Gemeinden im Freistaat dürfen Vermieter nun innerhalb von drei Jahren die Miete nur um maximal 15 Prozent erhöhen. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden

Seit heute gilt in 162 bayerischen Städten und Gemeinden eine neue Mietpreisbremse. In den betroffenen Kommunen dürfen Mieten bei neuen Verträgen künftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Und noch eine Grenze gilt dann: Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als 15 (statt 20) Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

Außerdem gibt es eine sogenannte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Wer eine schon vermietete Wohnung kauft, darf dem Mieter erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. Mit diesen Maßnahmen versucht die Staatsregierung, den Anstieg der Mieten zu bremsen. "Wir wollen, dass Familien und Menschen mit "normalem" Einkommen sich das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten können", teilte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Dienstag mit.

Bis Juli 2020 befristet

Die Mietpreisbremse, für die zunächst einmal der Bund zuständig ist, gilt für Wohngegenden mit besonders hohen Mieten - wo genau, das müssen beziehungsweise dürfen die Bundesländer bestimmen. Bislang standen in Bayern 137 Kommunen auf der Liste, nun sind es 162. Ein Plus von 25.


Damit die Mietpreisbremse weiter gelten kann, muss der Bund die entsprechende Regelung verlängern - sonst läuft sie, auch in Bayern, zum 31. Juli 2020 aus. Es sei "sinnvoll und notwendig", dass der Bundesgesetzgeber die Mietpreisbremse verlängere, betonte Eisenreich. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat genau einen solchen Schritt schon in Aussicht gestellt. (dpa/till)

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