Kommunales

Die beiden Betreiber sollen insgesamt 651 000 Euro zu Unrecht abgerechnet haben. Ausgezahlt worden seien aber nur 437 000 Euro, ehe der Kassenärztlichen Vereinigung die Ermittlungen bekannt wurden. (Foto: dpa/Jörg Carstensen)

20.09.2022

Mit Corona-Tests 651 000 Euro erschlichen

In Nürnberg stehen zwei Betreiber und eine ihrer Mitarbeiterinnen vor Gericht

Zwei Betreiber von Corona-Testzentren im Raum Nürnberg und eine ihre Mitarbeiterinnen müssen sich vom 29. September vor Gericht wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs verantworten. Das teilte die Nürnberger Justizpressestelle  mit. Die beiden Betreiber sollen insgesamt 651 000 Euro zu Unrecht abgerechnet haben. Ausgezahlt worden seien aber nur 437 000 Euro, ehe der Kassenärztlichen Vereinigung die Ermittlungen bekannt wurden. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Bank, die ein Geldwäscheverfahren in Gang gesetzt hatte. Mehr als 100 000 Euro und einen Mercedes, der 11 000 Euro einbrachte, hatte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen bereits gepfändet. Insgesamt wirft die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg als Anklagebehörde den beiden Hauptangeschuldigten Betrug in acht Fällen sowie versuchten Betrug in 20 Fällen vor - der dritten Angeschuldigten Beihilfe hierzu.

Die beiden Männer sollen Testcenter in den Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach betrieben haben. Die Zahl der bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Tests sei deutlich höher gewesen als die Zahl der tatsächlich durchgeführten Tests. Die dritte Angeklagte, eine Mitarbeiterin der beiden Betreiber, soll die überhöhten Zahlen gemeldet und damit beim Betrug geholfen haben.
Einem der beiden Hauptangeklagten wird zudem Subventionsbetrug vorgeworfen. Er habe sich durch teils falsche Angaben 140 000 Euro an staatlichen Beihilfen erschlichen. Unter anderem soll er Umsatzausfälle für ein Café und Ferienunterkünfte während der Corona-Pandemie gemeldet haben. Die Geschäfte hatten jedoch bereits nicht mehr bestanden. Auch im Zusammenhang mit einer Spielervermittlung für Profifußballer soll es Unregelmäßigkeiten gegeben haben. Für den Prozess am Landgericht sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 21. Oktober erwartet. (dpa)

 

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