Kommunales

Die US-Firma will den Widerstand von Behörden und Taxigewerbe mit einer Preissenkung von bis zu 30 Prozent kontern. (Foto: dpa)

12.09.2014

München und Nürnberg kämpfen gegen Uber

Das umstrittene Online-Unternehmen aus den USA will trotz richterlichen Verbots in deutschen Städten weiter ohne Lizenz Taxi-Dienstleistungen anbieten.

Eine Schlacht mag aus Sicht von Uber verloren sein. Der Krieg, das stellte das Unternehmen klar, ist es aber noch lange nicht. Und deshalb wird die Gangart nun härter im Streit zwischen den Taxizentralen aus Deutschland und dem Fahrdienst aus den USA. Der vorläufige Höhepunkt der Auseinandersetzung fand vor einigen Tagen im Landgericht Frankfurt statt. Das Gericht verbot Uber per einstweiliger Verfügung, seine Dienste weiterhin in Deutschland anzubieten. Uber aber ficht das nicht an. Das Unternehmen hat beschlossen, die Entscheidung des Gerichts schlichtweg zu ignorieren.
Dabei ist es nicht das einzige Verfahren, dem sich das Start-Up Unternehmen aus San Francisco stellen muss. Die Landesämter Berlin und Hamburg streben aktiv ein Verbot von Uber an, und auch München und Nürnberg gehen gegen den umstrittenen Dienstleister vor. „Wir prüfen derzeit alle rechtliche Möglichkeiten, um ein Verbot durchzusetzen“, sagte Daniela Schlegel, die Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats der Landeshaupstadt, zur Staatszeitung. „Unabhängig davon haben wir aber bereits acht Verfahren gegen Uber-Fahrer eingeleitet, denn nach unserer Ansicht verstoßen sie gegen das Personenbeförderungsgesetz.“ Eigene Ermittlungen und Kontrollen, so die Behördensprecherin, hätten sie auf die Spur der Fahrer gebracht. Denen drohen nun Bußgeldern in noch unbekannter Höhe. „Es sind dies für uns die ersten Fälle“, so Schlegel, „da muss man noch abwarten.“
Die Online-Plattform Uber, die Fahrgäste über seinen Dienst Uber Pop an private Fahrer vermittelt, ist weltweit in mehr als 200 Städten aktiv. Fünf Standorte sind es bisher in Deutschland: München, Berlin, Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf. Nürnberg steht bisher nur auf der Expansionswunschliste des Unternehmens, dennoch formiert sich im Rathaus der Frankenmetropole bereits der politische Widerstand. Man wolle nicht, dass das Unternehmen auch in Nürnberg Fuß fasst, erklärte der stellvertretende Fraktionschef der SPD im Stadtrat, Thorsten Brehm. Es könne nicht angehen, dass in Deutschland Autofahrer ohne Qualifikationsnachweis und Versicherungsschutz Menschen gewerblich beförderten.

Keine ausreichende Versicherung


Auch seine Kollegin Katja Strohhacker will gegen die Billig-Konkurrenz Uber vorgehen. „Bestehenden Taxiunternehmen wird dadurch die Existenzgrundlage geraubt und der garantierte Verbraucherschutz ausgehöhlt“, so die Stadträtin, die auch Mitglied der städtischen Taxi-Kommission ist. Beide Kommunalpolitiker lassen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Nürnberg prüfen, um Uber zu verbieten.
Uber hat sich binnen kürzester Zeit zu einer Konkurrenz für die ansässigen Taxiunternehmen entwickelt – was vor allem daran liegt, dass das Unternehmen Fahrten meist günstiger anbieten kann. Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen wirft Uber vor, dies jedoch nur durch die Umgehung von Lizenzgebühren zu erreichen. Zudem seien weder die Privat-Fahrer noch die Fahrgäste ausreichend versichert. Taxi Deutschland war es denn auch, welche die gerichtliche Verfügung in Frankfurt erwirkte.
Doch die Freude der Taxler über das Verbot währte nicht lang. Nur kurz darauf konterte Uber mit einer kämpferisch klingenden Pressemitteilung. „Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee“, hieß es da. Und: „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland weiter fortführen.“ Gleichzeitig kündigte Uber eine Preissenkung in Berlin und München um bis zu 30 Prozent an, und erklärte noch in diesem Jahr weiter zu expandieren. Damit riskiert Uber bei jedem Verstoß ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro, zumindest theoretisch. Da es sich in Frankfurt aber um einen zivilrechtlichen Prozess handelte, werden staatliche Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft von sich aus nicht tätig werden. Der Antragssteller, also Taxi Deutschland, muss den Verstoß belegen und das Ordnungsgeld beantragen. Testfahrten zu eben diesem Zweck hat Taxi Deutschland bereits angekündigt. Der Kampf, so viel steht fest, geht weiter.
(Beatrice Ossberger)

Kommentare (1)

  1. Roland am 15.09.2014
    Uber hat vollkommen Recht!
    Einfacher, besser, unkomplizierter
    und das im deutschen Vorschriftendschungel!
    Hier wäre unlängst eine § Bereinigung von nöten,
    wo bleibt hier Dr. Stoiber?
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