Kommunales

Annähernd 3000 Gegner der Corona-Maßnahmen demonstrierten am 22. Dezember in München. (Foto: dpa/Lennart Preiss)

29.12.2021

München verbietet "Corona-Spaziergänge"

Proteste gegen die Corona-Maßnahmen halten die Polizei in Atem. Für eine Kundgebung am Mittwoch in München gab es laut Polizei sogar einen Aufruf, Messer mitzunehmen. Die Beamten sind vorbereitet - und die Stadt untersagte vermeintlich unorganisierte "Spaziergänge". Die Veranstalter der Demo ziehen nun vor Gericht

Die Behörden in München gehen schärfer gegen nicht erlaubte Corona-Proteste vor. Die Stadt hat unangemeldete sogenannte Spaziergänge für diesen Mittwoch und Donnerstag untersagt. Damit solle einem Wildwuchs an Demonstrationen mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorgebeugt werden, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen würden, teilte die Stadt am Dienstagabend mit.

Die Stadt untersagte zudem einen für Mittwoch geplanten Demozug durchs Uni-Viertel mit 5000 Teilnehmenden. Der stationäre Kundgebungsteil wurde auf die Theresienwiese verlegt und auf 2000 Teilnehmer mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt.

Die Polizei ist vorbereitet. Mindestens 1000 Beamte sollen in der Stadt dafür sorgen, dass sich alle an die Regeln halten und es keine Ausschreitungen gibt. Man werde robuster und konsequenter vorgehen, sagte ein Polizeisprecher. Eine Woche zuvor, am 22. Dezember, war es zu Auseinandersetzungen gekommen, acht Einsatzkräfte wurden verletzt.

Auch vergangene Woche hatte die Stadt nur eine Kundgebung auf der Theresienwiese mit bis zu 2000 Teilnehmern erlaubt. In Messenger-Diensten wurde daraufhin zu "Spaziergängen" aufgerufen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung gegen sogenannte Spaziergänge kann die Polizei nun besser dagegen vorgehen und Verstöße ahnden. Denn Demonstrationen müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Das war bei den vermeintlich unorganisierten "Spaziergängen" nicht der Fall. Die Behörden werten diese aber nicht als zufällige Treffen. Die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht auflagenkonformen Demos gegen Corona-Maßnahmen sei eine Ordnungswidrigkeit, hieß es. Teilnehmern drohe ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.

OB Reiter: Aggressive Ausschreitungen verhindern

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: "Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern."

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits an Heiligabend die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern darauf hingewiesen, dass Städte und Gemeinden nicht dulden müssten, wenn sich sogenannte Querdenker mit "Spaziergängen" anstelle angemeldeter Versammlungen den Regelungen des Versammlungsrechts zu entziehen versuchten. "Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen", sagte der Innenminister.

Demonstrationen gegen die Pandemiebekämpfung seien nach Anmeldung und gemäß der dann erlassenen Auflagen weiter möglich, sofern keine Gefahr für die Sicherheit bestehe, betonte auch die Stadt München.

Die Polizei beobachtet nun ganz genau, was sich rund um die geplante Mittwochs-Kundgebung tut, die sich gegen eine Impfpflicht richtet. Eine schwierige Aufgabe, wie ein Blick in soziale Netzwerke offenbart. So habe es dort unter anderem einen Aufruf gegeben, Messer mitzuführen, um sich gegen Einsatzkräfte wehren zu können, berichtete der Sprecher. In anderen Bereichen gehe es darum, Kinder mit in die erste Reihe zu nehmen. Diesen Aspekt werde man berücksichtigen. Die Eltern müssten sich der Verantwortung für ihre Kinder bewusst sein.

Durchbrechen von Polizeiketten nicht tolerieren

Ein Durchbrechen von Polizeiketten wie in der vergangenen Woche werde man nicht tolerieren, erklärte der Sprecher. Man könne deshalb auch nicht ausschließen, dass etwa beim Einsatz von Pfefferspray Personen tangiert würden, die in der ersten Reihe nichts verloren hätten. Für die Polizei sind die Veranstaltungen personell eine Herausforderung. So manche Beamte müssten nach Auskunft eines Sprechers kurzfristig ihren Weihnachtsurlaub unterbrechen.

Dass manche vor radikalen Mitteln nicht zurückschrecken, zeigt das Beispiel eines 30-Jährigen. Der Münchner soll Mitte Dezember in einer Internet-Chat-Gruppe dazu aufgerufen haben, Behördengebäude anzuzünden. Er wurde vorläufig festgenommen, die Beamten stellten Handys und einen Laptop sicher. Zudem erhielt er eine Anzeige wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die Ermittler rechnen den Chat der Querdenker-Szene zu.

Folgen hat der Besuch eines so genannten Corona-Spazierganges für ein Paar in Schwaben. Wie die Polizei berichtete, hatten die Eltern ihre beiden drei und fünf Jahre alten Kinder im Auto in Immenstadt (Landkreis Oberallgäu) zurückgelassen. Sie hätten bei Temperaturen von rund drei Grad weinend im Auto gesessen. Während die Beamten sich an dem Wagen aufhielten, kam die Mutter der Kinder hinzu. Die Polizei berichtete dem Jugendamt über den Vorfall.

Nach Ausschreitungen am Rande der Demo in Schweinfurt am Sonntag hatte die Justiz mehrere gewalttätige Teilnehmer in Schnellverfahren verurteilt. Die Justiz habe richtig und schnell reagiert, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bayern (GdP), Peter Pytlik. Teils drastische Strafen seien das richtige Signal.
(dpa)

Gericht billigt Auflagen für Corona-Demo - aber 5000 Personen erlaubt
Die Organisatoren einer Demonstration gegen die Corona-Bekämpfung am Mittwochabend in München wollten die von der Stadt verhängten Einschränkungen nicht hinnehmen. Bereits am Dienstagabend sei ein entsprechender Eilantrag eingegangen, teilte das Verwaltungsgericht München am Mittwoch mit. Eine Entscheidung wurde für den Nachmittag angekündigt.

In dem Eilantrag ging es nach Auskunft des Gerichts unter anderem um das Verbot des mit 5000 Personen angemeldeten Demonstrationszuges und die Verlegung der Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese. Auch die Beschränkung auf 2000 Teilnehmer wird von den Veranstaltern kritisiert.

Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt verhängten Auflagen für eine Corona-Demonstration am Mittwochabend aber weitgehend gebilligt. Insbesondere lehnte das Gericht den Eilantrag der Veranstalter gegen das von der Stadt verhängte Verbot eines Demonstrationszugs und gegen die angeordnete Verlegung einer Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese ab. Lediglich in einem Punkt gab das Gericht den Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen Recht: Die Veranstaltung auf der Theresienwiese darf mit 5000 statt wie von der Stadt verfügt mit 2000 Teilnehmern stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (Az. M 13 S 21.6688).
(dpa)

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