Kommunales

Die Buchen im Steigerwald sind mehrere hundert Jahre alt und einzigartig in Deutschland. (Foto: dpa)

21.12.2017

Naturschützer verlieren gegen Regierung von Oberfranken

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hebt Status des "Hohen Buchener Wald im Ebracher Forst" auf

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hat den Streit um ein geschütztes Gebiet im Steigerwald verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, 21. Dezember 2017, dass dem "Hohen Buchener Wald" im Ebracher Forst der Status als geschützter Landschaftsbestandteil rechtmäßig aberkannt wurde. (Az.: BVerwG 4 CN 8.16) Der "Hohe Buchener Wald" gilt als besonders urwüchsig und reich an seltenen Tierarten.

Der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hatte 2014 eine Schutzverordnung für das 775 Hektar große Waldgebiet erlassen - und war dafür vor allem aus seiner eigenen Partei massiv angefeindet worden, allen voran Innenstaatssekretär Gerhard Eck. Die Regierung von Oberfranken hob die Verordonung  - nach massivem Druck aus München - ein Jahr später wieder auf. Dagegen klagte der BN. Schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die Klage als unbegründet angesehen. Das Bundesgericht bestätigte nun die Einschätzung des VGH und wies die Revision des Bundes Naturschutz zurück.

"Lässt sich optisch nicht ausreichend abgrenzen"


Die Einstufung durch das Landratsamt Bamberg sei unwirksam gewesen, begründete der Vorsitzende Richter des 4. Senats in Leipzig. Der "Hohe Buchener Wald" habe nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden können, weil er sich optisch nicht ausreichend von seiner Umgebung abgrenzen lasse. Deswegen sei die Aufhebung der Verordnung durch die Regierung von Oberfranken nicht zu beanstanden.

Aus Sicht der Anwältin des Bundes Naturschutz sind mit dem Urteil aber längst nicht alle Fragen geklärt. Die Naturschützer hatten stets verhindern wollen, dass der Staatsforst in dem Waldgebiet Bäume abholzt. Der "Hohe Buchener Wald" genieße nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union weiter einen besonderen Schutz, sagte die BN-Anwältin. "Wir sind der Ansicht, dass, bevor der Staatsforst mit dem Holzen anfangen kann, eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung gemacht werden muss." Der Streit um den Steigerwald gehe daher sicherlich weiter, sagte sie. (dpa, apl)

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