Kommunales

Zwergel beim Mittagessen - das kann mitunter stressig sein: Hier wäre eine weitere Fachkraft bitter nötig. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

03.08.2022

Notstand in der Kinderbetreuung

Kommunen richten Hilferuf an Freistaat

Die vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben sich mit einem gemeinsamen Hilferuf an Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) gewandt, um auf die sich abzeichnende dramatische Unterversorgung in der bayerischen Kindertagesbetreuung zu reagieren. Der Anfang Juli vorgestellte Fachkräfte-Radar 2022 der Bertelsmann Stiftung geht für Bayern davon aus, dass im schlimmsten Fall bis 2030 rund 67.000 Fachkräfte für Kitas und Grundschulkinderbetreuung fehlen könnten. Die Kommunen benötigen dringend Unterstützung durch den Freistaat Bayern, um die eskalierende Lage in den Griff zu bekommen.

Eine Blitzlichtumfrage bei den Kommunen hat nicht nur einen drastischen Mangel an Fachkräften bestätigt, sondern auch eine erhebliche Unterfinanzierung bei den Investitionen. Hinzu kommt die fehlende Planungssicherheit, mit welcher staatlichen Förderung von Bund und Land die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter rechnen können. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts geht davon aus, dass in Bayern bis 2030 zwischen 108.000 und 136.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Zeitlich dringend notwendige Investitionen müssen jedoch immer wieder verschoben werden. Massive Steigerungen bei den Betriebskosten lassen zudem weitere Schließungen von Einrichtungen befürchten. Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, den ab Mitte 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unter den derzeitigen Rahmenbedingungen umzusetzen.

Die kommunalen Spitzenverbände schlagen praxisnahe Lösungsansätze im Sinne eines Maßnahmenpakets gegen den frühkindlichen Betreuungsnotstand vor, die aus spürbaren Erleichterungen und finanziellen Zusagen des Freistaats Bayern und des Bundes bestehen sollten. Dazu zählen etwa pragmatische Lösungen zum Personaleinsatz wie Vereinfachungen im Rahmen der Weiterbildung, der Anerkennung und Förderung von Fachkräften, die Schaffung von Kapazitäten durch Platzsharing sowie die Erweiterung des Zuschusses zum Elternbeitrag auch in der Kindertagespflege Ü3 zur Entlastung der Kitas. Ebenso notwendig sind die Anpassung des Kostenrichtwertes zur Entlastung im Investitionsbereich, die Anhebung des Basiswerts zum Ausgleich steigender Fixkosten, die Unterstützung temporärer Spielgruppen ohne Betriebserlaubnis (vergleichbar mit Brückenangeboten im Schulbereich) und vor allem Planungssicherheit für Investitionsmaßnahmen und zur Doppelnutzung von (schulischen) Räumlichkeiten für den Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulalter. (BSZ)

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