Kommunales

Ferienwohnungen offiziell zu vermieten, ist kein Problem. Doch wer Touristen seine Wohnung über Internetportale wie Airbnb anbietet, nimmt Wohnungssuchenden die Chance auf ein neues Heim. (Foto: dpa/Jens Kalaene)

09.04.2019

Nürnberg sagt Besitzern von Ferienwohnungen den Kampf an

Stadtverwaltung will Feriendomizile für den Wohnmarkt zurückgewinnen

Wer Touristen seine Wohnung über Internetportale wie Airbnb anbietet, nimmt Wohnungssuchenden die Chance auf ein neues Heim. Vielen Städten ist das angesichts zunehmender Wohnungsnot und steigender Mieten ein Dorn im Auge. Während bundesweit eine Debatte über mögliche Enteignungen entflammt ist, können Kommunen in diesem Fall zu einem weniger gravierenden Mittel greifen: zur sogenannten Zweckentfremdungssatzung.

Puchheim bei München und die Landeshauptstadt selbst machen es bereits vor und versuchen so, die Vermietung von Wohnraum für Feriendomizile zu unterbinden. Das könnte Schule machen: An diesem Mittwoch will Nürnberg mit einer solchen Satzung nachziehen. "Jede Wohnung, die dem Wohnungsmarkt erhalten bleibt, ist positiv. Wir müssen um jede Wohnung kämpfen", sagt Wirtschaftsreferent Michael Fraas (CSU).

Einer Erhebung der Stadt zufolge wurden im vergangenen Jahr 600 Wohnungen ganzjährig und vollständig als Ferienwohnung genutzt. Bei durchschnittlich rund 1500 gebauten Wohnungen sei das für Nürnberg eine stattliche Zahl, betont Fraas.

Vermietung streng reglementieren


Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, die Vermietung von Ferienwohnungen streng zu reglementieren. Erlaubt bleiben aber die Vermietung an Gäste bis zu 8 Wochen im Jahr sowie die Untervermietung einzelner Zimmer, wenn die Wohnung selbst genutzt wird und nicht mehr als 50 Prozent der Wohnfläche vermietet werden.

Unter den bayerischen Großstädten wollen indes nur wenige von dem Instrument Gebrauch machen. "Eine Zunahme von Airbnb ist zu beobachten, allerdings nicht so drängend wie in anderen Städten", sagt der Sprecher der Stadt Würzburg, Georg Wagenbrenner. Daher sei keine Satzung in Vorbereitung. Die Lage auf dem Markt werde aber beobachtet. Auch Fürth, Bayreuth, Ingolstadt und Erlangen haben keine Zweckentfremdungssatzung und planen eine solche derzeit auch nicht.

Lediglich in Regensburg will sich der Stadtrat voraussichtlich im Mai mit dem Thema befassen, wie Stadtsprecherin Katrin Butz sagte. In Augsburg ist das bereits im Mai 2017 geschehen. Jedoch werde in der Schwaben-Metropole von einer Satzung abgesehen, weil diese einen erheblichen Personalaufwand bedeuten würde, erklärte die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, Elisabeth Rosenkranz.

Leerstand ist ein Problem


Wichtiger als die Zweckentfremdung von Wohnungen sei deren Leerstand, betonte Rosenkranz. "Hier sind wir skeptisch, ob die Androhung von Bußgeld bei vermietungsunwilligen älteren Menschen oder uneinigen Erbengemeinschaften der richtige Ansatz ist. Wir wollen erst mit positiven Angeboten operieren und ein Beratungsangebot für Eigentümer leerstehender Wohnungen schaffen."

In München gilt ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen bereits seit 1972. Seit 2015 geht die Stadt auch verstärkt Verstößen nach. 2017 wurde das Bußgeld bei Verstößen von 50.000 auf bis zu 500.000 Euro erhöht. In den vergangenen drei Jahren verhängte die Stadt fast 1,1 Millionen Euro Bußgelder wegen illegaler Vermietungen. Seit vergangenem Jahr können Zweckentfremdungen auch über eine städtische Online-Plattform ("Raum für München") gemeldet werden.

München zieht ein positives Resümee. 2017 hätten dank der Satzung 298 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt werden können, schreibt die Dritte Bürgermeisterin Christine Strobl (SPD) in einem Beschluss des Sozialausschusses vom November 2018. "Zum Vergleich würde die Herstellung von 298 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau die Landeshauptstadt rund 69 Millionen Euro kosten."

Auch Puchheim im Westen Münchens geht seit 2018 gegen Ferienwohnungen vor. Zwar seien noch keine Sanktionen gegen Vermieter getroffen worden, sagt der Erste Bürgermeister Norbert Seidl (SPD). Dennoch sei er überzeugtvon seinem Ansatz: "Man reguliert den freien Markt, der durch die Decke geschossen ist."
(Herbert Mackert, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.