Kommunales

Derzeit stehen deutschlandweit etwa 4800 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. (Foto: dpa)

02.12.2014

Elektromobilität verliert an Schwung

Neubau der Ladestationen kommt nur schleppend voran. Der Großteil der vorhandenen Stützpunkte wird von Kommunen betrieben.

Nach dem heute vorgestellten Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform
Elektromobilität standen Mitte dieses Jahres deutschlandweit etwa 4.800 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Ein Großteil dieser Stromtankstellen, rund 1500, wird durch kommunale Unternehmen betrieben. Laut einer aktuellen Umfrage zur Elektromobilität unter den Mitgliedsunternehmen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) betreiben die kommunalen Unternehmen im Schnitt knapp sechs öffentliche Ladepunkte, weitere neun Ladepunkte sollen in
nächsten Jahren folgen.
Allerdings hat die Dynamik beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den
vergangenen zwei Jahren merklich nachgelassen. Der aktuelle Fortschrittsbericht bestätigt diese Annahme. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck versucht sich an einer Erklärung: „Die nachlassende Dynamik der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt – anders als in der halböffentlichen und privaten Infrastruktur – an den bislang noch nicht tragfähigen Geschäftsmodellen.“  Während Stadtwerke im halb- und nichtöffentlichen Bereich Ladeinfrastruktur im Kundenauftrag errichten und betreiben und es schon eine Reihe vielversprechender Geschäftsmodelle gibt, „existiert für die öffentlichen Ladepunkte, bei denen der Energieversorger in der Regel gleichzeitig der Investor ist, bislang kein Business Case“.

Schwierige Refinanzierung hoher Investitionen


Ein Grund dafür ist, dass die elektrische Arbeit (Kilowattstunde) als Basis der Wertschöpfung nicht geeignet ist, die hohen Investitionen je Ladepunkt und dessen Betriebskosten zu refinanzieren. „Für die öffentliche Ladeinfrastruktur muss daher geklärt werden, ob öffentliches Laden in einer elektromobilen Zukunft der Regelfall oder eher die Ausnahme ist“, so Reck. Von der Beantwortung dieser Frage hängt die Einschätzung ab, ob öffentliche Ladepunkte zukünftig ein fester Bestandteil des elektromobilen Konzepts sind oder eher eine Art Zusatzversorgung zum Regelfall „Halböffentliches oder nichtöffentliches Laden“ darstellen.
Hieraus bestimmen sich maßgeblich die möglichen Geschäftsmodelle und auch die Kostenstruktur der Dienstleistung „Öffentliches Laden“. „In diesem Zusammenhang brauchen wir kurzfristig einen auf die Marktrolle ‚Ladepunktbetreiber‚ zugeschnittenen energiewirtschaftsrechtlichen Regelungsrahmen. Auch in anderen Bereichen, so im Steuerrecht und im Baurecht, müssen Klarstellungen vorgenommen werden“, fordert Reck. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die keine unnötigen Barrieren für den Aufbau einer Landesinfrastruktur darstellen. Es müssen praktikable Lösungen geschaffen werden, die das Ziel ‚Förderung der Elektromobilität‘ unterstützen.“ (BSZ)

Kommentare (1)

  1. Roland am 03.12.2014
    Im Landkreis Erding gibt es noch keine einzige!
    Soll ich vielleicht ein 250 mtr. langes Stromkabel
    von meinem Garten zum Parkplatz verlegen?
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