Kommunales

Eine der Vorschriften: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in eine 14-tägige Quarantäne, wenn sie nicht einen zweiten negativen Corona-Test vorlegen, der am fünften bis siebten Tag nach der Einreise genommen wurde. (Foto: dpa)

23.09.2020

Regensburg verschärft Corona-Regeln bereits bei Warnwert von 35

"Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher", teilte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) mit.

Die Stadt Regensburg verschärft am Mittwoch, 23. September, ihre Corona-Regeln. Nachdem der Signalwert von 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner überschritten wurde, beschränkt die Stadt bis zunächst 29. September den Alkoholverkauf und die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal fünf anstatt bisher zehn Menschen erlaubt, es sei denn, die leben in einem Haushalt.

"Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher", teilte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) mit. "Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden."

Verkausfverbot für Alkohol ab 22 Uhr

Ab 22.00 Uhr gilt ein Verkaufsverbot für alkoholische To-go-Getränke. An Veranstaltungen dürfen maximal 50 Menschen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Menschen unter freiem Himmel teilnehmen. Dazu zählen Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern ebenso wie Vereins- und Parteiveranstaltungen. Es gelte zudem weiter eine Maskenpflicht für weiterführende Schulen wie vom Kultusministerium vorgeschrieben. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in eine 14-tägige Quarantäne, wenn sie nicht einen zweiten negativen Corona-Test vorlegen, der am fünften bis siebten Tag nach der Einreise genommen wurde.

Das Kabinett hatte am Dienstag einen strengen Maßnahmenkatalog für besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Kommunen beschlossen. Maßstab ist dabei der Grenzwert von 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. (dpa)

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