Kommunales

27.01.2012

Reich, wichtig - aber kaum bekannt

Die 2005 gegründete Behörde „Zentrum Bayern Familie Soziales“ in Bayreuth hat einen Etat von zwei Milliarden Euro

Kaum jemand weiß, was sich hinter der so genannten „Mehrgenerationenbehörde“ mit dem sperrigen Namen Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS) verbirgt und doch steht jeder siebte Bürger im Freistaat aktuell mit ihr in Kontakt. Die zentrale Landesbehörde, die 2005 gegründet wurde, hat ihren Sitz in Bayreuth. Präsident ist seit einem Jahr Norbert Kollmer. Hervorgegangen war die Einrichtung damals aus dem Landesamt für Versorgung und Familienförderung, dem Landesjugendamt, acht Versorgungsämtern in allen Regierungsbezirken, den Integrationsämtern und den Hauptfürsorgestellen.
Die Verlagerung nach Bayreuth bezeichnet der Präsident als verwaltungspolitische Entscheidung zugunsten der Region Nordostbayern. Mittlerweile sei sein Haus in der Region zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Zuständig ist es unter anderem für die Bewilligung und Auszahlung des Elterngeldes, des Landeserziehungsgeldes, verschiedenster Landesmittelförderungen und Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds sowie die Kriegsopferfürsorge und die Entschädigung von Opfern aus Gewalttaten. Aufgabe des ZBFS ist auch die Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben sowie die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Ausstellung der Ausweise. Insgesamt reicht das ZBFS jährlich Leistungen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro aus, wobei der Löwenanteil mit rund 790 Millionen Euro auf das Elterngeld entfällt. Publikumsverkehr im klassischen Sinne gibt es in der ZBFS-Zentrale am Kreuz in Bayreuth nicht. Als Anlaufstelle für den Bürger gibt es in jeder bayerischen Bezirkshauptstadt beziehungsweise in Nürnberg eine Regionalstelle.
Die historischen Wurzeln der Behörde liegen damit in der klassischen Versorgungsverwaltung, wie sie nach den beiden Weltkriegen zur Versorgung „Leidtragender“ aufgebaut wurde. Wenn die klassische Kriegsopferfürsorge auch immer mehr abnimmt, so gebe es dennoch bayernweit rund 42 000 Berechtigte mit Kriegsopferrenten, die jährlich immer noch rund 250 Millionen Euro ausmachen. Neu dazugekommen zum breiten Aufgabenspektrum der Behörde ist die Entschädigung für Opfer von Gewaltverbrechen. „Wer zum Opfer wurde, weil es der Staat nicht verhindern konnte, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zahlungen vom Staat“, so Kollmer. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn der Täter zwar ermittelt wurde, aber aufgrund einer Haftstrafe oder fehlender finanzieller Mittel nicht in Regress genommen werden kann.
Einen großen Teil der Arbeit im ZBFS macht der Bereich Schwerbehindertenrecht aus. Hier geht es um Feststellungen der Schwerbehinderung genauso wie um die Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. „Als schwerbehindert gilt jede Person, bei der ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde“, sagt Kollmer. Das seien immerhin neun Prozent der bayerischen Bevölkerung, also rund 1,1 Millionen Menschen. Dieser Personenkreis habe zum Beispiel Anspruch auf höhere Steuerfreibeträge, auf verbesserten Kündigungsschutz auf Sonderurlaub und unter bestimmten Voraussetzungen auf einen früheren, gegebenenfalls abschlagsfreien Renteneintritt.
Das Zentrum beschäftigt bayernweit über 1900 Mitarbeiter auf rund 1600 Planstellen. Eine große Rolle spielt die Ausbildung mit derzeit bayernweit 90 Azubis zum Verwaltungsfachwirt für den gehobenen Dienst.
(Stephan Herbert Fuchs)

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