Kommunales

Mehr als ein Viertel aller untersuchten Grundwassermessstellen überschreiten laut einem aktuellen Bericht den Grenzwert von 50 mg/l. (Foto: dpa)

04.01.2017

Stadtwerkeverband unzufrieden mit Maßnahmen zur Nitratreduktion

Kommunale Wasserversorger kritisieren immer intensivere Landwirtschaft und aus ihrer Sicht nicht ausreichende Maßnahmen von Bund und Ländern

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), zum dem bundesweit auch viele Wasserversorger gehören, ist nicht zufrieden mit den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers. Es sei nicht gelungen, die unvermindert hohe Belastung durch zu viel Dünger zu reduzieren. "Intensive Landwirtschaft und Massentierhaltung bedrohen damit zunehmend die Ressourcen für die Trinkwasserversorger", so VKU-Chefin Katherina Reiche. Dies zeige auch der aktuell vorgelegte Nitratbericht 2016, den die Bundesregierung an die EU-Kommission übermittelt hat. Denn auch im neusten Erhebungszeitraum von 2012 bis 2014 überschreiten laut dem Bericht die Nitratgehalte an 28 Prozent aller untersuchten Grundwassermessstellen des neuen deutschen Nitratmessnetzes den Grenzwert von 50 mg/l. Zudem weisen gut 27 Prozent der Messstellen zunehmende Nitratgehalte auf. Bei gut 40 Prozent sind die Nitratkonzentrationen im Vergleich zwischen den Beobachtungszeiträumen 2008-2011 und 2012-2014 gleichbleibend geblieben. Steigende Nitratbelastungen trieben zudem die Kosten der Wasserversorger, da die Versorgung technisch aufwendiger wird. Reiche weiter: „Die Bestimmungen im Düngerecht müssen so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden.“

Mehr Transparenz in der Landwirtschaft gefordert

Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft sollen die Bundesländer mit der neuen Düngeverordnung nicht nur die Gebiete ausweisen müssen, die mit Nitrat belastet sind, sondern in diesen auch die erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion der Nitratüberschüsse umsetzen. Beispielsweise sollten ausreichend Lagerkapazitäten für den anfallenden Wirtschaftsdünger geschaffen werden oder ein qualifizierter Flächennachweis geführt werden. Bei den Regelungen gilt es im Blick zu halten, dass die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen weiterhin ermöglicht wird, zumal Komposte aus Bioabfällen kaum relevante Nitrateinträge verursachen. Reiche fordert, dass "die übermäßigen Einträge von Nitrat in unsere Gewässer müssen endlich konsequent reduziert werden". Dafür brauche man "mehr Transparenz in der Landwirtschaft. Nur durch wirklich vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung ist es den zuständigen Behörden möglich, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren.“ Steigende Nitratbelastungen trieben zudem die Kosten der Wasserversorger, da die Versorgung technisch aufwendiger wird. Reiche weiter: „Die Bestimmungen im Düngerecht müssen so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden.“ (BSZ)

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