Kommunales

Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des bayerischen Städtetags. (Foto: dpa/Matthias Balk)

14.11.2019

Städte bleiben hart beim Thema Flächenverbrauch

Kommunaler Spitzenverband lehnt eine Richtgröße weiter ab

Die FlächenSparOffensive der Staatsregierung setzt auf eine freiwillige Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für die Inanspruchnahme neuer Flächen im Landesplanungsgesetz. Die Richtgröße soll von einem Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Flächenverbrauchs flankiert werden. Gleichzeitig fordern die Bündnispartner des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen“ eine verbindliche Senkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag.

Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, meint dazu: „Die Diskussion über Obergrenzen ist nicht zielführend. Obergrenzen lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz. Sie geben keine Antwort, wie die vielschichtigen Bedarfe der Bevölkerung, der Natur und der Pflanzenwelt in ein ausgewogenes Verhältnis kommen. Die Nachfrage nach Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätzen und Erholungsflächen ist in Bayern unverändert groß.“

Bevor Verbrauchsgrenzen gezogen werden, müssten qualitative Fragen der Flächennutzung und die für eine kompakte Siedlungsentwicklung nötigen baurechtlichen Instrumente entwickelt werden. An dieser Stelle ist bislang zu wenig passiert. Buckenhofer: „Der Bayerische Städtetag hat ein Bündel von Maßnahmen im Baurecht, im Steuerrecht und im Förderwesen zur Ermöglichung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung vorgeschlagen: Trotz jahrelanger Diskussion ist eine Ertüchtigung der Vorkaufsrechte der Gemeinden nicht erfolgt, um Lücken im Innenbereich zu schließen. Landesplanerisch wurden Instrumente für die Innenentwicklung, etwa das Anbindegebot, gelockert statt angewendet. Flankierende steuerliche Anreize, um Grundstücke in Ortszentren zu nutzen, werden nicht mit der notwendigen Konsequenz vorangetrieben. Eine Möglichkeit bietet sich aktuell im Freistaat mit der Einführung einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind. Bislang zeigt etwa der für Landesentwicklung zuständige Minister Hubert Aiwanger hierfür keine Initiative.“

Konsequenter Vorrang der Innenentwicklung

Der Städtetag ist für einen konsequenten Vorrang der Innenentwicklung. Nötig sind flächensparende Nutzungen in Landesplanung, Fachplanungen, kommunalen Planungen und im Förderwesen. Dafür müssen die notwendigen Instrumente geschaffen werden. Nach Ausschöpfung der Potentiale der Innenentwicklung müssen auch weitere bedarfsgerechte und flächensparende Planungen möglich sein. Der Städtetag setzt sich für eine flächensparende Siedlungsentwicklung ein, lehnt aber eine starre Obergrenze für Flächenverbrauch ab. Buckenhofer: „Eine Flächenzuweisung nach mathematischen Formeln wird weder den vielschichtigen Bedarfen der über 2000 Städte und Gemeinden noch den Bedürfnissen der Menschen gerecht. Sie verstößt gegen die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Planungshoheit.“

Bayern wächst, die Einwohnerzahl nimmt zu. Menschen suchen Wohnungen, Arbeitsplätze, Kindergarten- und Schulplätze für ihre Kinder. Die Wirtschaft wächst und muss sich innovativ weiterentwickeln, um für eine Rezession gerüstet zu sein; nötig sind Büroräume, Produktions- und Lagerstätten. All diese Einrichtungen brauchen Platz, in den Metropolen und in Städten und Zentren der ländlichen Räume. Gemeinden in ländlichen Regionen brauchen Möglichkeiten, sich im Einzelfall auch nach außen zu entwickeln. Buckenhofer: „Kehrseite der erfolgreichen Wachstumsgeschichte Bayerns ist ein hoher Flächenverbrauch und eine Nutzungskonkurrenz um Flächen zu Lasten von Natur und Landschaftsbild. Wohnen – Bauen – Flächen sparen: Diese drei Ziele müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden.“

Viele der Mitglieder des Bayerischen Städtetags erfüllen seit langer Zeit das Ziel, sparsam mit Flächen umzugehen. Die Diskussion über eine Obergrenze für Flächenverbrauch verengt ihren Fokus auf Städte und Gemeinden und erweckt dabei den Anschein fehlerhafter Siedlungsentwicklung. Buckenhofer: „Der oft vermittelte Eindruck eines unbedachten Flächenverbrauchs wird den kommunalen Anstrengungen nicht gerecht. Viele Städte und Gemeinden nehmen das im Baugesetzbuch verankerte Ziel des Vorrangs der Innenentwicklung und des sparsamen Umgangs mit Fläche sehr ernst. Die Bundes- und Landespolitik hat die längst überfällige Diskussion über eine Ertüchtigung der planerischen und steuerlichen Instrumente nur halbherzig geführt.“ (BSZ)

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