Kommunales

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Doch die Verhandlungen verlaufen zäh. (Foto: dpa)

02.04.2019

Städtetag warnt vor Flickenteppich bei Grundsteuer

Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet? Um diese Frage liefern sich Bund und Länder ein Tauziehen. Bayern hat seine eigene Vision für die anstehende Reform

Im Tauziehen um die Reform der Grundsteuer hat der Deutsche Städtetag vor unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern gewarnt. «Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung», sagte der Vizepräsident des Verbands, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), am Dienstag in Bayreuth. Damit werde «sichergestellt, dass die Bundesländer nicht in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten», sagte Maly. Alleingänge seien kontraproduktiv.

Die Grundsteuer ist mit 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Doch die Verhandlungen verlaufen zäh.

Bayern hatte zuletzt grundsätzliche Bedenken gegen das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und den meisten Ländern favorisierte Modell zur Reform der Grundsteuer deutlich gemacht.

Scholz war nach einem Treffen mit Länderkollegen im März beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Basis eines wertorientierten Modells auszuarbeiten. Der Freistaat fordert ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

CSU-Finanzminister Füracker: Grundsteuer ist Ländersache

«Aus unserer Sicht gehört die Grundsteuer in die Gesetzgebungskompetenz der Länder», teilte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) mit. «Wenn der Bund an seinem Gesetzentwurf
festhält, sollten die Länder zumindest die Möglichkeit erhalten, diese nach eigenen Vorstellungen zu regeln», forderte er.

Der Städtetag dringt darauf, dass die Reform zügig vorangetrieben wird. Mit der Grundsteuer würden unter anderem Schulen, Kitas und Schwimmbäder teilweise finanziert, betonte Maly. Der Städtetag befürwortet zudem wie Scholz und die meisten Länder ein Modell, bei dem der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie in die Besteuerung mit einfließt. (dpa)

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