Kommunales

Nicht selten müssen sich Kinder bei einer Trennung der Eltern entweder für Papa oder für Mama entscheiden. Die Initiatoren der Studie beklagen deshalb "teilweise desaströse Zustände" im deutschen Familienrecht. (Foto: dpa/Arno Burgi)

26.11.2020

"Teilweise desaströse Zustände"

Elternvertreter erheben schwere Vorwürfe gegen kommunale Jugendämter

„Der Kampf dauerte jahrelang und das Kind ist mittlerweile volljährig, nicht gesellschaftsfähig und ohne soziale Kompetenz. Für mich Kindesentzug!“ Viele hundert Nachrichten wie diese bekamen die Initiatoren eines Zustandsberichtes zur Lage im Familienrecht in Deutschland, an dem sich fast 1200 Eltern, Großeltern und Angehörige aktiv beteiligt haben. „Die Ergebnisse allein dieses Berichts betreffen rund 2000 Kinder und zeigen in bedrückender Deutlichkeit, welch menschliches Leid durch das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland und durch die beteiligten Institutionen und Fachkräfte verursacht wird“, so Ulf Hofes als Vorstand des Verbands für Getrennterziehen „Papa Mama Auch“. Hochgerechnet betreffe es je nach Studie jedes Jahr rund 25 000 bis 40 000 Kinder.

Neben den betroffenen Eltern wurden namhafte Experten und ehemals entfremdete, heute erwachsene Kinder befragt. Es ging um die Erfahrungen mit Familienberatungsstellen, Jugendämtern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Familiengerichten sowie die Wünsche der Betroffenen an die Politik. Darüber hinaus fragten die Initiatoren nach gesundheitlichen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen, zeigen Fallbeispiele auf und haben namhafte und erfahrene Experten um Ihre Kommentare und Einschätzungen gebeten.

Bei Kontaktabbruch verlieren Kinder fast immer auch die Großeltern

„Bei fast einem Drittel der Kontaktabbrüche geht den Kindern der Kontakt zu den Müttern verloren und in 80 Prozent verlieren die Kinder auch Oma und Opa“, gibt Hofes Einblick in Details des Berichtes. Es sei also längst kein Väterproblem mehr, sondern ein enormes soziales Problem, wo Institutionen, Politik und Gesetzgebung nach wie vor zu Lasten von Kindern und Familien nach Trennung und Scheidung versagen, mit oft dramatischen Folgen für alle Beteiligten.

„Die Kinder verlieren mit dem Elternteil, den Großeltern, Geschwistern und Verwandten oft wichtige Bezugs-, Vertrauens- und Schutzpersonen“, schildert die Erziehungswissenschaftlerin Charlotte Michel-Biegel und ergänzt: „Auch Elternteile und Verwandte leiden unter dem Kontaktabbruch. Sie fühlen sich oft ohnmächtig und hilflos, führen einen jahrelangen Kampf um die Kinder.“ Schlechte Verfassung (76%), schlechte Arbeitsproduktivität (34%), Jobverlust (16%), ärztliche Behandlungen oder Therapien (46%) infolge Traumatisierungen oder Depressionen sind laut Bericht nicht selten die Folgen. In schlimmen Fällen könne es bis zu Suizidgedanken (34%) oder auch Suizidversuchen (4%) gehen.

Bemerkenswert ist, dass 60 Prozent der Eltern beim Jugendamt die Urheberschaft der Entfremdungsaktivitäten sehen, fast jeder zweite Elternteil bei den Familiengerichten (48 Prozent). Familiengerichte würden Verfahren gesetzeswidrig bis zu einem halben Jahr und länger verschleppen. Dabei haben die Jugendämter laut Bericht oft falsche Eindrücke an das Gericht geschildert und Kontaktabbrüche durch sein Berichtswesen begünstigt. Dass die Jugendämter bemüht und hilfreich waren, bestätigen lediglich vier Prozent.

Auf den gleichen Wert kommen „gute Erfahrungen“ der Betroffenen mit dem Rechtsstaat im Familienrecht. „Mit der Umfrage bewerten wir nicht die Arbeit der Jugendämter, Familiengerichte oder Beratungsstellen. Aufgrund unserer Erfahrungen, unserer Tätigkeit und der Ergebnisse des Berichtes kommentieren wir sie. Aus den Antworten und Beiträgen können die Fachstellen und vor allem auch die Politik selber erkennen, wo die größten Herausforderungen liegen. Vieles deckt sich dabei sicher mit eigenen Erfahrungen der Fachstellen“, betont Erziehungswissenschaftlerin Michel-Biegel und weiter: „Uns geht es darum, mit unserem Bild einen Beitrag zu leisten für Innovationen, Verständnis und Veränderungen.“ Die Politik sieht sie dabei in der dringenden Pflicht, endlich zeitgemäß den Rahmen anzupassen.

Kinder leiden oft ein Leben lang unter den Folgen

Befragt wurden auch ehemals entfremdete Kinder, die heute als Erwachsene noch immer unter den Folgen leiden. „Mein Vater starb, bevor ich den Wunsch entwickelte, ihn kennenzulernen. Ich weiß so gut wie nichts über meinen Vater. Ich kann meine Mutter auch nicht darauf ansprechen, da ich dann Angstzustände entwickle, wenn ich anders über ihn rede, als ihn zu beschimpfen. Positiv über ihn reden ist gegenüber meiner Mutter unmöglich - davor habe ich massiv Angst“ schildert ein Betroffener und spricht über Mobbing und Drogenmissbrauch in der Jugend, andere ehemals entfremdete Kinder sprechen von Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, wenig Freunden und Ängsten vor fester Bindung. „Irgendetwas bleibt bei fast allen Kindern lebenslang hängen“, weiß die Erziehungswissenschaftlerin Michel-Biegel aus ihrer jahrzehntelangen Erfahrung.

„Acht Jahre hatten die Große Koalition und allem voran die SPD-Ministerien für Justiz und für Familie reichlich Zeit, um dringend notwendige Reformen im Familienrecht auf den Weg zu bringen. Zuletzt war es im Koalitionsvertrag fixiert. Es gab Arbeitsgruppen der Ministerien, runde Tische mit Lobbygruppen und Verbänden, Studien sowie Anhörungen in diversen Ausschüssen. Es gab reichlich Anfragen der Opposition und jede Menge Berichte und Beiträge in TV und Presse.  Unser Eindruck ist: Die SPD-geführten Ministerien haben sich einer nachhaltigen Reform verweigert. Das muss im anstehenden Wahlkampf dauerhaft thematisiert werden“, fasst Ulf Hofes die Konsequenzen aus dem Zustandsbericht zusammen und fordert, das dringende Bedürfnis der Kinder auf beide Eltern samt Großeltern und Verwandten endlich ganz oben auf die politische Agenda zu nehmen.

Die Situation im Familienrecht in Deutschland, die Fehlleistungen von Beteiligten, wie sie im beigefügten Zustandsbericht umfangreich dargestellt sind, müsste zukünftig ausgeschlossen sein. Dem kämen laut Hofes die derzeit vorliegenden Referentenentwürfe des Justizministeriums nicht einmal ansatzweise nach, sondern würden zusätzliches Chaos und weiteren Streit verursachen. (BSZ)

Kommentare (18)

  1. Mamamia am 17.11.2022
    Kann dem durch meine Erfahrung nur zustimmen:
    Nach der Trennung 2016 direktes Entziehen der Tochter durch Vater.

    Tochter wurde depressiv, unbeschulbar!
    Nach EINEM Jahr über Gericht entschieden, Tochter herauszunehmen.

    2,5 Jahre Wohngruppe, psychologisches Gutachten sagte vorher, dass Tochter rückfällig würde bei Rückführung.

    Dennoch beantragte der Vater alleiniges Sorgerecht, spielte erneut Mutter und Umfeld aus!
    Alle Sorge, viele Briefe von mir an das Jugendamt, die sich auf ihr eigenes Gutachten bezogen, mit dem, wie meine Tochter gepuscht wurde, wurde vom Jugendamt ignoriert, trotz eigenes Gutachtens. Man zog sich zurück und wartete ab.
    Obwohl ich den disaströsen Zustand vorhersagte und wahrnahm, erhielt der Vater aufgrund der elterlichen Unentschiedenheit das alleinige Sorgerecht.

    Sofort nach der Rückführung brach der Kontakt ab. Installierte Familienhilfen wurden gecanzelt.
    Schule und Ärzte gaben disaströsen Zustandsbericht.

    Ging in die Berufung ans OLG.
    Jugendamt war erbost über meine Beschwerde zur Untätigkeit.

    Nach ZWEI Jahren war die Verhandlung mit psychartriereifer Tochter, zwei Jahre ohne Schule.
    Dennoch wurde das Sorgerecht beim Vater gelassen, weil jetzt nicht er, sondern weil "das Gericht" die Belastung sei.
    Hoch und heilig versprach der Vater, die Tochter psycholigischer Hilfe nach der Verhandlung angedeihen zu lassen.

    Kurz nach der Verhandlung äusserte der Vater sich triumphierend, der Tochter ginge es gut...."Sommerferien"...Abbruch der psychologischen Anbindung....
    Jetzt vier Monate später, Tochter schulabstinent, mit Druck vom Schulamt vorstellig beim neuen Psychologen.

    Das Spiel wird so lange gehen, bis die Tochter 18 ist! Dann ist es vorbei! Und das Leben meiner Tochter ebenso!

    Unfassbar, wie sich das Jugendamt aus der Affäre zieht. Alle schauen zu, wie meine Tochter, in der Wg, guten Umgang zu mir, direkt danach keinen mehr wollte.

    Ihr Reden zeugt von Entfremdung!
    Doch Kindeswille ist Kindeswohl! Wie paradox!
    Ich, die Mutter, in meiner Sorge, wurde entsorgt mit Billigung aller!
  2. ayd1n am 16.01.2021
    Ich bin aktuell als Kindesvater mitten im Geschehen. Vor vier Monaten wurde meine einjährige Tochter von der Organisation des Familienclans der Kindesmutter entzogen, damit ich hinteher gezwungen werden kann, eine Geldsumme in Höhe von 50.000€ an die Kindesmutter zu zahlen, wenn ich mein Kind wieder sehen möchte.

    Als ich mich noch am gleichen Tag an die Polizei gewandt, die Kindesentziehung angezeigt, beim Gericht Gewaltschutz beantragt und die Ämter gebeten habe das Kind in Obhut zu nehmen, hieß es: "Das Jugendamt (Frankfurt a. Main) sieht aktuell keine Kindeswohlgefährdung" und stellte nach nur einem Gespräch mit der Kindesmutter fest: Hilfebedarf liegt bei der Kindesmutter und der Vater soll in Zukunft keinen Kontakt, weder zur Kindesmutter noch zum Kind haben!

    Erst nach zwei Monaten durfte ich wieder meine Tochter sehen und umarmen... 60 Minuten in der Woche.... unter Begeleitung... Ich bin bereits am Anfgang psychisch am Ende.
  3. Thomas H. am 13.01.2021
    Dem Bericht kann Vater wie Mutter oder Großeltern sicherlich nur zustimmen. Heute war ein Bericht auf WDR 5 über die Ausbildung von Juristen und das 30% aller Studierenden beim ersten Staatsexamen durchfallen. Das die Prüfungen sehr hart sind und kein anders Studium so hart wäre. Das würden die Professoren schon an der Uni vermitteln. Wer es schafft ist etwas besonderes und die besonderen magischen maximal Punkte hat noch nie einer geschafft. Solche "Ellenbogenmeschen" sitzen im Gericht und sollen Recht! sprechen wo und wie Kinder zum Teil die nächsten wichtigsten, teilweise 15 Jahre, ihres Lebens verbringen sollen. Menschen die sich selbst abspalten müssen. So wie im Bericht zu hören war Bücher vor den Kommilitonen verstecken oder Seiten aus Fachartikeln raus reißen. Die getrimmt werden die Besten zu sein anstelle sich zu helfen. Ein System was m.E. die "Nase oben Trägt" soll Menschen Helfen die echt in Not sind. Was unterstützt wird von einem Helfersystem was vielfach selbst seinen Themen nicht klar hat und nur aus Lobbygründenn entscheidet (s.i. Franz Ruppert). Unser Grundgesetz ist ein Exportschlager. Einfach und klar. Dort heißt es im Artikel 6 Abs. 2. und 3. ganz klar, das BEIDE ELTERN für die Erziehung verantwortlich sind! Da steht nicht, das die Mutter nach der Trennung das Kind betreut und der Vater zahlt. Das haben sich findige Juristen und Lobbyisten ausgedacht und m.E. damit unser Grundgesetzt umgangen.
  4. Thomas H. am 13.01.2021
    Dem Bericht kann Vater wie Mutter oder Großeltern sicherlich nur zustimmen. Heute war ein Bericht auf WDR 5 über die Ausbildung von Juristen und das 30% aller Studierenden beim ersten Staatsexamen durchfallen. Das die Prüfungen sehr hart sind und kein anders Studium so hart wäre. Das würden die Professoren schon an der Uni vermitteln. Wer es schafft ist etwas besonderes und die besonderen magischen maximal Punkte hat noch nie einer geschafft. Solche "Ellenbogenmeschen" sitzen im Gericht und sollen Recht! sprechen wo und wie Kinder zum Teil die nächsten wichtigsten, teilweise 15 Jahre, ihres Lebens verbringen sollen. Menschen die sich selbst abspalten müssen. So wie im Bericht zu hören war Bücher vor den Kommilitonen verstecken oder Seiten aus Fachartikeln raus reißen. Die getrimmt werden die Besten zu sein anstelle sich zu helfen. Ein System was m.E. die "Nase oben Trägt" soll Menschen Helfen die echt in Not sind. Was unterstützt wird von einem Helfersystem was vielfach selbst seinen Themen nicht klar hat und nur aus Lobbygründenn entscheidet (s.i. Franz Ruppert). Unser Grundgesetz ist ein Exportschlager. Einfach und klar. Dort heißt es im Artikel 6 Abs. 2. und 3. ganz klar, das BEIDE ELTERN für die Erziehung verantwortlich sind! Da steht nicht, das die Mutter nach der Trennung das Kind betreut und der Vater zahlt. Das haben sich findige Juristen und Lobbyisten ausgedacht und m.E. damit unser Grundgesetzt umgangen.
  5. #whitelilyrev zeigt den tägl. dt. Alptraum an FamGen am 12.01.2021
    #whitelilyrev
    ....zeigt einen Bruchteil des rechtstaatlichen Versagens und einer Kindeswohlgefährdung, die von den Verfahrensbeteiligten ausgeht! Die meisten trauen sich nicht an die Öffentlichkeit wegen der ständigen Androhung des Sorgerechtsentzuges. Ich möchte auffordern, sich davon frei zu machen, da nur deutlich sichtbare Masse etwas ändern kann! Institutionelle Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren ist leider fast schon die Regel in Deutschland. Leider unbemerkt von der Öffentlichkeit, darum kommen die Verantwortlichen teils über Jahrzehnte damit durch. Dabei werden sich die negativen Auswirkungen auf die Kinder irgendwann auf die Gesellschaft zurück spiegeln. Aber unabhängig davon sollte das Kindeswohlinteresse, der Schutz vor häuslicher Gewalt durch Elternteile und sexuellen Mißbrauch (oft mittels PAS, das in der Regel Mütter trifft oder MÜnchausen by Proxy), die eigentlich zur Kindeswohlgefährdung zählen, aber von JA, FamG, Verfahrensbeistände und Co. nur zu gerne übersehen werden, öffentliches Interesse erregen. Zwangsumgänge mit Gewalttätern, dafür mit Umgangsbegleitung, machen diese Kinder nachhaltig kaputt. Zwangswechselmodelle sind auch nicht zielführend. Ich würde als Frau in Deutschland keine Kinder mehr bekommen, der Schaden den Kind und man selber in FamG-Verfahren nimmt, körperlich, seelisch und finanziell, wenn man eben an den falschen Partner gerät (in unserem Fall gewalttätig und ohne Interesse am Kind bis zur Trennung). Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt aber die Politik ändert nichts, verschlimmert es noch. Kinder müssen schon im Kindergartenalter zum Kinderpsychologen, damit sie die Umgänge schaffen, weil sie zum gewalttätigen Elternteil zum Zwangsumgang müssen. Kindesanhörungen finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt, man hat kaum Möglichkeiten gegen befangene Verfahrensbeteiligte vorzugehen. DAB sind form-, frist- und folgenlos. Ewig schwebt über einem das Schwert des Sorgerechts- und Kindesentzuges, wenn man nicht das macht was die Institutionen vorgeben. Gewalt und sexueller Mißbrauch darf nicht laut gesagt, sondern muß geleugnet werden. Sich wehrende Kinder müssen von den Müttern zum Umgang gezwungen werden, abgestillte werden unter Zwang, weil Gerichte immer häufiger das Zwangswechselmodell im Säuglingsalter schon anordnen. Zustände, wie man sie in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht für möglich gehalten hätte. Darum aufgepaßt, wer in diesem Land Kinder in die Welt setzen möchte! P.S. Warum mag die Mutter im Bericht nicht positiv über den verstorbenen Kindesvater sprechen. Das riecht stark nach Trauma durch Gewalt. Warum werden die Gründe dafür nicht genannt?
  6. Simon S. am 14.12.2020
    Auch im sehr traurigen Fall meiner Tochter, die inzwischen 10 Jahre alt ist, haben die "Professionen" des Familienrechts (Jugendamt, "Familien"-Gericht, "Familien"-Anwältinnen, "Sozial"-Pädagoginnen, "Kinder"-Psychologinnen, etc.) nicht nur total versagt, sondern das extreme Trennungstrauma meines Kindes überhaupt erst erzeugt, sodass es vor nun 3 1/2 Jahren ihren Vater und die väterliche Familie samt Schulfreundinnen, Spielkameradinnen, usw. radikal und abrupt verloren hat. Der mittlerweile gefühlte 10m hohe Aktenturm zu dieser UmgangsSACHE (Originalausdruck ... spricht Bände ...) beschreibt in deutlichster Klarheit wie mein Kind in den ersten Wochen nach der Trennung gegenüber dem Jugendamt noch AUSDRÜCKLICH wünschte, Umgang mit seinem Vater und der väterlichen Familie zu haben, und dann von den "Professionen" innerhalb von 2 Monaten systematisch dazu gebracht wurde, ihren Papa samt dessen Familie mit nahezu hysterischer Vehemenz abzulehnen. Die Kindesmutter spielte dabei kaum eine Rolle. In ihrem narzisstischen Rachemodus sprang sie nur allzu gern über den hingehaltenen Eskalationsstock der professionellen Agenten des Entfremdungswahns.

    Obwohl die Kindesmutter schon in einer eigenen Wohnung wohnte, rieten die besagten "Professionen" ihr schon im Vorfeld dazu, in ein "Frauenhaus" (überprüfbarer Werbe-Slogan: "Wir sind bewusst parteiisch!") zu gehen, wo meine Tochter dann 2 Jahre (!!) verbringen musste. Auf eindeutige Initiative der meiner Frau vom Frauenhaus "empfohlenen" Anwältin wurde dann fachlich "geschickt", aber um so PROZESSBETRÜGERISCHER väterlicher sexueller Kindesmissbrauch in den juristischen Raum gestellt. Trotz eines 18500€ (!!) teuren, vom "Familien"-Gericht angeordneten Gutachtens, welches eindeutig die Unhaltbarkeit der Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs feststellte und statt dessen bei meiner Tochter das doch allen klar einsehbare Verlusttrauma samt Muttersymbiose und induzierter Vaterentfremdung diagnostizierte, wurde von Verfahrensbeiständin und Familienrichterin die massive Entfremdung des Kindes von seinem Vater stur weiter betrieben. Letztlich lautete der Beschluss des "Familien"-Gerichts nach 2 (!!) Jahren Verfahren: Umgangsausschluss für den Vater. Ein Umgang mit dem Vater oder auch nur dessen Anbahnung würde das Kind nur weiter "verunsichern", da ja das Kind offensichtlich nicht zu seinem Vater wolle.

    Erst nach 3 1/2 Jahren systematischer und professionell vorangetriebener Kindesentfremdung erkannte nun das Oberlandesgericht, "hier sei ein Kind in größter Not" (Originalzitat OLG), weil es in krankmachender Weise von seiner Mutter gezwungen werde, seinen Vater innerpsychisch und faktisch abzuspalten. Allerdings hat das OLG mir als Vater schon angedeutet, dass es das Kind wohl in dieser Situation belassen müsse, da man meine Tochter nicht zwingen könne, mit seinem Vater Umgang zu haben und die Mutter sich (auf Anraten der Frauenhausanwältin) trotz scharfer Ermahnungen des OLG, sich weigere mit dem Vater in Elterngespräche zu gehen, um den Konflikt zu entschärfen. Wichtige Randerscheinung: mit keinem Wort erwähnt das OLG die furchtbare Rolle der "Professionen", die die furchtbare Situation meines Kind zu verantworten haben.

    Bei diesem Sachverhalt quasi staatlich organisierter vieltausendfacher Kindesentfremdung, d.h. Kindeswohlschädigung (wie hier, in den anderen "Kommentaren" und im Zusatndsbericht des Artikels beschrieben): wie kann dann die deutsche Bundeskanzlerin in Länder wie China reisen und diese mit demonstrativ erhobenem Zeigefinger ermahnen, die "Menschenrechte" "endlich" einzuhalten?
  7. Stefan am 12.12.2020
    Mit dieser Thematik bin ich mittlerweile 6 jahre konfrontiert. Da es ein laufendes Verfahren ist, möchte ich nicht ins Detail gehen. Dem Text kann ich voll zustimmen, er spiegelt mein Fühlen und Denken wieder. Das größte Leid ist beim Kind, so sehe ich es und hab entsprechend mich darauf eingestellt. D.h., auch auf Kompromisse habe ich deeskalierend reagiert, doch die Erfolge blieben aus auf Grund dessen, wie im Text beschrieben. Mein Credo ist und bleibt, ruhig bleiben trotz der Schwere der Situation ~ die Hoffnung stirbt zuletzt.
  8. Günter Mühlbauer am 12.12.2020
    ....das Jugendamt gehört einer übergeordneten unabhängigen Fachaufsicht unterstellt, denn dann würden sich mach ein "Sachbearbeiter" seine Arbeitsweise (noch) besser überlegen, und (anders) handel.
  9. Buffy am 11.12.2020
    Meine kids wurden weg genommen bei flege eltern geschlagen selich kaputt gemacht sexuell es war schräglich meine grossen sind nun zu hause weil sie über 18 sind man merkt wie sie gelitten haben mein kleinerer ist jetzt 10 ist mir im mutterkind heim entrissen wurden er hatt so geweinnt da war er 2 .meine kleine ist got sei dank bei mir aber immer noch hat das Jugendamt seine Hand bei uns drin und die Angst was falsch zu machen und das die kleine auch weg kommt bleibt ,dabei haben sie es alle gut bei mir .
  10. Ralf am 11.12.2020
    Trifft den Nagel auf den Kopf...! Ergänzen möchte ich, das sämtliche beteiligten, die nicht zur Familie gehören, wie Jugendämter, Verfahrensbeistände, Anwälte und Richter diesen Sumpf beflügeln und sich bereichern. Die unsäglichen korrupten Politiker, wie Lambrecht, Giffey und Barley tun ein übriges, siehe das ignorieren der Resolution 2079
  11. Keller am 10.12.2020
    Jugendämter verursachen soviel Leid an Kibdern und Eltern , es werden Kinder aus Familien gerissen wegen oft kleiner Gründe und kommen in Kinderheimen oder Pflegeeltern und das passiert alle Jahre zu tausenden Familien die sie die Kinder holen diese Jugendämter. Ich habe in lnternet so viele betroffene kontaktiert ich kenne sogar welche die ich auf Demos getroffen habe was sie berichten es ist Grauenhaft und wie die Kinder und Eltern leiden , fast kein Kind kommt mehr zurück zu den leiblichen Eltern weil der Profit wichtiger ist den man mit den Kindern machen kann wie Kinderheime , Pflegeeltern, Gutachtern, Rechtsanwälte, Familiengerichte usw alle verdienen nur mit den Kindern und machen sich nur die Taschen voll es ist doch nur mehr ein Millardengeschäft geworden mit den Kindern es geht doch schon lange nicht mehr um das Kinderwohl der Kinder oder um Erziehungsfahigkeit das sind doch nur Gr0nde um Kinder aus der Familie zu reißen, was Jugendämter machen ist für mich ein Kinderhandel und Kinderklau sonst nichts , ich kenne viele Jugendamtsopfer die Psychisch fertiggemacht werden von Jugendamt die Eltern werden Erpresst und Mundtot gemacht usw manche Eltern sind so Verzweifelt weil sie ihre Kinder nicht mehr zurück bekommen das sie sich dss Leben nehmen oder ander Eltern werden Gesundheitlich so krank das auch einige sterben , aber das ist den Jugendamt alles egal . Meistens müssen die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien bleiben bis das sie Erwachsen sind .
  12. Niel Püsch am 05.12.2020
    Ach ja, Schadenersatzforderungen aus vorsätzlich rechtswidrigen Freiheitsentziehungen verjähren m.W. nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Die Vorsätzlichkeit nachzuweisen, dürfte oft ein härterer Knackpunkt sein. Ferner ist zu beachten, daß der Beginn der Verjährungsfrist als solcher anders geregelt ist, als bei den "normalen" Rechtsvorgängen (dort meistens mit dem der Rechtsverletzung folgenden Jahr beginnend). M.a.W.: recht kniffelig. Anwälte müssen nicht unbedingt aus der Region kommen, in der das Gericht liegt. Manche neigen da zur Zurückhaltung in der Sache selbst; vulgo: zu Servilität. Auf daß ihnen das Gericht z.B. auch weiterhin "ihre" Termine nicht etwa in unpassender Stückelung verabreiche.
    Ein "schönes" Urteil zu Schadenersatz gegen ein Jugendamt: OLG Dresden, AZ: 1 U 1306/10 v. 30.04.2013. Hier stieß den Richtern mglw besonders auf, daß sich das JA trotz liederlicher "Begründung" seinerseits zu einem Deportationswunsch auf das Familiengericht als verantwortlicher, da die Rechtsentscheidung als solche absondernden Stelle, berufen wollte. Es, das JA, könne daher seine Hände in Unschuld waschen.
  13. Niel Püsch am 05.12.2020
    Jahrzehnte lang gaben sich Jugendämter und oft willfahrende Familiengerichte, als wäre ihnen der § 1666 BGB nicht so recht bekannt. Weder dem Wortlaut, noch dem Sinn nach. Praktisch ausschließlich die jeweils vorgebrachten "Argumente" und Sichtweisen von Jugendämtern wurden herangezogen. Diese wirkten häufig als "freigeistig" und/oder "innovativ" auf Betroffene. Bundesweit bekannte Fälle: z.B. Fam.Haase,Fam. Kutzner, Jeanette Lewerenz. Etwa Mitte der 2010er Jahre platzte dem Bundesverfassungsgericht offenbar der Kragen. 2014 verkündete es eine Serie von Entscheidungen, die sich gegen die leichtfertigen Freiheitsentzüge und Deportationen von Kindern richtete. Damit wurde der § 1666 BGB gegen allzu leichtfertige Anwendung und Liederlichkeit bei "Begründungen" abgegrenzt.
    D.h., es mußte nunmehr grundsätzlich eine akut drohende Gefahr für das Kind bestehen und nachgewiesen werden, um Erziehungsrechte tangieren zu können. ( BvR 160/14 v. 24.03.2014; BvR 1178/14 v. 19.11.2014; BvR 2882 v. 22.05.2014; BvR 3121 v. 07.04.2014; BvR 160/14 v. 24.03.2014).
    Diese Rechtsprechung wird offenbar von zumindest vielen OLGn respektiert.( zu Zeiten Mollath´s war so etwas nicht ohne Weiteres augenfällig. Bis die Bundesanwaltschaft Interesse signalisierte.)
    Ob Jugendämter und Familiengerichte die Rechtsansichten des BVerfG immer mit überbordender Begeisterung verinnerlichen, darauf würde ich nicht übermäßig hoch wetten. Zumindest in Fällen, in denen man Bekannte oder Freunde im Ausland hat, würde ich es nicht übertrieben finden, eine vorsorgliche Republikflucht abzuwägen, solange das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht "kassiert" wurde. Sobald einem das Jugendamt "komisch" kommt, und sei es "nur" im Tonfall. Denn der Schock einer üblicherweise hochbrutal vorgenommenen Kindesbeschlagnahme durch Jugendamt und Polizei läßt sich nicht mehr rückgängig machen. Allein dieser Vorgang dürfte mglw zu nicht reparablen Schäden bei der Entwicklung eines gesunden Grundvertrauens führen. Lebenslänglich.
  14. Unterhaltsmelkvieh am 04.12.2020
    Auch ich habe immer wieder solche Erfahrungen mit dem Jugendamt und dem sog. Familiengericht gemacht. Im Jahre 2009 habe ich erstmals versucht zu erreichen, dass ich meine Kinder in der Form der Partitätischen Doppelresidenz hälftig betreuen darf. Das Jugendamt hat von Anfang an die Mutter darin unterstützt, dies zu verhindern (meine Verfahren um die Paritätische Doppelresidenz sind auf den Seiten 407, 408, 435, 452, 453, 469 und 474, sowie den Seiten 831 bis einschließlich 833 – OLG Nürnberg – in dem Buch Sünderhauf, H. 2013. Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis dokumentiert und kommentiert).

    2010 begann die Mutter, immer häufiger den in einem strafbewehrten Beschluss des OLG angeordneten Umgang zu vereiteln. Das Jugendamt unternahm dagegen absolut nichts. Derselbe Senat des OLG, der diesen Umgangstitel beschlossen hatte, wies alle meine Ordnungsgeldanträge gegen die Mutter zurück und legte mir die Verfahrenskosten auf.

    2013 stellte die Mutter erstmals einen Antrag nach § 1671 BGB auf das alleinige Sorgerecht. Auch hierbei bekam sie wieder die Unterstützung des Jugendamtes, welches selbst solche Behauptungen der Mutter in seiner Stellungnahme an das Gericht wiedergab, die das Jugendamt aufgrund der Aktenlage als unwahr erkennen musste, und überdies auch aktenkundiges kindeswohlgefährdendes Verhalten der Mutter wie wiederholte Aufsichtspflichtverletzungen und nachgewiesenes mehrjähriges Versäumen der Vorsorgeuntersuchungen gegenüber dem Gericht verschwieg (Nachbarn hatten dem Jugendamt gemeldet, dass die Kinder, damals im Kleinkindalter, häufig stundenlang alleine in der Wohnung waren, und gesagt bekommen, da könne das Jugendamt nichts machen, die Nachbarn sollten sich an die Polizei wenden. Die Polizei sagte den Nachbarn, sie sollten sich ans Jugendamt wenden).

    Dank eines der wenigen Richter, die ich bisher erlebt habe, bei denen ich den Eindruck gewinnen konnte, dass sie zumindest um die Wahrung der Elternrechte bemüht sind, und eines ebensolchen und ebenso seltenen Verfahrensbeistandes, scheiterte sie damals mit ihrem Antrag.

    Im Jahre 2018 stellte sie den Antrag auf das alleinige Sorgerecht erneut. Oben genannter Richter war inszwischen nicht mehr am zuständigen Amtsgericht tätig.

    Auch diesmal hatte die Mutter dabei wieder die volle Unterstützung des Jugendamtes. Auch diesmal wieder bediente das Jugendamt das Gericht wieder mit Halb- und Unwahrheiten. Eines meiner Kinder war zwischenzeitlich psychisch erkrankt. Die behandelnde Psychiaterin diagnostizierte u.a. Verlustängste und sprach die Empfehlung aus, die Eltern sollten sich in Mediation begeben, was ich seit über 10 Jahren der Mutter immer wieder angeboten, diese aber verweigert hatte.

    Die Vertreterin des Jugendamts sprach sich in der gerichtliche Sitzung im Verfahren um die elterliche Sorge, entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Psychiaterin, GEGEN eine Mediation zwischen den Eltern aus, und stellte ihrerseits Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter.

    Die Amtsrichterin gab dem Antrag statt, das Oberlandesgericht lehnte meine Beschwerde dagegen ab.

    Seither dürfen mir weder Lehrer noch Ärzte (ich verwende diese Begriffe genderneutral) etwas über meine Kinder erzählen. Meine Ämter als Elternbeirat und als Klassenelternsprecher verlor ich mit der Zustellung des gerichtlichen Beschlusses.

    Ich weiß jetzt, wie es den nicht linientreuen Eltern in der DDR gegangen sein muss, denen man die Kinder wegnahm und sie zur Adoption freigab. Auch diese Eltern erfuhren nichts mehr über ihrer Kinder. Zwei Unterschiede zur DDR: Erstens, man muss nicht einmal nicht linientreu sein, um seine Kinder zu verlieren, es reicht, der Vater zu sein, und zweitens, ich zahle auch weiterhin Monat für Monat ca. 900 € sog. Kindesbarunterhalt an die Mutter meiner Kinder.
  15. Sunny am 28.11.2020
    Was passiert eigentlich mit den Studien. Erst in dieser Woche wurde in den Nachrichten berichtet, dass eine über 300 Seiten umfassende Studie dem Ministerium übergeben wurde. Werden diese Studien nur in Auftrag gegeben, um einen Haken für "erledigt" zu machen? Oder werden diese Studien tatsächlich gelesen und ausgewertet? Wie werden die Betroffenen ausgesucht, vor Allem von wem? Warum dürfen Jugendamtsmitarbeiter vor Gericht lügen und brauchen dafür keine Konsequenzen zu fürchten? Wer wird geschützt bei den "Nicht-Öffentlichen Verhandlungen" der Familiengerichte, die offensichtlichen vorherigen Absprachen zwischen Jugendamt und Gerichtbarkeit oder wie immer behauptet "die Interessen der Kinder"? Warum werden Zeugen nicht bei Familiengerichten angehört, die FÜR ein heiles Familienleben sprechen bzw. warum will das Familiengericht keine Beweise sehen, die FÜR die Eltern sprechen, während man den Lügen der Jugendamtsmitarbeiter bedingungslos glaubt? Gibt es eine Familienzusammenführung, wenn ein "in Obhut genommenes Kind" volljährig wird? Beim Wegnehmen sind sie ja auch ziemlich schnell . Ob die volljährigen Kinder dann den Kontakt zu den Eltern weiterhin pflegen können sie selbst entscheiden. Aber wenn sie nicht wissen, wo oder wer ihre Eltern sind, wird ihnen auch diese Entscheidungsfreiheit genommen.
  16. Hkjack am 28.11.2020
    Bei mir als hatte das jugendamt versucht Sorgerecht und umgangsrecht zu entziehen. Dabei haben sie mich vorher ausspioniert und daraus ein lügenkonstrukt gebaut. Ich hatte Glück mit der Richterin. Das Jugendamt hat verloren. Aber man braucht „Glück“ wo ist da das neutrale Rechtssystem mit Blick auf das Kind!

    Trotzdem leiden meine Kinder. Mein großer kämpft in der schule. Beide haben geweint und müssen zum Psychiater

    Kindeswohl wird vom Jugendamt als kampfbegriff hergenommen. Der Begriff wird komplett falsch verstanden! Man sollte die Kinder schützen und dazu gehört „ beide Eltern gehören zu dem Kind“

    Das Jugendamt bedarf einer Reform!
  17. Harry am 27.11.2020
    Die Kindesmutter vereitelt den gerichtlich vereinbarten Umgang.

    Sanktionen vom Familiengericht: der Vater wird nach knapp einem Jahr vom Umgang ausgeschlossen.

    Die Kindesmutter beantragt das alleinige Sorgerecht.

    Sanktionen vom Familiengericht: der Vater bekommt das Sorgerecht entzogen.

    Weitere Folgen für den 16-jährigen Jungen:
    - die schulischen Leistungen haben sich drastisch verschlechtert.
    - der Junge hat die Schule im Juli 2020 - ohne Schulabschluss - verlassen.
    - Eltern-Kind-Entfremdung ist eine seelische und psychische Gewalt am Kind (Kindesmisshandlung)
    - der Junge ist emotional von seiner Mutter abhängig. Er hat Angst und ordnet sich den Interessen seiner Mutter unter.
    - der Junge zieht sich isoliert zurück, ist depressiv, verliert sein Selbstvertrauen, seine Freunde, seine Familie und seinen Vater.
    - der Junge muss fachtherapeutisch von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden.
    - die Kindesmutter ist mit der alleinigen Erziehung überfordert und möchte in der Pflege, Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung entlastet werden. Die Kindesmutter beantragt beim Jugendamt eine Erziehungshilfe für den 16-jährigen Sohn.

    - ohne Schulabschluss, bzw. mit einem Sonderschulabschluss und mit der gesamten Situation - Ursache: willkürliche Umgangsverhinderung der Kindesmutter - wird es der Junge in seinem bevorstehenden Leben sehr schwer haben.

    Verantwortlich für das Verbrechen am Kind ist das Familiengericht, die ihre Augen verschließen und die Kindesmutter bei einer Umgangsvereitelung schützen anstatt ihr Sanktionen für ihr Verhalten aufzuerlegen.

    Die wirtschaftlichen Interessen der Familiengerichte und deren "Helfer" stehen vor dem Wohl des Kindes (Menschenwürde).

    Kinder sind die Opfer der Eltern-Kind-Entfremdung.

    Verantwortlich für den Schaden sind die Familiengerichte, die ein Kind nicht schützen, und das Kindeswohl bei einer Umgangsvereitelung nicht wiederherstellen.
  18. Alexander am 26.11.2020
    Dem Bericht kann ich nur zustimmen, das Ergebnis des Kindesboykott verursacht durch die Kindesmutter ist eine Tochter ohne Schulausbildung und ohne Berufsschulpflichtjahr!
    Die Tochter will von Ihrem Vater nichts Wissen außer Geld.
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Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
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