Kommunales

Es gibt sehr viel zu tun: Kita-Plätze sind noch immer Mangelware. (Foto: DAPD)

15.06.2012

Teure Ideologie

Rheinland-Pfalz und Thüringen wollten bei der Kinderbetreuung politisch Vorreiter sein – und scheiterten

Bei der Kinderbetreuung geht es längst nicht mehr nur um die Betreuung der Kinder. Die politischen Parteien möchten damit auch ihre jeweiligen weltanschaulichen Ziele umsetzen: mehr traditionelle Familie hier, mehr staatlicher Einfluss dort. Zwei Bundesländer, die hier jeweils Vorreiter sein wollten, gingen mit ihrer Strategie jedoch baden.
Dieses Urteil sollten sich bayerische Bürgermeister sehr genau durchlesen: Weil sie für ihre zweijährige Tochter trotz Rechtsanspruch keinen Kindergartenplatz bekam, klagte eine Frau aus Mainz gegen die dortige Stadtverwaltung. Sie musste das Kind zwischenzeitlich in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen. Erst nach sechs Monaten konnte das Mädchen in eine kommunale Kita wechseln – eine teure Übergangslösung, für welche die Mutter 2187,77 Euro von der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt forderte.
Die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gaben der Frau jetzt Recht. „Damit ist ein Präzedenzfall für ganz Deutschland geschaffen“, warnt Rathaus-Sprecher Markus Biagioni. Bayerische Gemeindechefs wissen also, was sie erwartet, wenn ab August 2013 der Rechtsanspruch auch bundesweit gilt.


Politisches Ziel nicht erreicht


Dass es für die Kommune überhaupt so teuer wurde, ist vor allem die Schuld von Kurt Beck. Der damals noch allein regierende SPD-Ministerpräsident wollte sich 2008 als Wohltäter feiern lassen. Seither gilt in seinem Bundesland als bisher einzigem die Beitragsfreiheit auch für alle Zweijährigen . Beck hatte sein Gesetz auch damit begründet, dass dem Anspruch bei Inkrafttreten ein „bedarfsgerecht ausgebautes Betreuungsangebot“ zugrunde liegen würde. Davon ist Rheinland-Pfalz – wie der Rest der Republik – freilich weit entfernt.
Sein politisches Ziel hat das rote Kabinett in Mainz nicht erreicht. „Der Anteil der Kinder aus sozial schwachen Familien, die man damit ansprechen wollte, hat sich trotz Beitragsfreiheit nicht erhöht“, berichtet Gabriele Flach, Referentin für Kinderbetreuung beim rheinland-pfälzischen Städte- und Gemeindebund.
Dafür bleiben die Kommunen auf Kosten sitzen, die ihnen das Land erstatten wollte. „Die Zuschüsse reichen vorn und hinten nicht“, klagt der Stadt-Sprecher Biagioni. Infrage stellen mag er die Beitragsfreiheit deshalb freilich nicht. Der Bund müsse eben mehr zahlen. Aber das hieße dann, das etwa Bayern über den Finanzausgleich mal wieder anderen Wohltaten subventioniert, die es sich selbst versagt. „Ja, irgendwie schon“, gibt der Pfälzer zu.
Auch in Thüringen strebte bereits vor einiger Zeit ein allein herrschender Regierungschef nach dem Image des fürsorglichen Kinderfreundes – nur eben in die ideologisch andere Richtung. Der inzwischen abgelöste Dieter Althaus, ein Vertreter des äußersten rechten Flügels in der CDU, spendierte seinen Untertanen 2005 ein eigenes Landesbetreuungsgeld.
Die mutmaßlich erhoffte Wirkung, damit ein traditionelles Familienbild zu fördern, blieb freilich aus. „Die Betreuungsquote in den Kindertagesstätten ist von 30 Prozent im Jahr 2005 auf über 50 Prozent im Jahr 2011 geklettert“, sagt Bernhard Schäfer, der stellvertretende Geschäftsführer des thüringischen Gemeinde- und Städtebundes. An der Wahlurne brachte es der CDU auch nicht viel ein, die absolute Mehrheit ging 2009 verloren.
Als falsch stellten sich freilich auch die Warnungen der damaligen Kritiker heraus, zu denen in dem ostdeutschen Bundesland vor allem SPD und Linkspartei gehören. „Wir haben keine Anhaltspunkte, dass das Betreuungsgeld dazu geführt hat, dass Kinder aus sozial schwächeren oder bildungsfernen Familien nun seltener eine Kita besuchen“, erläutert Verbandsfunktionär Schäfer.
Die von der CSU regierte Gemeinde Gersthofen im Landkreis Augsburg plant unterdessen, dass staatliche Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro um weitere 300 Euro aus dem Gemeindesäckel zu erhöhen – weil die zu erwartende Nachfrage nach Plätzen das zur Verfügung stehende Angebot bei weitem überschreitet. SPD und Grüne laufen dagegen Sturm und kündigten an, die Kommunalaufsicht einzuschalten und von den bedachten Eltern Steuern zu kassieren. Doch wenn das Geld aus dem Verwaltungshaushalt bezahlt wird, ist es eine freiwillige Leistung der Kommune und rechtlich nicht zu beanstanden.
(André Paul)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.