Kommunales

Preistreibend kommt seit dem letzten Jahr die gesetzliche Vorgabe hinzu, dass zehn Prozent der neuen Abfallsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben – also Wasserstoff oder Elektroantrieb – beschafft werden müssen. (Foto: dpa/Swen Pförtner)

29.03.2022

Verband kommunaler Unternehmen warnt vor Anstieg der Abfallgebühren

Zusätzlich zu den höheren Energiekosten drohen ab 2023 auch noch Strafgelder für Müllverbrennung

Preistreiber seien die hohen Energiekosten, gesetzlich vorgeschriebene Investitionen in saubere Müllfahrzeuge sowie der ab 2023 drohende CO2-Preis auf auf Müllverbrennung. Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), warnt: „Die steigenden Energiekosten, insbesondere beim Diesel, schlagen nun auch auf die Entsorgungskosten und damit perspektivisch auf die kommunalen Abfallgebühren durch – trotz des aktuellen Entlastungspakets II mit der Senkung des Dieselpreises um 0,14 Euro pro Liter Diesel für drei Monate.

Bei dem aktuellen Preis von rund 2,20 Euro pro Liter Diesel (Stand 28. März 2022) sind die Kraftstoffkosten im Vergleich zum Vorjahr bereits um über 50 Prozent gestiegen. Das treibt auch die Kosten für die Abfallentsorgung hoch. Deshalb rechnet der VKU damit, dass die Gebühren für die Logistik um einen derzeit einstelligen Prozentsatz erhöht werden müssen. Ab wann Erhöhungen an den Gebührenzahler weitergegeben werden, hängt vom Kalkulationszeitraum vor Ort ab.

Preistreibend kommt seit dem letzten Jahr die gesetzliche Vorgabe hinzu, dass zehn Prozent der neuen Abfallsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben – also Wasserstoff oder Elektroantrieb – beschafft werden müssen. Hasenkamp: „Diese Fahrzeuge sind mit rund einer Million Euro pro Stück gut dreimal so teuer wie herkömmliche Dieselfahrzeuge. Unsere Betriebe bekommen dafür aber keine Fördermittel, so dass auch diese massiv steigenden Beschaffungskosten an die Gebührenzahler weitergegeben werden müssen.“

Alleingang Deutschlands bringt ökologisch nichts

Aus diesen Gründen rät der VKU dringend davon ab, ab 2023 auch noch die Müllverbrennung mit einem CO2-Preis zu belasten, wie es die Bundesregierung aktuell plant. Ein CO2-Preis von beispielsweise 100 Euro pro Tonne CO2 würde bei einem mittleren Abfallaufkommen und einer durchschnittlichen Gebührenhöhe von 70 Euro pro Einwohner und Jahr zu einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von bis zu 13 Prozent führen.

Hasenkamp: „Wenn die Müllverbrennung in den Emissionshandel einbezogen wird, baut die Bundesregierung damit eine Preissteigerungsspirale in die Abfallgebühren ein. Bis 2026 würde demnach die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Preistreppe gelten. Hier liegt der CO2-Preis in diesem Jahr bereits bei 30 Euro pro Tonne, im nächsten Jahr werden 35 Euro fällig und so weiter. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate am Markt bilden, wobei durch die Verknappung der Zertifikate mit dauerhaft steigenden Preisen zu rechnen ist. Die Abfallgebühren würden mit dem CO2-Preis Jahr für Jahr weiter ansteigen.

Außerdem ist es falsch, Abfälle mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl gleichzusetzen - mit der Folge, dass diese dem CO2-Preis unterliegen. Abfälle werden nicht wie Brennstoffe „produziert“, sondern müssen sicher entsorgt werden. Mit anderen Worten: Öl kann im Boden bleiben, aber Abfall nicht in der Tonne. Daran würde auch ein CO2-Preis nichts ändern.“

Der VKU weist außerdem darauf hin, dass in Folge eines lediglich deutschen CO2-Preises auf die Müllverbrennung noch mehr Abfälle ins Ausland exportiert würden. Dort ist die Entsorgung zumeist günstiger und teilweise auch noch die besonders klimaschädliche Deponierung zulässig. Die CO2-Emissionen würden so nicht gesenkt, sondern ins Ausland verlagert und durch die Abfalltransporte zusätzlich erhöht. (BSZ)

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