Kommunales

Beim Magnetangeln wird ein äußerst starker Magnet an einem stabilen Seil befestigt und durch das Wasser gezogen. Alle Stoffe, die auf den Magneten reagieren, bleiben an diesem haften und können so geborgen werden. (Foto: Stadt Ingolstadt)

15.06.2020

Verbotenes Magnetangeln wird bei Jugendlichen immer beliebter

Technik wird vom Bayerischen Fischereigesetz nicht umfasst

Das Magnetangeln oder auch Magnetfischen erfreut sich nach Aussage der Polizei immer größerer Beliebtheit. So verabreden sich insbesondere Jugendliche gezielt, um in den Gewässern zu „angeln“.

Ein äußerst starker Magnet wird an einem stabilen Seil befestigt und durch das Wasser gezogen. Alle Stoffe, die auf den Magneten reagieren, bleiben an diesem haften und können so geborgen werden.

Diese Technik ist jedoch grundsätzlich verboten und bedarf zu ihrer Ausübung einer Erlaubnis. Dies gilt für alle Personengruppen: Insbesondere sind auch Angler, die eine gültige Berechtigung zum Fischfang des betreffenden Gewässers haben, nicht automatisch berechtigt, das Magnetangeln auszuüben. Diese Technik wird vom Bayerischen Fischereigesetz nicht umfasst. Ebenso scheidet nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auch der Gemeingebrauch aus.

Geldbuße bis zu 50 000 Euro

Wer ohne Erlaubnis das Magnetangeln betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Hintergrund ist, dass mit dieser Technik immer wieder Waffen und vor allem Munition geborgen werden, die für die „Angler“ selbst, aber auch für alle umstehenden Personen absolute Lebensgefahr bedeuten.

Da über das Internet starke Magnete relativ leicht und legal erworben werden können, bitten die Behörden die Eltern hier aufmerksam zu sein und ihre Kinder über die Rechtslage und insbesondere über mögliche Gefahren aufzuklären. (BSZ)

Kommentare (6)

  1. MrKakashi am 29.09.2021
    Ich hab hier https://angelmagazin.de/magnetangeln/ gelesen, dass es grundsätzlich schon erlaubt ist, allerdings wird eine Erlaubnis des Denkmalamtes benötigt bzw. eine individuelle Erlaubnis der jeweiligen Gemeinde. Weiß da jemand mehr zu, ob das korrekt ist?
  2. Mick Kompf am 09.01.2021
    Mich würde auch interessieren auf welche Gesetzeslage sich diese Aussage bezieht.
    Ich finde auch auf seriösen Seiten wie https://supermagnetic.de/magnetfischen-diese-10-tipps-machen-dich-zum-magnet-angel-profi/ keine Hinweise auf diese Aussagen.
  3. Tom Tom am 09.01.2021
    Zu schade um zu lesen, der Bericht entbehrt jeglicher Grundlage.
    Journalismus ein deutliches „Nein Danke“
  4. Paul Hupe am 12.08.2020
    Hallo!
    Mich würde mal dringend interessieren, WO GENAU in welchem GESETZESTEXT es steht, dass dies verboten ist? Und mal nebenbei bemerkt, nicht jeder Tümpel, Teich, Bach oder See, hat Munition oder Waffen drin liegen. Das ist nur eine vorgeschobene Entschuldigung. Das Land ist verantwortklich für die Säuberung der Gewässer. Aber da das Geld kostet, erzählt man lieber dem gemeinen Volk was von "verboten" und "Ordnungswidrigkeit". Es scheint im Moment so eine art Hype bei so manch beflissenem Staatsdiener zu sein, etwas in die Welt zu setzen, was jeglicher Grundlage entbehrt. Übrigens; man befrage die Polizei nach "Todesfällen" oder "Verletzungen" beim Magnetangeln. Jede Wette - es gibt keine! Und was an Schrott aus den Gewässern gefischt wird; ja auch gestohlene Gegenstände oder Dinge aus Verbrechen, ja, sowas soll es auch geben! Und da war die Polizei bisher in meinem BL sehr Dankbar für die Funde! Vieleicht sollte mal ihr Euren Journalisten zur Schulung schicken, was verboten ist und was nicht!
  5. Koarli am 11.08.2020
    Die Frage ist doch auch: Wer würde/ könnte eine Genehmigung ausstellen. Nur verboten ist weit gefaßt.
  6. kuni am 13.07.2020
    Gibt's zu dieser Aussage auch einen entsprechenden Gesetzestext? Was nicht durch ein Gesetz verboten oder geregelt ist, ist grundsätzlich erstmal erlaubt.
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