Kommunales

Sigrid Neidhöfer hat bereits 32.000 Unterschriften gegen das Verbot der Mitnahme von E-Scootern gesammelt. (Foto: Pelke)

24.03.2016

Verkehrsbetrieb bremst Behinderte aus

Jahrelang durfte eine Nürnbergerin mit ihrem E-Scooter in öffentlichen Bussen und Bahnen fahren – plötzlich gibt es Sicherheitsbedenken

Seit der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Trambahnen zum 1. Januar 2016 verboten hat, ist der Arbeitsweg von Sigrid Neidhöfer sehr beschwerlich geworden. Das will sich die 52-Jährige nicht gefallen lassen und kämpft für eine Rücknahme des Verbots. Bequem geht anders. Sigrid Neidhöfer muss auch an diesem Morgen mit ihrem E-Scooter fast eine halbe Stunde durch Wind und Wetter fahren. „Vorher bin ich von daheim bequem mit dem Bus die drei Stationen zur nächsten U-Bahn gefahren“, ärgert sich die 52-jährige Nürnbergerin. Von dem Mitnahmeverbot sei sie „total überrascht“ worden. „Solche wie Sie brauche ich überhaupt nicht mehr mitnehmen“, habe ein besonders unfreundlicher Busfahrer barsch zu ihr gesagt.

Seitdem tuckert sie zwei Mal am Tag mindestens den langen Weg zur U-Bahn. Trotzdem: Jammern ist nicht ihr Ding. Sigrid Neidhöfer ist eine Kämpferin, die sich durchsetzt im Leben. „Ich habe wirklich kein Problem mit meiner Behinderung. Damit kommt man irgendwann zurecht. Aber wenn man von anderen behindert wird, dann nervt das schon gewaltig“, sagt die Geschäftsführerin der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg.
Zurücknehmen will der VGN – mit einer Fläche von 14.500 Quadratkilometern (ein Fünftel Bayerns) der drittgrößte deutsche Verkehrsbetrieb – das Verbot jedoch nicht. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig übersehen, dass es in erster Linie um Sicherheitsfragen geht“, sagt Manfred Rupp, der Sprecher des Verkehrsunternehmens. Nach den beiden bisher vorliegenden Gutachten sei nicht zu bestreiten, dass ein Gefahrenpotenzial bestehe. Druck hätten im übrigen die beteiligen Verkehrsbetriebe auf den Verkehrsverbund ausgeübt. Besonders die Nürnberger Verkehrsbetriebe hätten sich für die Änderung der Beförderungsbestimmungen eingesetzt.

Das ist bemerkenswert, weil aus Nürnberg nun Vorschläge kommen, wie man das Verbot zumindest teilweise wieder zurücknehmen kann. Bürgermeister Christian Vogel und der stellvertretende Fraktionschef Thorsten Brehm (beide SPD) äußern mittlerweile Verständnis für die Kritik. Freilich haben beide versäumt, die Einführung des Mitnahmeverbots rechtzeitig zu verhindern. Immerhin sitzen sie im Aufsichtsrat der Nürnberger Verkehrsbetriebe, Vogel ist sogar Vorsitzender dieses Gremiums. Jetzt schlägt Vogel eine „individuelle Lösung“ für die Betroffenen vor. Konkret will er, dass Scooter-Fahrer eine Versicherung abschließen, um die Haftungsfrage zu lösen.

In Regensburg erlaubt, in Würzburg auch verboten


Dem VGN-Sprecher geht dieser Ansatz nicht weit genug. Vogels Vorschlag decke nur die Hälfte des Problems ab. Die Haftung sei nur eine Seite des Problems. Die wichtigere Frage sei das Gefährdungsrisiko. „Nach dem Personenbeförderungsrecht wird von den Verkehrsunternehmen verlangt, alles zu unterlassen, was Fahrgäste oder Sachen in Gefahr bringen könnte“, betont Manfred Rupp. Dabei müsse zwischen Einzel- und Allgemeininteressen abgewogen werden.

Betroffene wie Sigrid Neidhöfer ärgern sich darüber, dass „Politik und Verwaltung immer nur die Risiken und nicht die Möglichkeiten im Blick“ hätten. „Es muss doch Ingenieure geben in Deutschland, die dieses Problem in den Griff bekommen können.“ Überhaupt kein Verständnis hat Neidhöfer außerdem dafür, wie der Verkehrsverbund das Verbot eingeführt hat. Nämlich „heimlich, still und leise“. Skandalös findet Neidhöfer diese „Nicht-Kommunikation“.

Tatsächlich: Bis heute sucht man Hinweise auf das Mitnahmeverbot auf den Internetseiten des VGN vergeblich. Beim VGN will man auch damit bis zur „endgültigen Lösung“ warten. Bis auf weiteres müssen viele Scooter-Fahrer zwischen Lichtenfels im Norden bis Treuchtlingen im Süden auf die Mitnahme ihrer Gefährte in Bussen und Bahnen verzichten.

Nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten


Weil Sigrid Neidhöfer aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten will, hat sie kurzerhand eine Online-Petition gestartet. Mittlerweile hat sie schon über 32.000 Unterschriften gegen das Scooter-Verbot gesammelt, inzwischen auch an Bürgermeister Vogel und Irmgard Badura, die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, übergeben.

Im Freistaat handhaben die Verkehrsbetriebe die Mitnahme von E-Scootern derzeit sehr unterschiedlich. Im Regensburger Verkehrsverbund (RVV) ist die Mitnahme von E-Scootern beispielsweise gestattet. „Wir nehmen E-Scooter in Regensburg grundsätzlich in unseren Bussen mit“, sagt Frank Steinwede, Geschäftsführer des RVV. Es gebe lediglich ein allgemeines Gewichtslimit für die Klapprampen in Höhe von 350 Kilogramm. „Wir sind der Empfehlung des Verbandes nicht gefolgt, weil das generelle Mitnahmeverbot von E-Scootern juristisch noch umstritten ist“, sagt Steinwede zur Begründung. Der RVV empfehle seinen Fahrgästen mit E-Scooter aber grundsätzlich darauf zu achten, dass die Sitzposition beim E-Scooter nicht zu hoch ist, um die Kippgefahr zu minimieren.

Dagegen ist die Beförderung von E-Scootern in allen Omnibuslinien des Würzburger Verbundgebietes (WVV) bereits seit September 2015 ausgeschlossen. „Negative Reaktionen auf das Verbot sind uns bislang keine bekannt“, sagte WVV-Sprecher Jürgen Dornberger auf Nachfrage.
(Nikolas Pelke)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.