Kommunales

Viele bayerische Städte wollen ihrer Bevölkerung erst mal nicht mehr Geld fürs Parken abknöpfen. (Foto: dpa/Jens Büttner)

07.01.2022

Vorsichtig bei Gebührenerhöhungen

Auch in Bayern sind viele Kommunen klamm – zögern aber noch mit dem Griff in den Geldbeutel der Bevölkerung

Corona macht die Kommunen klamm. Es braucht Geld in den Kassen. Laut einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY stieg der Anteil der Städte in Deutschland, die Steuern und Gebühren im kommenden Jahr erhöhen werden, um sechs Prozentpunkte auf 70 Prozent. In der Umfrage wurden 300 Städte mit einer Einwohnerzahl ab 20 000 berücksichtigt.

In Bayern allerdings versuchen viele Kommunen, ihren Bürger*innen vorerst nicht mehr Geld abzunehmen. Dazu gehört auch die schwäbische Bezirkshauptstadt. „Nein, in Augsburg haben wir nicht an der Gebühren- beziehungsweise Steuerschraube gedreht, um die Bürgerinnen und Bürger in der schwierigen pandemischen Situation nicht noch weiter zu belasten. Wir haben vielmehr die Ausgabenseite in den Blick genommen“, informiert Peter Deffner vom Referat Finanzen, Stiftungen und Forsten. Er zeigt auch die Zukunft auf: „Der eingeschlagene Weg wird weiterhin verfolgt.“

In Landshut steht eine Erhöhung der kommunalen Steuern und Gebühren als direkte Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit ebenfalls nicht im Raum – zumindest jetzt noch nicht. Das teilte Sprecherin Wieslawa Waberski der Staatszeitung auf Anfrage mit. Insbesondere bei der Kalkulation der Gebühren sei die Stadt Landshut – wie auch andere Kommunen – verpflichtet, sich an dem gesetzlichen Rahmen aus dem Kommunalabgabengesetz zu orientieren. „Daher kalkulieren wir unsere verschiedenen Gebühren in der Regel stets für einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren kostendeckend.

 

Neukalkulation alle vier Jahre


Eine Neukalkulation erfolgt somit grundsätzlich nicht als Folge auf die Corona-Pandemie, sondern turnusmäßig alle vier Jahre“, erklärt Waberski. Bei einer anstehenden Neukalkulation werde dann der aktuell laufende Kalkulationszeitraum überprüft sowie der bevorstehende Zeitraum prognostiziert. „Hierbei können aber selbstverständlich auch die Auswirkungen der Pandemie enthalten sein und somit die Gebührenhöhe beeinflussen“, so die Landshuter Sprecherin.

Eine Anpassung habe es aber schon gegeben: Es seien aktuell turnusgemäß die Friedhofsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 neu kalkuliert worden – wobei sich „die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2022 ergeben“ habe. Diese sei aber nicht aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt, sondern nach den regulären Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. „Nach unserer rechtlichen Einschätzung muss dies für alle anderen Kommunen ebenso gelten“, so die Sprecherin.

„Gebührenerhöhungen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es bei der Stadt Nürnberg nicht. Es werden lediglich turnusgemäße Erhöhungen aufgrund von Tarifsteigerungen bei den Personalkosten oder inflationsbedingt gestiegener Sachkosten – wie beispielsweise bei den Feuerwehr- und Marktgebühren – beschlossen“, berichtet Sprecherin Tanja Justat. Es sei eher das Gegenteil der Fall: „Aufgrund der coronabedingten teils prekären Finanzlage wird den Händlern insofern entgegengekommen, dass zum Beispiel Reduzierungen, Stundungen und Erlasse von Sondernutzungsgebühren – unter anderem für Warenausstellungsvorrichtungen und Verkaufsstände – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährt werden.“


In Regensburg wird nur das Bestatten teurer


In Kempten sind Gebührenerhöhungen derzeit jedoch nicht ausgeschlossen. „Wie vermutlich andere Städte ebenfalls, befindet sich die Stadt Kempten aufgrund der aktuellen Begebenheiten in einer finanziell angespannten Haushaltslage. Die Haushaltsberatungen fanden gerade ihren Abschluss, eine Neuverschuldung ist für die kommenden Jahre nicht mehr zu vermeiden. Es wurde außerdem von Oberbürgermeister Thomas Kiechle der Prozess der Haushaltskonsolidierung angestoßen“, erklärt Andreas Weber, Sprecher der Stadt Kempten.  Etwaige Gebührenerhöhungen würden somit in diesem laufenden Prozess behandelt.

In Regensburg gibt es eine kleine Änderung: „Zum 1. Januar wurden turnusgemäß nach Ablauf des dreijährigen Kalkulationszeitraums die Bestattungsgebühren in Teilbereichen erhöht“, so Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra. Die Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer bleiben dagegen unverändert. Die kostenrechnenden Einrichtungen müssen sich der Sprecherin zufolge „pandemieunabhängig selbst tragen“. (Melanie Bäumel-Schachtner)

 

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