Kommunales

Alter Mann (Symbolbild). (Foto: Kremming/Dpa)

12.03.2019

Vermieter will 89-Jährigen kündigen

Trotz "Eigenbedarfs": Münchner kämpft vor Gericht, in seiner Mietwohnung bleiben zu dürfen

Ein 89-jähriger Mann kämpft vor dem Amtsgericht München um den Verbleib in seiner Mietwohnung. Der Grund: Eine Eigenbedarfskündigung für den 36-jährigen Sohn der Eigentümerin, der seinem 2 Jahre alten Sohn ein Zuhause bieten will. Der 89-Jährige ist seit der Kündigung vor gut einem Jahr auf Wohnungssuche - bislang vergeblich. "Die meisten haben sich nicht gemeldet", sagte er am Montag in München, wo die Räumungsklage verhandelt wurde. Seit mehr als 40 Jahren wohnt er in den drei Zimmern, erst mit seiner Frau, seit ihrem Tod vor vier Jahren alleine. Die Entscheidung, wie es weitergeht, will das Gericht am 5. April bekanntgeben.

Der Prozess zeigt die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt in München. Der 36-Jährige Informatiker lebt beengt bei seinem Vater und empfängt dort regelmäßig seinen Sohn, der sonst bei der Mutter wohnt. Die Wohnung seiner Mutter wäre ideal, doch den betagten Mieter würde ein Auszug schwer treffen: "Das wäre ganz schlimm", sagte der 89-Jährige. Sein Anwalt Emil Kellner ist überzeugt, dass sein Mandant deshalb ein Härtefall ist und bleiben darf, auch weil er in der Nachbarschaft fest verwurzelt ist und viele Freunde hat. Der 89-Jährige hat nur einen Wunsch: "Dass ich noch hier wohnen bleiben darf, so viele Jahre sind es ja nicht mehr". (dpa)

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