Kommunales

In Stammham bei Eichstätt soll Bayerns größte Hähnchenmastanlage entstehenden. (Foto: dpa/Jan Woitas)

21.12.2021

Widerstand gegen geplante Obergrenzen für Mastbetriebe

Der Bund Naturschutz will Kommunen die rechtliche Möglichkeit geben, industrielle Tierhaltung auf ihrem Gemeindegebiet zu verhindern

Der Bund Naturschutz in Bayern will laut seinem Vorsitzenden Richard Mergner keine „tierquälende Massentierhaltung“ mehr hinnehmen. Er beauftragte Ulrich Werner, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Dieser soll die Größe von Tierhaltungsanlagen künftig über das Baurecht beschränken. Kritik daran kommt sowohl vom bayerischen Landwirtschaftsministerium („nicht zu Ende gedacht“) wie auch vom Bayerischen Bauernverband („untauglich und inakzeptabel“).

Nach bisheriger Rechtslage haben Kommunen keine Chance, XXL-Mastbetriebe auf ihrem Gemeindegebiet zu verhindern. Das wurde zuletzt deutlich beim Bau der Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen, die 120 000 Tiere umfasst. Die zuständige Marktgemeinde Wolnzach hätte den Bau gern verhindert, drang aber mit ihren Argumenten nicht durch. Grund: landwirtschaftliche Betriebe genießen eine sogenannte Privilegierung. Bedingung ist lediglich, dass der Landwirt das Futter zum größten Teil auf seinem eigenen Grund erzeugt.

Es gibt aber auch Fälle wie jener der Gemeinde Stammham im Landkreis Eichstätt. Dort befürworten die Kommunalpolitiker den Bau einer Hähnchenmastanlage mit mehr als 200 000 Tieren – aber es gibt starken Widerstand aus der Bevölkerung in Form einer Bürgerinitiative. Seine Gesetzesnovelle, verspricht der Fachanwalt, gäbe den Bürgern die Möglichkeit, so etwas auf dem Rechtsweg zu verhindern. Würde die Novelle des Bund Naturschutz zum Gesetz – was der Verband bis Mitte 2022 anstrebt –, dann wären künftig nur noch Hähnchenmastanlagen mit maximal 40 000 Tieren und Schweinemastanlagen mit maximal 2000 Tieren zulässig.

Kritik von Agrarministerium und Bauernverband

Beim Bauplanungsrecht möchte Ulrich Werner deshalb den Hebel ansetzen. So soll der Landwirt künftig nachweisen, mindestens 75 Prozent des Futterbedarfs auf seinem eigenen Grund produzieren zu können. Auch müssten dabei nicht mehr nur Energiepflanzen wie Mais oder Raps, sondern auch Eiweisspflanzen wie Lupinen oder Erbsen angemessen berücksichtigt werden. „Es darf nicht mehr nur abstrakt genügend Fläche für Futteranbau zur Verfügung stehen“, fordert Ulrich Werner in seiner Novelle.

Zwar forderte Richard Mergner für das Vorhaben ausdrücklich die Unterstützung von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) – doch die ist nicht gewillt. Sie wolle zwar auch keine industrielle Tierhaltung, so die Ressortchefin zur Staatszeitung, aber der Plan des Bund Naturschutz„schiesst weit über das Ziel hinaus und könnte zu einem Strukturbruch bei der bäuerlichen Landwirtschaft führen“. Auch für bäuerliche Betriebe, „die nicht üppig mit Fläche ausgestattet sind“, müsse weiterhin die Errichtung und der Betrieb von neuen Stallungen möglich sein. Sie möchte die „zur Zeit sowieso unter Druck stehenden“ Bauern nicht noch zusätzlich belasten, lässt Kaniber den Bund Naturschutz wissen.

Auch der Bayerische Bauernverband weist im Gespräch mit der Staatszeitung das Ansinnen der Naturschützer zurück. Man stehe zwar für „Tierwohl, Umwelt- und Ressourcenschutz“, so Verbandssprecher Markus Drexler. Zum einen sei die Größe allein kein Kriterium, um die Qualität der Tierhaltung zu bewerten. „Und die vorgeschlagenen Anforderungen bei der Futtergrundlage und die Ausweitung aufs Thema Eiweißfutter ist unter den gegebenen Handels- und Marktbedingungen nicht für alle Betriebe umsetzbar und finanzierbar“, so Markus Drexler.
(André Paul)

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